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    AW: Correctiv: Lügen für die Regierung. Faktencheck im Faktencheck

    Wie Faktenchecker die Unwahrheit verbreiten und die Debatte vergiften
    Als Mark Zuckerberg vor kurzem ankündigte, die Zusammenarbeit mit Faktencheckern auf Facebook und Instagram in den USA zu beenden, waren deutsche Politiker entsetzt. Der Europaabgeordnete der SPD Tiemo Wölken sprach von einer «Katastrophe», sein Parteikollege, der Bundestagsabgeordnete Andreas Schwarz, hörte gar «das Totenglöcklein der Wahrheit» schlagen. Alexandra Geese von den Grünen teilte mit, Zuckerberg flute nun seine Plattformen mit «Hass, Hetze und Desinformation».

    Aber stimmt das? Verbreitet sich ohne Faktenprüfer, die Inhalte auf den digitalen Plattformen durchleuchten, die Lüge? Andersherum gefragt: Verhelfen Faktenprüfer der Wahrheit zum Durchbruch?

    Eine genaue Bestandsaufnahme der NZZ ergibt ein anderes Bild. Sie zeigt, dass Faktenprüfer in Deutschland häufig gar keine Tatsachen prüfen, sondern Meinungen bewerten. Sie belegt, dass selbst umstrittene Einschätzungen solcher Prüfer prominent auf Facebook oder Instagram platziert wurden und so die Diskussion verzerrten. Und dass Gerichte Facebook bereits in mehreren Fällen untersagt haben, sie weiterzuverbreiten.

    Ein solches Urteil fällte etwa im vergangenen Jahr das Oberlandesgericht Karlsruhe. Es ging um die Prüfung eines Artikels des politischen Blogs «Achse des Guten», der unter anderen vom jüdischen Autor Henryk M. Broder gegründet wurde. Der Text erschien auf dem Höhepunkt der Corona-Krise im Winter 2021. Das ganze Land diskutierte damals darüber, wie stark die Belastung der Krankenhäuser war. Davon hing ab, welche Massnahmen die Politik verhängen musste. Das Ziel war, einen Zusammenbruch des Gesundheitssystems zu verhindern.
    Ein irreführender Faktencheck
    In dem Artikel ging es um staatliche Unterstützung, die Krankenhäuser für positiv getestete Corona-Kranke bekommen sollten. Die Prämie von mehreren tausend Euro wurde fällig für jeden Patienten, der sich mindestens zwei Tage lang stationär im Krankenhaus aufhielt. Der Autor fand, so werde ein Anreiz geschaffen, auch Patienten zwei Tage lang dazubehalten, die gar nicht schwer an Corona erkrankt waren. Denn dafür gab es dann ja Geld vom Staat. Das sei «grotesk».

    So werde die Zahl der Patienten steigen, selbst wenn sie kaum krank seien, und das «in einer Zeit, in der wir die Belegung der Krankenhäuser zum Hauptentscheidungskriterium für eine Pandemie-Politik machen».

    Wer diesen Artikel auf Facebook verbreiten wollte, bekam einen Warnhinweis eingeblendet. «Einem Beitrag von achgut.com fehlt Kontext», hiess es da. Der Beitrag könne deshalb «irreführend» sein. Dann wurde auf einen Artikel des Medienunternehmens Correctiv verlinkt, mit blauer Signalfarbe unterlegt: «Correctiv Faktenprüfung». Das Problem war nur: Der Text stellte die These des Blog-Autors gar nicht in Abrede. Er bestätigte sie indirekt sogar.

    Dass Krankenhäuser Patienten als hospitalisiert melden, die wegen anderer Beschwerden aufgenommen wurden, sei «möglich», hiess es. Dafür gebe es aber keine Belege. Das hatte der Autor allerdings auch nie behauptet. Er hatte vielmehr vor einer möglichen Entwicklung gewarnt.

    Das Oberlandesgericht verbot Facebook die Verbreitung dieses Faktenchecks. Der genaue Wortlaut ist für Facebook, insbesondere aber für Correctiv vernichtend. Der Begriff Faktenprüfung lege nahe, schrieb das Gericht, «dass Tatsachenangaben innerhalb des Beitrags» geprüft würden. Aber die beanstande Correctiv im Kern gar nicht. Es befasse sich stattdessen mit Werturteilen. Diese aber könnten «nicht Gegenstand einer Faktenprüfung» sein. Mit anderen Worten: Der Vorwurf von Correctiv, der Beitrag sei «irreführend», traf vor allem auf seinen eigenen Faktencheck zu.

    Nur ein Beispiel von vielen
    Diese Herabsetzung müsse der Kläger «bei einer Gesamtabwägung der beteiligten Interessen nicht hinnehmen», urteilte das Gericht. Es wies ausserdem darauf hin, dass Warnhinweise bei Facebook gravierende Folgen für jeden Betroffenen haben. Deshalb müsse der Faktenprüfer «besonders sorgfältig jedes Missverständnis darüber vermeiden, auf welche Äusserung sich seine Kritik bezieht» und ob sie «vornehmlich einen wertenden oder einen tatsachenbezogenen Charakter hat». Das sei hier nicht gelungen.

    Es gibt noch mehr solche Beispiele. In einem weiteren Urteil verbot das Landgericht Karlsruhe eine Faktenprüfung der Deutschen Presse-Agentur (DPA) auf Facebook. Wieder ging es um einen Artikel der «Achse des Guten», dieses Mal zum Klimawandel. Der Autor schrieb im Sommer vergangenen Jahres einen Artikel über die Frage, ob Hochwasser in einer immer wärmer werdenden Welt zunehmen. Er verneinte das und zitierte dazu einen Bericht des Umweltbundesamtes.

    Darin ist die Rede davon, dass extreme Hochwasserereignisse bevorzugt im Sommer auftreten. Dann folgt der Satz: «Statistisch signifikante Trends gibt es bisher – mit Ausnahme einer Abnahme der Anteile von Pegeln in der Kategorie Mittleres Hochwasser im Sommerhalbjahr – nicht.»

    Diesen Beitrag versah Facebook mit einem noch deutlicheren Warnhinweis. «Fehlinformation», hiess es darin. «Laut unabhängigen Faktenprüfern basiert dieser Content nicht auf Fakten.» Der dazugehörige Artikel der DPA beschäftigte sich dann aber vor allem mit einer Grafik der Umweltbehörde, die im ursprünglichen Text überhaupt keine Erwähnung findet.

    Gralshüter der öffentlichen Debatte
    Auch hier fällt das Fazit des Gerichts vernichtend für die Faktenprüfer aus. «Die Behauptungen des Faktenprüfers im verlinkten Artikel sind bereits unwahr», schreibt es. Der Beitrag der «Achse des Guten» beziehe sich nicht auf diese Grafik, sie werde «im Artikel nicht einmal erwähnt». Wenn der Faktenprüfer also behaupte, dass der Ausgangsartikel aufgrund einer Grafik bestimmte Schlüsse ziehe, dann sei das «bereits objektiv falsch». Auch diesen Warnhinweis untersagte das Gericht Facebook.

    Welche Konsequenzen hat es, wenn ein Gericht ausgerechnet eine Faktenprüfung als «unwahr» bezeichnet? Wenn diejenigen, die doch besonders viel Wert auf Tatsachen legen, selbst falsche verbreiten, noch dazu, wo sie mit solcher Macht ausgestattet sind? Sie können einen Artikel für Millionen von Nutzern mit einem Warnhinweis versehen. Ihre Einschätzung kann dazu führen, dass Facebook die Reichweite von Beiträgen einschränkt.

    Mit anderen Worten: Faktenprüfer sind Gralshüter der öffentlichen Debatte. Wenn sie falschliegen, dann nimmt die Diskussion selbst Schaden. Schlimmstenfalls sogar die Wertschätzung von Fakten beim Publikum. Wer Schindluder mit Tatsachen betreibt, muss sich nicht wundern, wenn sie am Ende keiner mehr glauben will. Natürlich sind viele Faktenprüfungen korrekt. Aber schon einige wenige fehlerhafte entfalten eine verheerende Wirkung.

    Aus Sicht von Fachleuten ist schon die Annahme irrig, dass Faktenchecks Menschen bekehren könnten. Der Kommunikationswissenschafter Christian P. Hoffmann von der Universität Leipzig weist gegenüber der NZZ darauf hin, dass Faktenchecks vor allem bei unpolitischen Aussagen gut funktionierten. Wenn ein Text erklärt, dass Spinat weniger gesund ist als behauptet, dann ändern die Leute ihre Einstellung.

    Sie vertrauen den Medien nicht mehr
    Aber die Beurteilung eines politischen Konflikts sei in der Regel «nicht faktenbasiert», sagt Hoffmann. Sondern «normativ». Natürlich gebe es «eine Faktenbasis, aber die Fakten müssen interpretiert werden, und dann müssen Schlussfolgerungen daraus abgeleitet werden. Und schon bei der Interpretation spielt das Normative eine Rolle, da kommen Werte ins Spiel.»

    Deshalb laufen Faktenprüfer nach seinen Worten regelmässig in eine Falle: Sie versuchen politische Einstellungen zu bewerten. Sie wollen nicht nur prüfen, ob bestimmte Straftaten wegen Migration zugenommen haben. Sie wollen eine Aussage darüber treffen, ob Einwanderung gut oder schlecht ist.

    Hier kommt die politische Schlagseite der Faktenprüfer ins Spiel. Nach Aussage von Hoffmann gibt es eindeutige Belege dafür, dass Faktenprüfer noch linker sind als Journalisten ohnehin schon. Vor allem die erste Wahl Donald Trumps im Jahr 2016 und der Brexit in Grossbritannien gaben Faktenprüfern einen Schub. Viele gingen davon aus, dass Trump die Menschen erfolgreich in die Irre geführt habe. Dass er ihnen Lügen aufgetischt habe und sie ihn deshalb gewählt hätten. Diese Lügen, so ihre Hoffnung, müssten sie nur aufdecken, dann würden die Menschen wieder zur Vernunft kommen.

    Aber es ist ein Unterschied, ob die Menschen jemanden wie Trump wegen seiner Lügen wählen oder trotz seinen Lügen. Vieles deutet auf Letzteres hin. Man kann es daran sehen, was mit Menschen passiert, die einen Faktencheck lesen, der ihren Einstellungen widerspricht. Die meisten ändern daraufhin nicht ihre Haltung zu einem Thema. Sie beginnen dem Medium zu misstrauen, das den Faktencheck zu verantworten hat.

    Man nennt es Journalismus
    Der Medienanwalt Joachim Steinhöfel hat zahlreiche erfolgreiche Klagen gegen Faktenchecks auf Facebook geführt, unter anderem auch in den hier zitierten Fällen. Er geht mit Faktenprüfern hart ins Gericht. Schon die immer wieder behauptete Unabhängigkeit stellt er infrage. Schliesslich werden sowohl Correctiv als auch DPA von der Bundesregierung unterstützt.

    «Ich möchte nicht», sagt er der NZZ, «dass staatlich unterstützte ideologisch kontaminierte Wahrheitsfinder darüber befinden, was richtig oder falsch ist.» Die Plattformen müssten Inhalte, die gegen ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen verstiessen, schon selbst entfernen. Besser sei es aber, «sie akzeptieren diese so weit wie irgend möglich zur Wahrung der Meinungsfreiheit».

    Steinhöfel ist nicht grundsätzlich gegen Faktenchecks. Er hält aber schon den Begriff für «anmassend und dünkelhaft». Das Problem sei, «wenn etwas als absolute Wahrheit verkauft und so der Diskurs hoheitlich eingeschränkt wird». Er ist verwundert darüber, wie die Debatte in Deutschland verläuft. Zuspitzung gehöre nun einmal zum Diskurs. «Ich brauche nicht einen Robert Habeck, der sagt, politische Polemik gefährdet die Demokratie. Das ist lupenreiner verfassungsrechtlicher Unsinn.»

    Trotzdem findet Steinhöfel es richtig, Tatsachenbehauptungen oder Aussagen von Politikern zu überprüfen. Er schlägt allerdings einen altmodischeren Begriff dafür vor.

    Er lautet Journalismus.

    https://www.msn.com/de-de/finanzen/t...da201672&ei=65
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  2. #132
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    AW: Correctiv: Lügen für die Regierung. Faktencheck im Faktencheck

    Mal wieder Correctiv-Propaganda: Das Kanzleramt finanziert die Aktivisten hinter dieser Merz-Geschichte
    Das hat es in der Geschichte der Bundesrepublik nie zuvor gegeben: Ein regierungsnahes und teils regierungsfinanziertes Medium veröffentlicht mitten im Wahlkampf eine Geschichte, die dem Wahlkonkurrenten der noch regierenden Parteien schaden soll. Allerdings stellt sich die Frage, was Correctiv in seiner vermeintlichen Skandalgeschichte über Friedrich Merz an „Brisantem“ nun eigentlich aufgedeckt haben will. Wie dem aber auch sei: Im Kanzleramt bei Merz-Konkurrent Olaf Scholz wird sie ganz sicher auf Zufriedenheit stoßen.

    Die am Montag veröffentlichte Geschichte „Der Mann der Großkonzerne: Das Lobby-Netzwerk von Friedrich Merz“ ist auf eine SPD- und Grünen-nahe Wählerschaft zugeschnitten, was nicht überrascht: Im Jahr 2023 erhielt Correctiv 198.500 Euro von Grünen-Politikerin Claudia Roth, die als Bundesbeauftragte für Kultur und Medien diese Summe überwies. Roths Stelle ist im Bundeskanzleramt angesiedelt und damit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) direkt unterstellt. Ebenso bezeichnend ist, dass Correctiv in den Jahren 2022 und 2023 über eine halbe Million Euro von der Staatskanzlei Nordrhein-Westfalens erhielt, was unter der Verantwortung von Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) geschah, der in NRW in einer Koalition mit der Grünen Partei regiert. Wüsts politischer Kurs folgt dem links-grünen Flügel der CDU.

    Staatliche Fördergelder im Kampf gegen Rechts
    Die Angaben zur regierungsamtlichen Finanzierung von Correctiv fallen inzwischen genauer aus: Diese Hinwendung zu verbesserter Transparenz war allerdings eine Reaktion darauf, dass NIUS vor einem Jahr exklusiv über die staatlichen Finanzspritzen berichtete. Bundestagsmitglied Leif-Erik Holm (AfD) hatte Höhe und Quelle der Fördermittel seinerzeit durch eine schriftliche Anfrage in Erfahrung gebracht. Erst danach hörte Correctiv auf, in seiner Fördermittel- und Spenderliste unter der Kategorie „Bundeskasse“ diverse staatliche Förderer zu verschleiern, darunter das Kanzleramt.

    Correctiv wird zwar nicht müde, zu betonen, dass derartige Finanzspritzen projektgebunden sind und nicht direkt in die Recherchen von Correctiv fließen. Diese Verteidigung kann aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass zwischen Correctiv, dem Bundeskanzleramt und zahlreichen anderen staatlichen Institutionen finanziell begründete Nähen und Interessenskonflikte entstanden sind, die Correctiv motivieren, sich politisch entsprechend einseitig auszurichten. Unterm Strich fällt der mediale Aktivismus, den Correctiv mit seinen Recherchen und seinen Faktenchecks betreibt, dann auch in die links-grüne Kategorie „Kampf gegen Rechts“. Harte Investigativ-Recherchen gegen Grünen-Minister Robert Habeck wären geradezu unvorstellbar. Bezeichnend ist in diesem Zusammenhang auch: Seit Mitte November managt die bis dahin als Ko-Geschäftsführerin tätig gewesene Jeannette Gusko den laufenden Wahlkampf für die Grünen.
    Correctiv wirft Merz vor, zu wirtschaftsliberal zu sein
    Es ist befremdlich: Das Portal, dessen eigene Interessenskonflikte nicht zu übersehen sind, veröffentlicht nun also eine Geschichte, die die Interessen des Kanzleramts bedient und bei Friedrich Merz mögliche, künftige Interessenskonflikte beanstandet.

    Im Wesentlichen wird dem CDU-Kanzlerkandidaten darin vorgeworfen, wirtschaftspolitisch zu liberal, eben nicht links zu sein, was sich in Merz‘ Nähe zu Lobbyisten zeige. Correctiv versucht das aus Merz' langjähriger außerpolitischer Aktivität in der Wirtschaft herzuleiten – die allerdings kein Geheimnis ist. In der Tat vertritt Friedrich Merz auch eine Wirtschaftspolitik, die für den Staat eine zurückhaltende ordnungspolitische Rolle vorsieht, anstatt ihn als planwirtschaftlichen Wegweiser und autoritärem Entscheider zu betrachten. Nur ist eine derart liberalkonservative Position bei einem CDU-Politiker schlicht zu erwarten und nichts Skandalöses. Das scheint auch den Correctiv-Autoren zu dämmern, denn im Schlussteil resümieren sie:
    „Wirtschaftsfreundlich und konservativ war die CDU schon immer. Aber es gab auch immer starke andere Strömungen, den Arbeitnehmerflügel, sozialliberale Stimmen. Nun scheint das Gleichgewicht der Kräfte innerhalb der Partei zunichtegemacht. Eine junge, meist männliche und marktliberale Garde strebt nach oben. Auch rechtskonservative Stimmen aus der Vergangenheit mischen wieder mit.“

    Wähler der Grünen und Linken könnten darin ein Problem sehen, aber Wähler der CDU? Die dürften nach dem von Altkanzlerin Merkel zu verantwortenden Kernkraftausstieg sowie Habecks Wirtschaftspolitik eine derartige wirtschaftspolitische Rechtswende mehrheitlich vielmehr herbeisehnen.
    Anonyme Quelle hält Lobbyisten für „geistigen Brandstifter“
    Im Mittelpunkt der Lobbyismus-Vorwürfe von Correctiv steht Thorsten Alsleben, Geschäftsführer der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM), eine Lobbyorganisation der Metallindustrie. Über ihn schreibt Correctiv, dabei einen „gut vernetzten CDU-Insider“ zitierend: „Alsleben ist wichtig, weil er nah an Linnemann ist, und Linnemann ist jetzt Merz in vielen Punkten sehr ähnlich, diese Verbindung wird weiter eine große Rolle spielen.“ Das wundert allerdings auch nicht, schließlich ist Thorsten Alsleben selbst CDU-Politiker. Correctiv erweckt indes den Eindruck, parteifremde Lobbyisten würden sich an Merz ranwanzen und ihn ungebührlich beeinflussen wollen. Dass Alsleben, Linnemann und Merz für „weniger Bürokratie, anders gesagt: weniger Regeln und Kontrollen für die Wirtschaft“ plädieren, wie Correctiv anhand der INSM moniert, ist nicht verdächtig, sondern eine CDU-typische Banalität.

    Die härteste Anschuldigung, die die Geschichte bereithält, erhebt Correctiv gegenüber Alsleben mithilfe einer anonymen Quelle. Somit ist sie nicht zu verifizieren. Das Portal schreibt: „Eine CDU-Führungsperson, die anonym bleiben möchte, nennt Alsleben einen ‚gefährlichen Brandstifter.‘“ Es bleibt das Geheimnis der Autoren, wer da aus dem Schutze der Anonymität angeblich derart poltere. Abgesehen davon, dass schwerste Vorwürfe der Redlichkeit halber generell nicht anonym erhoben werden sollten, stimmt durchaus wunderlich, wie zufällig und passgenau der Vorwurf des „Brandstifters“ zu den Lieblingsvorwürfen eines links-grünen Lagers passt, in dem man nur allzu gern mit NS-Assoziationen arbeitet: „Geistiger Brandstifter“ ist ein eindeutig konnotierter Begriff, der dann benutzt wird, wenn jemand in historisch dunkelste Tradition gerückt werden soll. NIUS fragte Correctiv an und bat um Belege (etwa geschwärzte E-Mails), um den von jener ominösen „CDU-Führungsperson“ angeblich stammenden Vorwurf glaubhaft zu machen, erhielt bis Redaktionsschluss allerdings keine Antwort.

    Was ist nun so „brisant“?
    Correctiv hatte die Merz-Geschichte im Vorfeld mit viel Tamtam angekündigt: Man habe Brisantes recherchiert, so Autorin Annika Joeres in einem Social-Media-Beitrag auf der Plattform „Bluesky“.

    Darin beschwert Joeres sich, dass Merz die Presseanfragen unbeantwortet ließ. Wäre Correctiv kein teils durch die Regierung finanziertes Medium, wäre ihre Kritik sicher gerechtfertigt. So allerdings ist mindestens zweifelhaft, ob ein Politiker sich gegenüber abhängigen Medien überhaupt äußern muss. Hinzu kommt der Umstand, dass die Behauptung Correctivs, nach journalistischen Standards zu arbeiten, inzwischen arg lediert ist: Nach einem Jahr und unzähligen gerichtlichen Auseinandersetzungen steht etwa für das Berliner Landgericht fest, dass man Correctiv „dreckige Lügen“ vorwerfen darf. Der ehemalige Richter am sächsischen Verfassungsgerichtshof, Christoph Degenhart, strafte die berüchtigte Potsdam-Recherche obendrein als „offensichtlich unrichtige Meldung“ ab (NIUS berichtete). Vergleichbaren Verzerrungen und Überdrehungen hat sich Correctiv mit der Merz-Geschichte nun immerhin nicht schuldig gemacht.

    Rückkehr in die Politik statt „Drehtüreffekt“
    Zurückbleibt vielmehr eine Geschichte, bei der sich die Frage stellt, was genau nun so „brisant“ an den Rechercheergebnissen sein soll. Dass Friedrich Merz von 2004 bis 2018 in der Wirtschaft Karriere machte, ist kein Geheimnis. Nach seiner Wahl zum CDU-Parteivorsitzenden im Januar 2022 hatte Merz seine Tätigkeiten in der Wirtschaft allerdings eingestellt, eine unlautere Vermischung der politischen und wirtschaftlichen Sphären ist ihm nicht vorzuwerfen.

    Correctiv spricht von einem umgekehrten „Drehtüreffekt“: Merz könnte „vom Posten in der Industrie zum Regierungschef“ werden. Entscheidend ist hier doch aber, dass Merz vor seiner Wirtschaftsphase bereits viele aktive Jahre in der Politik tätig war, 1989 war er etwa CDU-Kandidat im Europawahlkampf. Statt mit einer „Drehtür“ zu einem anderen Bereich, hat man es vielmehr mit einer Rückkehr zum Ursprung zu tun. Einmal mehr legt Correctiv damit einen doch sehr propagandistischen Umgang mit den Tatsachen an den Tag.

    https://www.nius.de/medien/news/kanz...d-f0347445d301
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

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