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  1. #1
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    Da ist sie wieder, die unzulässige Verkürzung

    Es geht um eine Rede von Frau Weidel von der AFD. In dieser Rede wurde sie zur Ordnung gerufen, weil sie gesagt habe:

    Weidel wird von Pfui- und Buhrufen auf ihren Platz begleitet. Bundestagspräsident Schäuble moniert ihre Wortwahl. Mit "Kopftuchmädchen und sonstige Taugenichtse" diskriminiere sie alle Frauen, die ein Kopftuch trügen. "Dafür rufe ich Sie zur Ordnung." Dann hat die Kanzlerin das Wort.
    https://www.n-tv.de/politik/Merkel-t...e20437067.html

    Ich konnte mir nun nicht vorstellen, dass eine Politikerin solche Vergleiche zieht und schaute nach, was sie denn wirklich gesagt hat. Und richtig, die Rückbezüglichkeit zu den Taugenichtsen ist nicht etwa Kopftuchmädchen, sondern sie bezieht sich auf die "alimentierten Messer-Männer":

    Doch, ich kann Ihnen sagen, Burkas, Kopftuchmädchen und alimentierte Messer-Männer und sonstige Taugenichtse werden unseren Wohlstand, das Wirtschaftswachstum und vor allem den Sozialstaat nicht sichern.
    http://www.pi-news.net/2018/05/alice...ioten-regiert/
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #2
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    AW: Da ist sie wieder, die unzulässige Verkürzung

    Es ist eine erprobte Praxis, Andersdenkende zu diskriminieren, in dem man ihnen aus dem Zusammenhang gerissene und unvollständige „Zitate" in den Mund legt.
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

  3. #3
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    AW: Da ist sie wieder, die unzulässige Verkürzung

    Hat mittlerweile wirklich etwas Satirisches, wenn sich dann, im Zuge der laufenden Verfassungsklagen gegen die Rundfunkabzocke, die Intendanten hinstellen und sagen, die Gebühr würde die unabhängige und neutrale Berichterstattung sichern! Verlogener geht es kaum noch.
    "...und dann gewinnst Du!"

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