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Abgeschobene Asylbewerber dürfen wieder nach Deutschland und kaum ein Afrikaner wird abgeschoben
Der Irrsinn hat viele Gesichter und einen Auslöser: Die Bundesregierung unter Merkel. Dies geht aus folgendem Absatz des Artikels hervor, den ich vorne anstelle.
Falls er nach seiner möglichen Rückkehr nach Italien wieder nach Deutschland kommen möchte, ist auch das möglich: Selbst wenn der Togoer dann in eine der vier stationären Grenzkontrollen in Bayern geraten sollte und die Bundespolizisten per Fingerabdruck sehen würden, dass er einen Asylantrag in Italien laufen hat, dürfte er nicht zurückgewiesen werden. Zurückweisungen hatte die Bundesregierung auf dem Höhepunkt der Migrationskrise der Bundespolizei für alle Schutzsuchenden untersagt. Bis heute hält sie an dieser Entscheidung fest.
Zurückweisungen hatte die Bundesregierung auf dem Höhepunkt der Migrationskrise der Bundespolizei für alle Schutzsuchenden untersagt. Bis heute hält sie an dieser Entscheidung fest
Nach einer erneuten Einreise könnte der Togoer auch nicht wieder einfach aufs Neue nach Italien überstellt werden. In dieses ohnehin schwierige Unterfangen hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Januar eine zusätzliche Hürde eingebaut. Und zwar exakt für solche Fälle, in denen Migranten, die schon einmal rücküberstellt worden sind, wieder unerlaubt nach Deutschland reisen. Nach Auffassung der EU-Richter muss das Verfahren dann erneut beginnen.
Und nun folgt die Gretchenfrage: Warum hält die Merkel-Regierung an dieser offensichtlich falschen und fatalen Entscheidung fest?
Es ging seinerzeit um den Fall eines Syrers:
Im konkreten Fall ging es um einen Syrer, der zuerst in Italien Asyl beantragt hatte und dann auch noch in Deutschland einen Antrag stellte. Diesen lehnte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als unzulässig ab, weil die Zuständigkeit Italiens offensichtlich war. Gegen seine Überstellung beantragte der Syrer Rechtsschutz – ohne Erfolg: Er wurde im August 2015 nach Italien überstellt. Noch im gleichen Monat kehrte er aber unerlaubt nach Deutschland zurück – ohne erneut einen Asylantrag zu stellen. Es wäre sein dritter gewesen.
Die Luxemburger Richter entschieden nun Ende Januar, dass die Bundesrepublik den Syrer nicht ohne Weiteres ein zweites Mal nach Italien bringen darf. Grundsätzlich könne in solchen Konstellationen ein Asylbewerber erst nach nochmaliger Durchführung des in der Dublin-Verordnung geregelten Wiederaufnahmeverfahrens zurückgeführt werden.
Selbst wenn der Togoer bis zum Ende seines Asylverfahrens in Italien bleiben sollte und zu jenem Zehntel gehört, dessen Asylantrag anerkannt wird, könnte er danach wieder nach Deutschland reisen. Dann sogar ganz legal. Allerdings hätte er hier dann keine Chance mehr auf einen erfolgreichen Asylantrag. Trotzdem wurden im vergangenen Jahr 8210 solcher Anträge bereits anderswo anerkannter Flüchtlinge verzeichnet. Nur rund jeder Zehnte von ihnen wiederum wurde danach aber in das für sie zuständige Land zurückgebracht.
Und nun noch ein paar Randnotizen, der eigentlichen Kernaussage des Artikels vorangestellt:
Das BAMF entschied 2017 über 129.251 Asylanträge von Afrikanern. Bei 86.913 war die Entscheidung negativ. Das Bundesamt lehnte die Anträge also als unbegründet ab oder stellte das Verfahren ein – beispielsweise weil ein anderer EU-Staat zuständig war. In alle 55 afrikanischen Staaten zusammengenommen gab es aber 2017 nur 3270 Abschiebungen oder freiwillige Ausreisen infolge einer Ausreiseaufforderung. Das geht aus WELT vorliegenden Daten des Europäischen Statistikamtes (Eurostat) hervor.Demnach führt nur etwa einer von 25 negativen Asylbescheiden zur Heimkehr von Afrikanern. Zudem gab es noch einmal rund 2000 – präzise lässt sich die Zahl nicht ermitteln – Dublin-Überstellungen von Afrikanern aus Deutschland in die zuständigen EU-Staaten. Wichtigstes Zielland war Italien, wie im Fall des Togoers.Im vergangenen Jahr kamen 187.000 Asylsuchende nach Deutschland – fast alle über andere EU-Länder. Trotzdem stellte die Bundesrepublik nur 64.267 Übernahmeersuchen an die als zuständig identifizierten Durchreisestaaten. In 46.873 Fällen stimmten die angefragten Staaten einer Überstellung zu. Tatsächlich überstellt wurden allerdings nur 7102 Fälle. Sei es, weil deutsche Gerichte die Unterbringung in anderen EU-Ländern für unmenschlich hielten und deswegen verboten; sei es, weil die betroffenen Ausländer am Abschiebungstag bei Freunden und Helfern Unterschlupf fanden.
Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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12.05.2018, 10:38 #2
AW: Abgeschobene Asylbewerber dürfen wieder nach Deutschland und kaum ein Afrikaner wird abgeschoben
Letztendlich will Merkel doch diese ganzen Leute. Sie war in Afrika und hat dafür geworben nach Deutschland zu kommen.
Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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AW: Abgeschobene Asylbewerber dürfen wieder nach Deutschland und kaum ein Afrikaner wird abgeschoben
Aber warum will sie sie? Sie verstärken den Mangel in Deutschland, den Mangel an Arbeitsplätzen, den Mangel an Wohnungen, den Mangel an Infrastruktur, der in maroden Straßen und Brücken sichtbar wird, den Mangel an Kaufkraft einer breiten Masse, sichtbar an Billigläden, geschlossenen Geschäften, verödeten Innenstädten in der Provinz, sie gefährden die innere Sicherheit und die wirtschaftlich und gesellschaftliche und soziale Stabilität in diesem Lande. Wer so etwas in Kauf nimmt, muss etwas anderes unbedingt wollen.
Was ist dieses?Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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13.05.2018, 08:21 #4
AW: Abgeschobene Asylbewerber dürfen wieder nach Deutschland und kaum ein Afrikaner wird abgeschoben
Merkel passt eher zu den Grünen als zu der Union. Sie betreibt eine ziellose Politik die nur auf den Augenblick ausgerichtet ist. Reagieren statt agieren. Wenn dein Gegner dich lobt, hast du etwas falsch gemacht, lautete einmal eine politische Faustregel. In der Griechenlandpolitik war die eigene Partei gegen Merkel und sie holte sich die Mehrheit dafür von den politischen Gegnern. Stünde die Mauer noch, wäre Merkel im Politbüro und die Nachfolgerin von Krenz. Merkel ist sehr empfänglich für Schmeicheleien und ihr hat es gefallen in der ganzen Welt als eine art Mutter Theresa der Flüchtlinge gefeiert zu werden.
Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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