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  1. #1
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    EU: Fotografierzensur: Personen fotografieren ab 28.5 strafbar

    Einfach nur Irre was da im Rahmen von "Datenschutzneuerungen" klammheimlich auch noch beschlossen wurde:

    Wer als Privatmensch ein Foto macht wo Personen zu sehen sind , der muß von jeder Person die zu sehen ist, ein schriftliches Einverständnis haben - sonst kann das 20 MIO Euro PRO Person die auf dem Bild zu sehen ist, kosten !

    Das klingt so irre- ich hab das erst für einen blöden Scherz gehalten als mir mein Mann das mitteilte - aber habs dann

    https://michael-mannheimer.net/2018/...u-geplant-hat/


    hier gesehen...

    Da willst beispielsweise den Eiffelturm fotografieren - da sind halt auch andere Leute drumrum : machst Dich strafbar - oder willst Du alle Umherstehenden unterschreiben lassen daß sie einverstanden sind ?
    Schon die Speicherung ist ja strafbar - und sobald Du das Foto machst, ist es ja auf der Karte gespeichert...

    Irre, Irre, IRRE !

    Dann gibts wohl keine Aufnahmen mehr von den nackten Irren die Alte Menschen ins Koma treten - denn wenn Du da mit der Kamera draufhäöltst - damit der Typ wenigstens gefaßt werden kann, dann machst Dich schon strafbar...

    Solltest Du einen Politiker beim Kinderf... hinterm Busch erwischen und ein Beweisfoto machen, dann kann das 20 MIO Euro kosten...


    Was man damit alles vertuschen kann wenn die Bevölkerung keine unliebsamen Aufnahmen mehr macht weil sich das keiner leisten kann...

    Wer bringt solche Schwachsinnsgesetzesvorschläge zur Sprache - und WER winkt das durch anstatt den Typen in die Irrenanstalt einzuweisen ?

    Wenn ich das meiner Mum erzähle daß es jetzt teuer werden kann wenn auf dem Urlaubsfoto in Europa auch Menschen zu sehen sind, dann meint die, ich bin bekloppt und hab mir das ausgedacht...


    Kaum jmd weiß daß es da ein neues Gesetz gibt - aber Unwissenheit schützt ja bekanntlich vor Strafe nicht...

    Ich wette, jeder Verbrecher wird klagen, wenn er auf einem Foto was nicht von der offiziellen Presse ist (offiz. Presse darf noch Aufnahmen machen - aber eben keine Privatperson) wenn er da Steinewerfend sich im I-Net sieht...

  2. #2
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    AW: EU: Fotografierzensur: Personen fotografieren ab 28.5 strafbar

    Bislang galt, das man Straßenszenen aufnehmen darf und es Passanten billigend in Kauf nehmen müssen, auf einem solchen Foto festgehalten zu werden.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  3. #3
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    AW: EU: Fotografierzensur: Personen fotografieren ab 28.5 strafbar

    Da erfahrungsgemäß kaum jemand von dieser neuen Regelung weiß, muss ich nun Ausschau nach Touristen halten und mal eben 20 Millionen verdienen. Danke, EU!
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  4. #4
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    AW: EU: Fotografierzensur: Personen fotografieren ab 28.5 strafbar

    Hm, gilt das denn tatsächlich so? Bisher war es doch auch so, dass man das Einverständnis von Personen einholen mußte, es sei denn, es waren halt Straßenszenen oder Urlaubsbilder, o.ä. Und auch da galt es doch nur, wenn man die Bilder veröffentlicht hat, oder? Ich kann das irgendwie noch nicht so recht glauben, denn das käme einer Totalzensur gleich, die selbst im gutmenschlichen Deutschland einen Shitstorm sondergleichen verursachen müsste.
    "...und dann gewinnst Du!"

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