Natürlich lautet die Überschrift genau anders herum, denn die Presse fühlt sich angeblich durch die Täternennung der Polizei unter Druck gesetzt.

Zukünftig wird es dann auch verstärkt Fahndungen ohne Täterbeschreibung geben, denn die würde ja zuviel über die Herkunft verraten. Also kein schwarzes Haar mehr, kein dunkler Teint, kein afrikanisches Aussehen, kein südeuropäisches Aussehen, kein gebrochenes Deutsch und vor allem nicht: Die Täter redeten....

Polizei-Pressestellen setzen Medien unter Rechtfertigungsdruck

Nach dem geänderten Pressekodex soll die Herkunft von Straftätern und Verdächtigen nur noch in Ausnahmen genannt werden. Für die Online-Meldungen der Polizei gibt es eine solche Reglung nicht. Eine ungute Konkurrenzsituation, meint der Presserat
Weil Pressestellen der Polizei inzwischen häufig selbst über Straftaten und andere Vorfälle online berichten und dabei zum Teil auch die Herkunft von Tätern und Verdächtigen nennen, befinden sich die Printmedien zunehmend unter Rechtfertigungsdruck, konstatierte Manfred Protze, der Sprecher des Presserates, bei der Vorstellung des Jahresberichtes der Organisation am Mittwoch in Berlin sagte.
Wann schon gibt es ein begründetes öffentliches Interesse an der Nennung der Täterherkunft? Eigentlich nie, denn alle Taten sind natürlich rein theoretisch auch durch Deutsche durchführbar.

Der Presserat hatte die Ziffer 12.1 des Pressekodex im März 2017 geändert und später durch einen Leitfaden ergänzt. In der Richtlinie zur Nennung von Nationalitäten und Gruppenzugehörigkeiten heißt es seither, dass diese nur noch dann genannt werden sollen, wenn es dafür ein begründetes öffentliches Interesse gibt. Dadurch soll der Verbreitung von Vorurteilen unter anderem gegen Flüchtlinge entgegengewirkt werden. Allein die Neugier der Leser sei kein hinreichender Grund für die Nennung der Herkunft. In Berlin verzichtet die Polizei nach Erfahrungen des Tagesspiegels darauf, grundsätzlich die Herkunft zu nennen, gibt diese aber auf Nachfrage an.
Der Maulkorb für die Polizei soll kommen:

Protze fordert die Politik und dabei speziell die Landesinnenminister auf, über eigene Grundsätze der ethischen Verantwortung für Veröffentlichungen der Polizei nachzudenken. Das gelte aber auch für globale Online-Medien wie Google oder Facebook. Die letzte Rüge wegen eines Verstoßes wegen der Nennung der Herkunft liegt neun Jahre zurück. Insgesamt ist die Zahl der Beschwerden dazu rückläufig. Seit der Neuformulierung der Richtlinie im März 2017 bis Dezember 2017 gingen 23 Beschwerden ein, im gleichen Zeitraum 2016 waren es noch 42 gewesen.
https://www.tagesspiegel.de/medien/j.../21043798.html