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Sozialamt fordert Beteiligung: Wann Kinder im Pflegefall für ihre Eltern zahlen müssen
Werden Eltern im Alter pflegebedürftig und im Heim untergebracht, sehen sie sich nicht nur selbst mit hohen Kosten konfrontiert: Reichen nämlich deren finanzielle Mittel nicht aus, können auch die Kinder zur Kasse gebeten werden.
Viele Pflegeeinrichtungen umgehen von vornherein die Diskussionen, indem sie die Kinder Pflegebedürftiger bei Eintritt ins Heim eine Kostenübernahmeerklärung unterzeichnen lassen - sie können sich dann mit ihren Forderungen direkt an die Nachkommen wenden. Ansonsten tritt das Sozialamt für die Finanzierungslücke ein, die sich aus tatsächlichen Heimkosten einerseits und Vermögen sowie Leistungen der Renten- und Pflegeversicherung andererseits ergeben.
Die Prüfung geht von einem durchschnittlichen Monatseinkommen innerhalb der zwölf Monate vor Eintritt des Bedarfs aus. Bei Selbstständigen wird dieser Durchschnitt aus den Einkünften der letzten drei bis fünf Jahre gebildet.
Davon werden die anfallenden Kosten abgezogen, wie beispielsweise für berufsbedingte Aufwendungen, die Krankenvorsorge, Darlehensverbindlichkeiten - bei einer Baufinanzierung jedoch maximiert auf den angerechneten Wohnvorteil -, Altersvorsorgekosten bis zu fünf Prozent vom Bruttoeinkommen sowie Aufwendungen für die Elternbesuche.
Darüber hinaus können Selbstbehalte geltend gemacht werden: für den Unterhaltspflichtigen 1800 Euro, für den Ehegatten 1440 Euro pro Monat und weitere für die Kinder. Sollte die Miete inklusive Nebenkosten höher als im Selbstbehalt veranschlagt ausfallen, können Kinder dies belegen und geltend machen.
1800,-- Euro monatlich sind ja nicht die Welt. Mit diesem Geld kann ein Alleinstehender noch kaum ein bürgerliches Leben führen mit Miete oder Eigentum, Auto, Urlaub und Vorsorge. Aber der Alleinstehende ist immer noch besser dran, wenn er Angestellter ist - dann nämlich wird das Jahreseinkommen des letzten Jahres ermittelt, wenn er selbständig ist, das Jahreseinkommen der letzten 5 Jahre, wobei er dann Pech hat, wenn sein Umsatz und Gewinn die letzten Jahre konstant gesunken ist - keine Seltenheit heutzutage.
Besser dran in unserer Gesellschaft ist der, der auf Kinder verzichtet. Diese können dann nämlich nicht zur Zahlung gezwungen werden. Besser dran ist in unserer Gesellschaft der Kinderlose, denn er spart den Verzicht und die Kosten der Kindererziehung und kann besser für das Alter vorsorgen und bekommt eine höhere Rente, weil er keine Ausfallzeiten hat und seine Karriere besser betreiben kann.
Fazit: Familie lohnt sich nicht und ist rein rechnerisch ein Beschwernis. Kinderlos ist diesbezüglich die bessere Alternative. Selbständigkeit lohnt sich in diesem Fall ebenfalls nicht.Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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