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    Innenministerium benennt fünf gefährliche Orte im Altkreis

    Innenministerium benennt fünf gefährliche Orte im Altkreis
    Bahnhofsareale, Wohnhäuser, Parks - auch Flüchtlingsheime: Die Polizei erfasst ständig Orte, wo sich Kriminelle verabreden, Straftaten planen oder ausführen. Auffällig oft wird der Erzgebirgskreis genannt.
    Stollberg. Die Polizei hat derzeit etwa ein Dutzend sogenannter gefährlicher Orte - in anderen Bundesländern werden diese auch Angsträume genannt - in den Altkreisen Stollberg und Aue sowie Chemnitz definiert. Dabei handelt es sich im Raum Stollberg um vier Flüchtlingsheime sowie die Bahnhofstraße in Oelsnitz - das Areal der ehemaligen Landesgartenschau plus Skateranlage (siehe Übersichtskasten unten). Dies hat das Sächsische Innenministerium bestätigt.
    Ein gefährlicher Ort ist laut Sachsens Polizeigesetz, wenn sich dort erfahrungsgemäß gehäuft Kriminelle verbergen oder sich Leute aufhalten, die Straftaten vorbereiten oder verabreden. Gefährlich kann eine Stelle auch sein, wenn sie als Schlupfwinkel für Prostitution gilt. Die Klassifizierung gibt der Polizei mehr Freiheiten und erlaubt unter anderem, verdachtsunabhängig die Identität von Menschen festzustellen.
    Die Identität einer Person kann immer verdachtsunabhängig festgestellt werden. Genau aus diesem Grund ist der Bürger verpflichtet, seinen Personalausweis oder Paß mit sich zu führen.

    Die auf der Liste genannten Örtlichkeiten sind nur wenige Beispiele, so die Behörden. In die Zuständigkeit der Polizeidirektion Chemnitz befinden sich laut Innenministerium Parkanlagen, Plätze, Bahnhofsviertel, Einkaufsstraßen, Straßenzüge, Spielcasinos und Schnellrestaurants - und eine Vielzahl konkreter Privatadressen. "Meist können wir wegen Datenschutz sowie dem Schutz von Persönlichkeitsrechten keine konkreten Angaben machen. Auch ändert sich die Lage oft, sodass sich auch die Liste gefährlicher Orte ändert", so Patricia Vernhold vom Innenministerium.
    Unter gefährlichen Orten befinden sich auch Asylbewerberunterkünfte: Im Altkreis sind das Niederdorf, Burkhardtsdorf und Jahnsdorf sowie ein Wohnheim für unbegleitete minderjährige Asylbewerber in Oelsnitz. Laut Innenministerium sei es dort mehrmals zu Körperverletzungen, Drogendelikten und/oder Diebstahlhandlungen gekommen.

    Im Niederdorfer Gemeinderat hat die Liste jüngst für Irritationen gesorgt - Bürgermeister Stephan Weinrich wollte sich bei der Staatsregierung erkundigen, wie die Einstufung der Asylunterkunft im Dorf als gefährlicher Ort überhaupt für die Gemeinde zu werten ist. Entsprechende Bürgerfragen konnte er in besagter Sitzung nicht beantworten.
    Hintergrund: Die Landtagsabgeordnete Juliane Nagel (Linke) hatte bei der Staatsregierung gefragt, wie viele solcher gefährlichen Orte es im Freistaat gibt, die sich im direkten Umfeld von Sammelunterkünften für Flüchtlinge befinden. Antwort: Von insgesamt neun liegen sechs im Erzgebirgskreis. Neben den vier im Altkreis Stollberg sind noch je eine Unterkunft in Aue und Johanngeorgenstadt. Zwei weitere sind in Chemnitz, eine in Freiberg.

    Laut Nagel mache es sich die Polizei zu einfach, wenn sie Asylheime als gefährlichen Ort definiert. "Wer in Sammelunterkünften lebt, ist in seiner Bewegungsfreiheit eingeschränkt, kann sich kaum integrieren, lebt in bedrückender Perspektivlosigkeit und Langeweile, hinzu kommt oft Geldnot. Dies alles kann Drogenkonsum, Aggressivität und Kriminalität Vorschub leisten." Es rechtfertige keine Straftaten, aber es zeige, was nötig sei: dezentrale Unterbringung, kürzere Verweildauer in Massenunterkünften, schnellerer und barrierefreier Zugang zu Bildung, Arbeit und demokratischer Teilhabe. "Damit wäre unser aller Sicherheit mehr gedient als mit Zonen, in denen die Polizei unkontrolliert Sonderbefugnisse ausübt", so die Landtagsabgeordnete. Zumal die Antwort der Staatsregierung zeige: Nur neun von etwa 150 Sammelunterkünfte in Sachsen seien gefährliche Orte. Seltsam findet sie, dass alle neun als gefährlich gemeldeten Heime im Bereich der Polizeidirektion Chemnitz liegen. Da wolle sie möglicherweise nochmal nachfragen.


    Das Landratsamt als zuständige Unterbringungsbehörde will die Kategorisierung der Heime als gefährliche Orte nicht bewerten. Ein Sprecher erklärt aber: Für alle Quartiere gebe es Sicherheitskonzepte, die laufend überprüft würden. Straftaten ließen sich "trotz aller Sicherheitsvorkehrungen aber nicht völlig ausschließen", heißt es
    https://www.freiepresse.de/LOKALES/E...el10192557.php

    Von der Polizei derzeit definierte gefährliche Orte der Region

    Jahnsdorf: Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge, einschließlich Zuwege vom Bahnhof zum Wohnheim

    Oelsnitz:
    Bahnhofsstraße, ehemaliges Landesgartenschaugelände


    Niederdorf:
    Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge, einschließlich Zuwege vom Bahnhof zum Wohnheim


    Chemnitz:
    Brückenstraße (am Karl-Marx-Monument), aber auch Flüchtlingsheime Bernsdorf; Altchemnitz


    Burkhardtsdorf:
    Ortteil Meinersdorf, Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge, einschließlich Zuwege


    Oelsnitz:
    Wohnheim für unbegleitete minderjährige Asylbewerber, einschließlich Zuwege


    Aue:
    Busbahnhof; Postplatz; sowie Carolateich - zudem das Flüchtlingsheim


    Johanngeorgenstadt:
    Unterkunft für Asylbewerber


    https://www.freiepresse.de/LOKALES/E...10192557-2.php
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #2
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    AW: Innenministerium benennt fünf gefährliche Orte im Altkreis

    Dabei handelt es sich im Raum Stollberg um vier Flüchtlingsheime
    Na so was. Wer lügt denn jetzt? Die Polizei oder die Politiker und Gutmenschen, die stets behauptet haben, dass es da keinen Zusammenhang gibt.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

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