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    Nigerianer flüchtete sich in Kirchenasyl – nun wird Gericht Grundsatzurteil treffen

    Die Situation in diesem Land ist einfach unbegreiflich und sie wird unerträglich. Da vereinbaren irgendwelche Behörden und Institutionen miteinander, geltendes Recht zu umgehen und nicht anzuwenden. Alleine dies ist der Skandal.

    Streit um Schutz von FlüchtlingenNigerianer flüchtete sich in Kirchenasyl – nun wird Gericht Grundsatzurteil treffen
    Evans I. ist einer von mehr als 2000 Menschen, die sich in den vergangenen zwei Jahren ins Kirchenasyl geflüchtet haben.


    Der Nigerianer hatte 2016 einige Monate in einer Pfarrei bei München verbracht, nachdem sein Asylantrag abgelehnt worden war. Eigentlich hätte er abgeschoben werden sollen. Doch wie schon viele abgelehnte Asylbewerber vor und nach ihm erreichte Evans I. durch diese Verzögerung, dass die Abschiebung nicht mehr durchgesetzt werden konnte und er eine Duldung bekam.
    Nun beschäftigt sich das Oberlandesgericht (OLG) München ab Donnerstag mit dem Fall und der bundesweit relevanten Grundsatzfrage, ob sich ein abgelehnter Asylbewerber trotz Aufenthalts im Kirchenasyl des illegalen Aufenthalts schuldig macht.
    Unterbringung in Italien „furchtbar“

    Evans I. war im November 2014 von Italien nach Deutschland eingereist. Einen von dem Nigerianer gestellten Asylantrag lehnte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) im Januar 2016 ab. Zugleich ordnete das Bamf die Abschiebung des Angeklagten nach Italien an. Denn nach der Dublin-III-Verordnung ist derjenige EU-Staat für einen Asylbewerber zuständig, in dem der erste Antrag gestellt wurde.
    Doch Evans I. wollte nicht nach Italien zurück. Wie viele Asylbewerber beklagt er sich über die dortigen Zustände, die Unterbringung sei „furchtbar“ gewesen, wie er der „Süddeutschen Zeitung" sagte. Seine einzige Chance, der Abschiebung zu entgehen, war das Kirchenasyl. Der Flüchtling begab sich schließlich am 15. Juli 2016 in die Pfarrei Sankt Jakob in Freising und blieb dort bis zum 19. Oktober 2016. Der Pfarrer von Sankt Jakob zeigte die Aufnahme des Angeklagten im Kirchenasyl unverzüglich der Ausländerbehörde beim Landratsamt Freising und beim Bamf an, wie das OLG weiter mitteilte.
    Das Bamf vereinbart also etwas mit der katholischen und evangelischen Kirche, einfach mal so am Gesetz vorbei.

    Damit hielt sich der Geistliche an die Verfahrensabläufe, die das Bamf mit der evangelischen und der katholischen Kirche für Fälle des Kirchenasyls vereinbart hatte. Entsprechend dieser Vereinbarung verzichtete die Ausländerbehörde in der Folge auf die Vollziehung des Abschiebebescheids.
    Doch die Staatsanwaltschaft Landshut wollte es nicht dabei belassen. Die Behörde klagte ihn wegen des Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz an. Das Amtsgericht Freising sprach ihn im Oktober 2017 vom Vorwurf des unerlaubten Aufenthalts frei. Das Urteil begründete das Gericht damit, dass aufgrund des Kirchenasyls die Abschiebung des Angeklagten ausgesetzt und deshalb die Duldung erteilt werden musste.Denn wenn ein von der Dublin-Verordnung betroffener Asylbewerber von Deutschland nicht innerhalb von sechs Monaten in das zuständige EU-Land abgeschoben wird, geht die Zuständigkeit auf Deutschland über.



    Staatsanwaltschaft: Angeklagter hat sich illegal im Bundesgebiet aufgehalten


    Gegen das Urteil legte die Staatsanwaltschaft Landshut Revision ein, über die nun am 26. April sowie am 3. und 14. Mai vor einem Strafsenat des OLG München verhandelt wird. Mit der Revision gegen dieses Urteil macht die Staatsanwaltschaft nun geltend, dass der Angeklagte über keinen Aufenthaltstitel verfügt habe. Seine Abschiebung sei allein mit Rücksicht auf seinen Aufenthalt in kirchlichen Räumen unterblieben. Die Vereinbarung zwischen dem Bamf und den beiden Kirchen ändere nichts daran, dass sich der Angeklagte illegal im Bundesgebiet aufgehalten habe.

    Der Rechtsanwalt des Nigerianers, Franz Bethäuser, hält es dagegen für einen Widerspruch, „einerseits während des Kirchenasyls auf unmittelbaren Zwang zu verzichten und andererseits dem Ausländer genau dieses Sich-Begeben in das Kirchenasyl als Untertauchen entgegenzuhalten“, wie er dem Spiegel sagte.

    Die Zahlen von Flüchtlingen, denen Kirchenasyl gewährt wird, stieg in den vergangenen Monaten an. Auch die Kritik daran wird lauter. Zuletzt hatten Politiker von CDU und FDP das Vorgehen der Kirche gerügt. Nach Angaben der Ökumenische Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche gab es im März dieses Jahres 414 Fälle von Kirchenasyl, die 611 Personen betrafen - eine deutliche Steigerung gegenüber November 2017, als 350 Fälle mit 530 Personen registriert wurden.

    2015 gab es eine Absprache zwischen dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) einerseits und der katholischen und evangelischen Kirche andererseits. Die Kirchen sicherten unter anderem zu, Kirchenasyl nur in Härtefällen zu gestatten und die Behörden immer zu informieren.


    https://www.focus.de/politik/deutsch...d_8827564.html

    Wenn eine Behörde und die Kirchen eigene Gesetze schaffen....

    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #2
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    AW: Nigerianer flüchtete sich in Kirchenasyl – nun wird Gericht Grundsatzurteil treffen

    Die Kirchen sicherten unter anderem zu, Kirchenasyl nur in Härtefällen zu gestatten und die Behörden immer zu informieren.

    Völlig absurd! Es gibt in unserem Rechtssystem kein Kirchenasyl. Die Kirchen rühren keinen Finger, wenn es darum geht dass Christen verfolgt werden. Lieber hilft man jenen, die zu den Tätern gehören.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  3. #3
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    AW: Nigerianer flüchtete sich in Kirchenasyl – nun wird Gericht Grundsatzurteil treffen

    Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen
    Völlig absurd! Es gibt in unserem Rechtssystem kein Kirchenasyl. Die Kirchen rühren keinen Finger, wenn es darum geht dass Christen verfolgt werden. Lieber hilft man jenen, die zu den Tätern gehören.
    Nicht umsonst werden die Gläubigen in der christlichen Kirche gerne als Schafe bezeichnet.
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

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