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  1. #1
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    Haftempfindlichkeit

    Man kann es auch Migrantenbonus nennen. Es wird zwar immer wieder behauptet, dass es den nicht gibt aber wenn man folgendes liest.....................

    RICHTER VERKÜRZT GEFÄNGNISSTRAFE FÜR INTENSIVTÄTER
    „Haftempfindlich“,


    weil er kein Deutsch kann!
    Zwickau (Sachsen) – Adel S. (28) lebte ohne Erlaubnis in Deutschland, beging in sieben Monaten sechs Straftaten. Trotz Bewährung raubte er Leute aus, brach in Wohnungen ein, entstellte einem Opfer für mit einem Messer für immer das Gesicht.
    Am Dienstag bettelte der 28-Jährige im Landgericht Zwickau um eine mildere Strafe. Er bekam Gnade – mit dem unfassbaren Satz des Richters: „Als Ausländer leiden Sie unter erhöhter Haftempfindlichkeit.“.

    Im ersten Prozess saß Adel S. dem Zwickauer „Knallhart-Richter“ Stephan Zantke (56) am Amtsgericht gegenüber, der ihn zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilte. Adel S. ging in Berufung. Mit Erfolg: Nur noch zweieinhalb Jahre Haft – und die Begründung von Richter Rupert Geußer (55), die sprachlos macht! Doch warum entschied der Richter so?
    Strafrabatt wegen „Haftempfindlichkeit“

    Die sogenannte „Haftempfindlichkeit“ begründete Geußer mit der Sprachbarriere im Gefängnis. Der gebürtige Algerier Adel S. spricht kaum ein Wort Deutsch, vor Gericht konnte er nur mit einem Dolmetscher die Fragen des Richters beantworten. „Auch die Geständigkeit führte zu der moderateren Strafe, als in der ersten Instanz“, erklärte Geußer zudem.
    Der Richter verhörte den Intensivtäter auch nach seiner Vergangenheit. Nach eigener Aussage kam S. von Algerien nach Spanien, lebte sechs Jahre dort mit einer Freundin und seinem Kind. „In Spanien gab es nix, hatte keine Arbeit. Man sagte mir, hier in Deutschland gebe es Arbeit. Doch ich fand keine“, sagte der Angeklagte über seinen Dolmetscher aus. „Die Situation war nicht gut. Ich fing mit Crystal an. Danach landete ich im Gefängnis.“
    Als er 2015 nach Deutschland kam, habe er zwei Monate lang Geld vom Staat bekommen, bevor er ins sächsische Plauen zu einer Freundin abtauchte. Dort habe er von seiner Schwester aus Dubai Geld geschickt bekommen, 6000 Euro – auf einen anderen Namen.

    Asylantrag war längst abgelehnt

    Ob sein Asylantrag angenommen wurde, konnte S. selbst nicht beantworten. „Sie wissen es sicher nicht, weil sie nicht erreichbar waren“, fügte Richter Geußer hinzu.
    ► Tatsächlich beantragte der Angeklagte am 18. Februar 2015 Asyl in Deutschland – und wurde abgelehnt! Seit 20. Februar 2017 hielt er sich laut den Behörden unerlaubt im Bundesgebiet auf.
    Ende 2015 wurde S. erstmals wegen Diebstahls in Deutschland auffällig. Strafe: 140 Euro Geldbuße. Doch S. klaute munter weiter, bevorzugt Mobiltelefone. Anfang 2016 erfolgte ein weiteres Urteil wegen Diebstahls und Erschleichens von Leistungen, beides in mehreren Fällen. Strafe: Sieben Monate Knast auf Bewährung.

    Danach ging er deutlich brutaler vor. Im Sommer 2016 schlug der Angeklagte einen weiteren Mann in einem Park nieder, bedrohte ihn mit einem Messer und versuchte, ihm die Geldbörse aus der Tasche zu reißen. Das Opfer konnte entkommen.

    Es folgten Wohnungseinbrüche, weitere Diebstähle. Anfang Februar zerschnitt der 28-Jährige mit einem Messer das Gesicht von Jihad A. (26), als dieser ihm nach einem gestohlenen Handy fragte. Die zehn Zentimeter lange Wunde musste genäht werden.
    Adel S. wurde wegen des Erschleichens von Leistungen, Wohnungseinbruchsdiebstahl, gefährlicher Körperverletzung und versuchten schweren Raubes verurteilt.
    Doch anstatt dreieinhalb Jahren Haft muss er nun nur zwei Jahre und sechs Monate absitzen. Ihm droht die Abschiebung.

    Wann gilt ein Täter als „haftempfindlich“?

    Laut Paragraf 46 des Strafgesetzbuches kann bei der Strafzumessung die erhöhte Haftempfindlichkeit wegen zu erwartender schlechter Behandlung durch Mitgefangene berücksichtigt werden. Dies gilt zumeist bei Sexualstraftätern.

    Auch eine längere Untersuchungshaft kann unter Umständen als strafmildernd aufgrund der „Haftempfindlichkeit“ gelten, wenn sie zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung bereits sechs Monate angedauert hatte und der Angeklagte bislang unbestraft war. Somit sei es eine „besondere Haftempfindlichkeit“ eines zuvor noch nie inhaftierten Angeklagten zum Ausdruck gebracht.
    Im Fall von Adel S. wurde jedoch die sogenannte Ausländereigenschaft nach § 46 Abs. 2 StGB berücksichtigt. Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofes darf die Ausländereigenschaft zwar nicht strafverschärfend eingesetzt werden, jedoch strafmildernd.
    „Die Ausländereigenschaft als solche führt nicht bereits zu einer strafmildernd zu berücksichtigenden besonderen Strafempfindlichkeit; dies ist allenfalls beim Vorliegen besonderer Umstände wie mangelnder Vertrautheit mit der deutschen Sprache und Kultur, abweichenden Lebensbedingungen oder fehlenden familiären Kontaktmöglichkeiten bei Vollzug der Freiheitsstrafe der Fall“, heißt es im Gesetzbuch.

    Im Klartext: Weil er kein Deutsch kann, in Deutschland keine Familie hat und mit der Kultur nicht vertraut ist, darf eine Strafempfindlichkeit aber strafmildernd wirken.
    https://www.bild.de/regional/chemnit...6316.bild.html


    ....da bleibt einem die Spucke weg
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  2. #2
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    AW: Haftempfindlichkeit

    Es ist nicht zu glauben.
    Demnächst wird wohl zu der „Haftempfindlichkeit" auch noch die „Strafempfindlichkeit" kommen, auf daß Verbrechen bestimmter Gruppen nicht mehr geahndet werden müssen.
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

  3. #3

    AW: Haftempfindlichkeit

    "Haftempfindlich" ist wieder so eine perverse Erfindung der Alt68er und sollte zum Unwort des Jahres gekürt werden.

    Zitat Gauck: Auch ich wäre ein 68er gewesen!
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  4. #4
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    AW: Haftempfindlichkeit

    Zwickau: Richter verkürzt Haftstrafe von Intensivtäter wegen „Haftempfindlichkeit“

    Ea fehlen einem einfach nur noch die Worte:

    Adel S. (28) beging in sieben Monaten sechs Straftaten

    Dieses Urteil am Landgericht Zwickau macht sprachlos: Der Richter Rupert Geußer (55) hat die Haftstrafe für den Algerier Adel S. (28) von dreieinhalb auf zweieinhalb Jahre gesenkt – dabei hat der Mann in sieben Monaten sechs Straftaten begangen. Das berichtet die ‚Bild‘-Zeitung. Unter anderem habe er den 26-jährigen Jihad A. mit einem Messer entstellt. Der Richter soll die Entscheidung mit der „Haftempfindlichkeit“ des Angeklagten begründet haben. Mehr bei rtl …
    https://quotenqueen.wordpress.com/20...pfindlichkeit/

    Zwickau: Richter verkürzt Haftstrafe von Intensivtäter

    Adel S. (28) beging in sieben Monaten sechs Straftaten

    Dieses Urteil am Landgericht Zwickau macht sprachlos: Der Richter Rupert Geußer (55) hat die Haftstrafe für den Algerier Adel S. (28) von dreieinhalb auf zweieinhalb Jahre gesenkt - dabei hat der Mann in sieben Monaten sechs Straftaten begangen. Den 26-jährigen Jihad A. habe er sogar mit einem Messer entstellt. Das berichtet die 'Bild'-Zeitung. Der Richter soll seine Entscheidung unter anderem mit der "Haftempfindlichkeit" des Angeklagten begründet haben, Hauptgrund sei ein Geständnis.
    Adel S. ging gegen Urteil in Berufung

    Ursprünglich sei der 28-Jährige für seine Vergehen zu einer deutlich längeren Haftstrafe verurteilt worden. Der 28-Jährige sei des Raubs, Diebstahls und der Körperverletzung für schuldig befunden worden. Adel S. habe gegen die dreieinhalb Jahre lange Haft Berufung eingelegt und nun Erfolg gehabt, so das Blatt weiter. Hauptgrund hierfür soll ein Geständnis von Adel S. sein. "Die Geständigkeit führte zu der moderateren Strafe als in der ersten Instanz", so Richter Geußer in seiner Entscheidung. Darüber hinaus leide Adel S. als Ausländer unter einer "erhöhten Haftempfindlichkeit".


    (mehr dazu bei rtl.de)
    https://www.rtl.de/cms/zwickau-richt...r-4153250.html

    Gekauft, geschmiert, oder wie ist das zu erklären?
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  5. #5
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    AW: Haftempfindlichkeit

    Die Bild bringt zwei ähnliche Fälle..............


    In einem Flüchtlingsheim in Boostedt (Schleswig-Holstein) hatte Jama B. (22) im März 2016 einen irakischen Jungen (4) sexuell missbraucht. Das Landgericht Kiel entschied: zwei Jahre und vier Monate Haft wegen schweren sexuellen Missbrauchs. Die Höchststrafe liegt bei 15 Jahren.


    Die Begründung des Richters für die vergleichsweise geringe Strafe: B. war betrunken, ist jung und spricht außerdem kein Deutsch.



    Eric X. (31) attackierte im April 2017 ein campendes Pärchen in der Sieg.aue bei Bonn (NRW), vergewaltigte die Frau (23) vor den Augen ihres Freundes (27). Die Staatsanwaltschaft forderte die Höchststrafe von 15 Jahren für den Flüchtling aus Ghana. Doch das Gericht entschied: Elfeinhalb Jahre.

    Urteilsbegründung: X. habe keine Sprachkenntnisse, gelte als Ausländer als besonders „haftempfindlich“.

    https://www.bild.de/news/inland/urte...2158.bild.html
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  6. #6
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    AW: Haftempfindlichkeit

    Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen
    Die Bild bringt zwei ähnliche Fälle..............
    Aber „Flüchtlingsempfindlichkeit" gibt es doch noch nicht? Als Wort ganz bestimmt nicht. Obwohl, so vom Gefühl her..., aber was nicht sein darf, kann es auch nicht geben. Schließlich will niemand herzlos genannt werden.
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  7. #7
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    AW: Haftempfindlichkeit

    Die Argumentation stimmt ohnehin nicht. Da 90% der Gefängnisinsassen keine Deutschen sind, spielen die mangelnden Deutschkenntnisse keine Rolle. Darüber hinaus ist folgender Grund ebenfalls hinfällig....

    Laut Paragraf 46 des Strafgesetzbuches kann bei der Strafzumessung die erhöhte Haftempfindlichkeit wegen zu erwartender schlechter Behandlung durch Mitgefangene berücksichtigt werden.
    .......wer wird denn im Knast von den anderen Häftlingen schlecht behandelt? Hauptsächlich doch die Deutschen. Also müssten sie als besonders Haftempfindlich gelten.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

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