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    Landau: Wer muss den Unfallschaden bezahlen?

    Eine Anekdote. Das Beste wie üblich zum Schluß:

    Landau: Wer muss den Unfallschaden bezahlen?
    Wer muss den Schaden am Auto einer Frau aus Altdorf bezahlen, der bei einem Unfall in Maikammer mit einem Fahrradfahrer entstanden ist? Darüber verhandelte gestern das Amtsgericht in Landau. Der Unfallverursacher, ein Asylbewerber aus Syrien, hat keine Haftpflichtversicherung.

    Ein Radfahrer hat im September vergangenen Jahres auf dem Wirtschaftsweg zwischen dem Maikammerer Wasgau-Markt und dem Verkehrskreisel einen „gravierenden Verstoß“ gegen die Vorfahrtsregel begangen, sagte Richterin Isabelle Breuers Mägly gestern bei einer Verhandlung am Landauer Amtsgericht.
    Klage auf Schadenersatz

    Die Autofahrerin hat den Radler auf Schadenersatz verklagt. Wie die RHEINPFALZ am 14. Oktober 2017 berichtete, hatte der Unfall einigen Wirbel ausgelöst. Die Polizei in Edenkoben hatte festgestellt, dass der Radfahrer schuld an dem Unfall sei und deshalb ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen den syrischen Asylbewerber eingeleitet. Der hatte sich nicht nur geweigert, den Schaden am Auto zu zahlen – weil er keine Haftpflichtversicherung hat, müsste er dafür selbst aufkommen –, sondern über den Anwalt Ulrich Thiers von der Autofahrerin 1500 Euro Schmerzensgeld gefordert.
    In die Luft geschleudert

    In der gestrigen Verhandlung schilderten die Beteiligten ihre Version des Unfalls. Die Frau berichtete, dass sie ein Stück in den Wirtschaftsweg gefahren sei, auf einem Grünstreifen angehalten und kurz das Auto verlassen habe. Es habe mit der Fahrerseite in Richtung Wirtschaftsweg gestanden. Als sie wieder eingestiegen sei und habe losfahren wollen, „ist er um die Ecke geschossen und mir in das Auto gerannt“. Der Radfahrer sei mit seinem Rad auf die Fahrerseite geprallt, der Mann in die Luft geschleudert und mit dem Ellenbogen gegen die Windschutzscheibe geknallt – so heftig, dass diese zersplittert sei. „Der ist so schnell gefahren, der konnte gar nicht mehr bremsen“, sagte die Frau.
    Versperrte Sicht

    Der Radfahrer teilte über einen Dolmetscher mit, dass er aus Richtung Edenkoben kommend rechts in den Weg abgebogen sei. „Ich habe das Auto nicht gesehen.“ Bäume hätten ihm die Sicht versperrt. Wenn an einer Kreuzung die Sicht behindert sei, müsse man anhalten, erklärte die Richterin. „Das ist ein Fahrradweg“, erwiderte der Asylbewerber. Darauf antwortete die Richterin, dass es sich um einen Wirtschaftsweg handele, auf dem auch andere Verkehrsteilnehmer unterwegs sein könnten.
    Das Auto sei in der Mitte des Weges gefahren, und er habe nicht mehr ausweichen können, sagte der Mann. Auf Nachfrage der Richterin schätzte er die Fahrgeschwindigkeit des Autos auf etwa 30 Stundenkilometer. Keine Antwort hatte er auf die Frage parat, wie man die Geschwindigkeit eines Autos schätzen könne, das man gar nicht sehe.
    Mit stehendem Auto kollidiert?

    Anwalt Thiers verwies mehrfach darauf, dass die Autofahrerin nicht das Recht habe, den Wirtschaftsweg zu befahren. Das sei zwar richtig, spiele aber bei der Frage der Schuld keine Rolle, sagte die Richterin. Dirk Parniewski, Anwalt der Autofahrerin, fragte den Asylbewerber, wieso der Arzt, der den Radfahrer behandelte, notiert habe, dass der Patient mit einem stehenden Auto kollidiert sei, wenn das nicht stimme. Er habe dem Arzt nichts gesagt, lautete die Antwort des Mannes.
    Man habe eindeutig festgestellt, dass der Radfahrer in der Rechtskurve zu weit links gefahren sei, sagte der Polizeibeamte, der den Unfall aufgenommen hatte. Auch müsse der Radfahrer schnell gefahren sein, sonst wäre er nicht durch die Luft geschleudert worden. Laut dem Beamten habe es keine Bremsspuren oder sonstige Hinweise gegeben, dass das Auto beim Zusammenprall auf dem Weg gefahren sei. Auch für die von Thiers mehrfach geäußerte Vermutung, dass das Auto nach dem Zusammenstoß an die Seite gefahren worden sei, gebe es keine Hinweise.
    Rund 2 600 Euro für Fahrzeugreparatur

    Wie Parniewski auf Anfrage der RHEINPFALZ mitteilte, habe sein Anwaltskollege zwar mehrfach Schmerzensgeld für seinen Mandanten gefordert, aber keine entsprechende Klage erhoben. Es sei ein Problem, dass Asylbewerber Fahrräder zur Verfügung gestellt bekämen, aber offensichtlich nicht die Verkehrsregeln kennten. Das habe er auch in anderen Verfahren erlebt, so Parniewski.
    Ob der Radfahrer schuld an dem Zusammenstoß ist und die Kosten von 2650 Euro für die Fahrzeugreparatur übernehmen muss, wird Richterin Breuers Mägly am Mittwoch, 13. Juni, verkünden.

    https://www.rheinpfalz.de/lokal/land...aden-bezahlen/

    "...dass Asybewerber Fahrräder zur Verfügung gestellt bekämen, aber offensichtlich nicht die Verkehrsregeln kenntn. Das habe er auch in anderen Verfahren erlebt, so Paniewski". Es hat also offentlich schon einige dieser Vorfälle gegeben. Mich würde interessieren, wieviele?
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #2
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    AW: Landau: Wer muss den Unfallschaden bezahlen?

    Bei uns in der Firma sammelt die IG Metall Fahrräder für Asylanten.
    Können beim Betriebsrat abgegeben werden.
    Ich habe eine Haftpflicht für mein Rennrad,naja....

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