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Bürgschaften: Flüchtlingshelfer müssen vorerst nicht zahlen
Bürgschaften
Flüchtlingshelfer müssen vorerst nicht zahlen
HANNOVER. Flüchtlingsbürgen in Niedersachsen müssen ihre Schulden gegenüber deutschen Behörden vorerst nicht begleichen. Die Forderungen an die rund 5.200 Bürgen, die Asylsuchenden den Weg nach Deutschland geebnet haben, sind vorläufig ausgesetzt worden, teilte das niedersächsische Innenministerium auf eine Landtagsanfrage der Grünen mit.
Einzelpersonen, Kirchengemeinden und Vereine hatten 2014 und 2015 Bürgschaften für Syrer unterschrieben, die ihre Angehörigen nachholen wollten. Die Bürgen verpflichteten sich, gegebenenfalls für deren Lebensunterhalft aufzukommen. Viele gingen dem NDR zufolge davon aus, daß ihre Unterhaltspflicht ende, wenn die Betroffenen als Flüchtlinge anerkannt würden.
Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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