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Bürgschaften: Flüchtlingshelfer müssen vorerst nicht zahlen
Bürgschaften
Flüchtlingshelfer müssen vorerst nicht zahlen
HANNOVER. Flüchtlingsbürgen in Niedersachsen müssen ihre Schulden gegenüber deutschen Behörden vorerst nicht begleichen. Die Forderungen an die rund 5.200 Bürgen, die Asylsuchenden den Weg nach Deutschland geebnet haben, sind vorläufig ausgesetzt worden, teilte das niedersächsische Innenministerium auf eine Landtagsanfrage der Grünen mit.
Einzelpersonen, Kirchengemeinden und Vereine hatten 2014 und 2015 Bürgschaften für Syrer unterschrieben, die ihre Angehörigen nachholen wollten. Die Bürgen verpflichteten sich, gegebenenfalls für deren Lebensunterhalft aufzukommen. Viele gingen dem NDR zufolge davon aus, daß ihre Unterhaltspflicht ende, wenn die Betroffenen als Flüchtlinge anerkannt würden.
Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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24.04.2018, 16:39 #2
AW: Bürgschaften: Flüchtlingshelfer müssen vorerst nicht zahlen
Schade, aber auch typisch. Da werden rechtlich verbindliche Verträge unterschrieben und wenn es ums bezahlen geht, war alles nur Spaß?
Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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AW: Bürgschaften: Flüchtlingshelfer müssen vorerst nicht zahlen
Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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25.04.2018, 04:20 #5VIP
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AW: Bürgschaften: Flüchtlingshelfer müssen vorerst nicht zahlen
Die sollen mal fein zur Kasse gebeten werden
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25.04.2018, 08:57 #6VIP
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AW: Bürgschaften: Flüchtlingshelfer müssen vorerst nicht zahlen
War ja klar. Diese "Menschlichkeit" muss doch schließlich belohnt werden!
"...und dann gewinnst Du!"
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25.04.2018, 09:35 #7
AW: Bürgschaften: Flüchtlingshelfer müssen vorerst nicht zahlen
Diese "Menschlichkeit" muss doch schließlich belohnt werden!
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