Wandere aus, solange es noch geht - Finca Bayano in Panama!
Ergebnis 1 bis 3 von 3
  1. #1
    Registriert seit
    25.04.2011
    Beiträge
    32.188
    Blog-Einträge
    1

    Deutsches Kindergeld für den Rest der Welt

    In lockerer Folge. Beginnen wir mit Marokko. Mit Marokko besteht ein Sozialversicherungsabkommen bezüglich der Renten-, Unfall- und Krankenversicherung (bedeutet Anrechnungszeiten für Tätigkeiten in Marokko und die Familienversicherung für Angehörige in Marokko, siehe auch Türkei und Jugoslawien) und außerdem ein Abkommen über das Kindergeld.

    Seite
    7
    von
    12
    Marokko
    Die Abkommen
    beziehen sich auf die Renten-, Unfall- und Krankenversicherung sowie auf das Kindergeld.

    Die Sachleistungsaushilfe in der Krankenversicherung ist noch nicht in Kraft getreten.

    Abkommen vom 25. März 1981 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem
    König
    reich Marokko über Soziale Sicherheit

    -
    Gesetz vom 10. April 1986 (BGBl. 1986 II S. 550)
    -
    in Kraft ab 1. August 1986 (Bekanntmachung vom 1. Juli 1986,
    BGBl. 1986 II
    S. 772)

    Vereinbarung vom 19. April 1984 zur Durchführung des Abkommens vom 25. März
    1981 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Marokko über
    Soziale Sicherheit
    -
    Gesetz vom 10. April 1986 (BGBl. 1986 II S. 550, 571)
    -
    in Kraft ab 1. September 1986 (Bekanntmachung vom 9. September 1986,
    BGBl. 1986 II S. 908)

    Abkommen
    vom 25. März 1981 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem
    Königreich Marokko über Kindergeld
    und
    Zusatzabkommen vom 22. November 1991 zum Abkommen vom 25. März 1981
    zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Marokko über
    Kindergeld

    -
    Gesetz vom 13. August 1995 (BGBl. 1995 II S. 634)
    -
    in Kraft ab 1. August 1996 (Bekanntmachung vom 23. Juli 1996,
    BGBl. 1996 II S. 1455)
    http://www.bmas.de/SharedDocs/Downlo...cationFile&v=7

    Daraus ergibt sich folgender Anspruch für Marokkaner in Deutschland:





    Bitte sorgfältig durchlesen und aufbewahren

    Merkblatt über Kindergeld für marokkanische
    Staatsangehörige

    .
    1. Allgemeines
    Dieses Merkblatt soll marokkanischen
    Staatsangehörigen einen Überblick geben, unter welchen Voraussetzungen sie
    für ihre Kinder deutsches Kindergeld erhalten können.
    Weitere Auskünfte erteilen die Familienkassen der
    Bundesagentur für Arbeit.

    2. Wer erhält deutsches Kindergeld?

    In Deutschland wohnende Ausländer können Kindergeld
    erhalten, wenn sie eine gültige Niederlassungserlaubnis
    besitzen. Bestimmte Aufenthaltserlaubnisse, die zur Erwerbstätigkeit berechtigen, können ebenfalls einen
    Anspruch auf Kindergeld auslösen. Nähere Auskünfte
    darüber erteilt die Familienkasse.

    Staatsangehörige
    Marokkos, die in Deutschland als
    Arbeitnehmer beschäftigt sind, können jedoch auf Grund des
    Kindergeld-Abkommens mit Marokko
    Kindergeld auch dann erhalten, wenn sie die geforderten aufenthaltsrechtlichen
    Voraussetzungen
    nicht erfüllen.

    Ein Anspruch auf Kindergeld

    nach dem deutsch-marokkanischen
    Abkommen besteht für
    diejenigen Monate, in denen in Deutschland eine
    Beschäftigung als Arbeitnehmer ausgeübt wird, sofern
    während dieser Beschäftigung Arbeitslosenversicherungs-
    pfl
    icht besteht. Arbeitnehmer im Sinne des Abkommens sind
    auch solche Personen, die nach Beendigung ihrer
    Beschäftigung
    Elterngeld erhalten oder bei fortbestehendem
    Arbeitsverhältnis Eltern
    zeit nach dem Bundeselterngeld- und
    Elternzeitgesetz in Anspruch nehmen, oder die
    Arbeitslosengeld I (nicht aber Ar
    beitslosengeld II),
    Krankengeld, Mutterschaftsgeld oder ver
    gleichbare
    Leistungen beziehen.

    Auf
    marokkanische Staatsangehörige, die vom deutschen
    Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bestands- bzw. rrechtskräftig als Asylberechtigte oder sonstige politisch
    Verfolgte anerkannt worden sind, findet zusätzlich das
    Vorläufige Europäische Abkommen über Soziale Sicherheit
    Anwendung. Sie können Kindergeld erhalten, wenn sie seit
    wenigstens sechs Monaten in Deutschland wohnen.

    Kindergeld steht dann nach Ablauf einer Sechs-
    Monatsfrist zu. Auf eine Arbeitnehmertätigkeit kommt es nicht an.

    Darüber hinaus haben Staatsangehörige
    Marokkos
    nach dem Europa-Mittelmeer-Abkommen der EU Anspruch auf
    deutsches Kindergeld, wenn sie in
    mindestens einem Zweig
    der deut
    schen Sozialversicherung (gesetzliche Kranken-, Renten-
    und Unfallversicherung sowie soziale
    Pflegeversicherung und Arbeitsförderung) pflichtversichert
    oder freiwillig weiter versichert sind, ohne dass es darauf
    ankommt, ob ein Arbeitsverhältnis besteht.

    Nähere Auskünfte erteilt die Familienkass
    https://con.arbeitsagentur.de/prod/a...d_ba014338.pdf
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #2
    Registriert seit
    12.03.2010
    Beiträge
    18.851
    Blog-Einträge
    1

    AW: Deutsches Kindergeld für den Rest der Welt

    Wer sich überlegt, wie lange dieser Ausverkauf Deutschlands schon betrieben wird, muß sich fragen, wieso er eigentlich glauben konnte, daß irgendwelche Parteien jemals wirklich zum Nutzen und Wohl des deutschen Bürgers gehandelt hätten.
    Es scheint, daß keine Wahl etwas an dem Ziel geändert hat, Deutschland zur Melkkuh der Welt zu machen.
    Es gibt deshalb keinen Beruf, den ich mehr verachte, als den des Politikers.
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

  3. #3
    Registriert seit
    15.10.2013
    Beiträge
    3.701

    AW: Deutsches Kindergeld für den Rest der Welt

    Ach, ich wäre ja gar nicht geizig, aber nur wenn die nicht berechtigten sofort raus müssten !!!
    Nur ein Flügelschlag eines Schmetterlings kann einen Wirbelsturm auslösen

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Ähnliche Themen

  1. Deutsches Kindergeld für die Welt
    Von Realist59 im Forum Deutschland
    Antworten: 4
    Letzter Beitrag: 03.05.2022, 05:29
  2. Antworten: 3
    Letzter Beitrag: 17.04.2017, 07:21

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •