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Hits: 2495 | 24.04.2018, 17:30 #1
Saarbrücken: 16 Jähriger tot
Die Bild schreibt .................
Junge (†16) mit SteinTödliche Auseinandersetzung in Saarbrücken: Zwei Gruppen Jugendlicher gerieten am Montag an einer Promenade in Streit, dem offenbar ein missglückter Raubversuch vorausgegangen war. Der Streit artete dann in eine Schlägerei aus …
geschlagen, in Fluss gestoßen!
Nach Zeugenaussagen soll sich ein 18-Jähriger einen Stein gegriffen haben und seinem Kontrahenten (16) damit auf den Kopf geschlagen haben. Anschließend habe er den benommenen Jugendlichen noch in die Saar geschubst!
Der Täter wollte fliehen, wurde aber von Passanten daran gehindert.
Großeinsatz mit 40 Feuerwehrleuten, Polizisten und Notärzten! Taucher suchten in Höhe der Wilhelm-Heinrich-Brücke nach dem Jugendlichen, der nach dem Stoß ins Wasser untergegangen war.
Dann endlich fanden ihn die Rettungstaucher!
Der Junge soll zwischen 15 und 30 Minuten im Fluss getrieben haben, ehe er herausgezogen werden konnte.
Polizeisprecher Georg Himbert (58): „Der Notarzt hat sofort mit der Reanimation begonnen und der junge Mann wurde ins Krankenhaus eingeliefert.“
Von seinem kritischen Zustand erholte sich der 16-Jährige leider nicht mehr: Er starb in der Klinik. Ein weiterer Polizeisprecher sagte am Dienstagmorgen: „Er hat zu lange keine Luft bekommen.“
Die Beteiligten des Streits sind nach Polizeiangaben identifiziert. Es gebe keine weiteren Fahndungen.
Die Staatsanwaltschaft hat beantragt, den 18-Jährigen zu inhaftieren. Er wird noch am Dienstag dem Haftrichter vorgeführt, der über den Antrag entscheidet. Vorwurf: Totschlag.
https://www.bild.de/regional/saarlan...1150.bild.html
....aus dem ganzen Bericht geht nicht hervor um was für Kontrahenten es sich da handelt. Da nicht darauf hingewiesen wird, dass es sich um Deutsche handelt, kann sich jeder seinen Reim darauf machen.Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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AW: Saarbrücken: 16 Jähriger tot
Nicht, dass die Leser mal wieder hinter die Laterne geführt werden, in dem ihnen weisgemacht wird, hier sei noch Jugendstrafrecht anzuwenden. Jugendstrafrecht wird nur bis zum 18. Lebensjahr abhängig von der Art der Verfehlung angewendet und bei einer Reifeverzögerung eventuell, aber hier auch nach Ermessen, über das 18. Lebensjahr bis maximal zum 21. Lebensjahr, aber eben nur bei einer jugendtypischen Verfehlung, zum Beispiel beim wiederholten Schwarzfahren in öffentlichen Nahverkehrsmitteln oder bei Ladendiebstählen bis zu einem gewissen Grad.
Jemand, der 18 Jahre alt ist (sofern die Altersangabe stimmt) und seinen Kontrahenten mit dem Stein erschlägt und ihn anschließend im Fluß ersäuft, kann nicht unter Jugendstrafrecht abgeurteilt werden, weil die Schwere der Tat keine jugendtypische Verfehlung mehr darstellt.Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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