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    Eritreer haben bei Familiennachzug betrogen

    Ein Artikel der Basler Zeitung, der in Deutschland nie und nimmer thematisiert würde. Aber auch in Deutschland holen Migranten halbe Dörfer nach und nicht etwa nur eigene Familienangehörige. Was dann auch leicht fällt, da, obwohl Poliitiker dies immer wieder lautstark leugnen, auch Tanten und Onkel und Cousins und Cousinen nachgeholt werden dürfen. Es reicht nämlich, zu behaupten, man habe zu diesen Personen ein inniges Verhältnis.

    Das falsche Flüchtlingskind

    Eritreer haben bei Familiennachzug betrogen. Die Strafen sind harmlos.

    Falscher Sohn, falsche Mutter. Mit unwahren Angaben wird der Familiennachzug durchgesetzt.
    Letztes Jahr reisten 4208 Personen im Rahmen des Familiennachzugs im Asylbereich in die Schweiz ein – ein Drittel mehr als 2016 und so viele wie nie in den letzten zehn Jahren. Über achtzig Prozent von ihnen waren Kinder, die von anerkannten Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen nachgeholt wurden. Beim Rest handelte es sich vor allem um Ehepartner. Der Nachzug erfolgte im Sinne der «Einheit der Familie», auf den vor allem anerkannte Flüchtlinge Anspruch haben. Mehr als die Hälfte der eingereisten Angehörigen kamen aus Eritrea.
    Seit einiger Zeit häufen sich aber Hinweise, dass viele der eingereisten Familienmitglieder in Wahrheit gar keine nahen Angehörigen von hier lebenden Flüchtlingen sind. Es werde in diesem Bereich nach Strich und Faden betrogen, hört man. Konkrete Fälle sind in der Öffentlichkeit aber nur wenige bekannt. Meist verhindert der Datenschutz, dass entsprechende Informationen publik werden. Die Basler Zeitung konnte nun bei der Staatsanwaltschaft Aargau Einsicht in einen Strafbefehl nehmen und so die Hintergründe zu einem Fall erfahren, bei dem Asylanten die Behörden vorsätzlich täuschten und den Nachzug falscher Familienangehöriger erreichten.
    Per Flugzeug nachgereist
    Der Eritreer D.* reiste Ende 2008 in die Schweiz ein und stellte ein Asylgesuch. Papiere hatte er angeblich keine, womit seine Identität nicht überprüft werden konnte. Dennoch hiess der Bund 2010 seinen Antrag gut, womit D. als anerkannter Flüchtling eine Aufenthaltsbewilligung bekam. Schon bei der ersten Befragung durch den Bund hatte D. angegeben, in Eritrea eine Lebenspartnerin zu haben und eine gemeinsame Tochter, damals zwei Jahre alt. 2011 konnten die Lebenspartnerin und das Kind in die Schweiz nachreisen, per Flugzeug.
    Die Frau hatte sich zuvor bei der Schweizer Botschaft in Äthiopien ein Visum für die Einreise besorgt. Wie später bekannt wurde, hatte sie dabei einen falschen Namen und ein falsches Geburtsdatum angegeben. Sie hatte sich zehn Jahre älter gemacht, als sie in Wahrheit war.
    Die Lebenspartnerin von D. und die angeblich gemeinsame Tochter bekamen in der Schweiz ebenfalls den Flüchtlingsstatus. Zuvor hatte das Paar bei einer Befragung geltend gemacht, in Eritrea ein weiteres gemeinsames Kind zu haben – einen Sohn namens B., der damals 13 Jahre alt war. 2013 reiste der angebliche Sohn auf eigene Faust in die Schweiz.
    Wie später bekannt wurde, machte er das ebenfalls unter falschem Namen – dies auf Empfehlung seiner angeblichen Mutter, die schon in der Schweiz war. Der Eingereiste wäre zwar vom Bund nicht als Flüchtling anerkannt worden.

    Doch weil er vermeintlich der Sohn einer hier lebenden Familie war, wurde er «ohne Weiteres» ebenfalls als Flüchtling anerkannt, wie es im Strafbefehl heisst. Die nun vierköpfige Familie wohnte in der Gemeinde Aarburg und lebte von Sozialhilfe.

    Später kam aus, dass alles erlogen war. Die Tochter war zwar das leibliche Kind von Vater D., nicht aber das seiner Lebenspartnerin. Und bei B. handelte es sich nicht um den Sohn des Paares, sondern um den Bruder des angeblichen Vaters D. Er hiess in Wahrheit S. Die angebliche Mutter hatte sich bei ihrer Einreise darum zehn Jahre älter gemacht, weil sonst aufgrund des geringen Altersunterschieds klar gewesen wäre, dass S. nicht ihr Sohn sein kann.
    Der falsche Sohn kostete die Steuerzahler von Aarburg eine Stange Geld. Einerseits war die Familie nach dessen Ankunft zu viert und hatte darum Anspruch auf volle Rückerstattung der Miete ihrer Wohnung (1210 Franken pro Monat). Zudem bekam die Familie mehr Sozialhilfe. Laut dem Strafbefehl betrug der finanzielle Schaden für Aarburg bis zur Volljährigkeit des «Sohnes» 2016 mindestens 14'000 Franken
    Nachher kostete er als erwachsener Fürsorgebezüger die Gemeinde monatlich rund 1800 Franken – insgesamt rund 21'600 Franken. Erst vor Kurzem war Aarburg in den Schlagzeilen, weil die Ausgaben für Sozialhilfe immer weiter steigen und die Existenz der Gemeinde bedrohen. Mit 5,7 Millionen pro Jahr machen die Kosten für Fürsorge mittlerweile ein Drittel der Steuereinnahmen Aarburgs aus.
    Auch in der Schweiz kommt für einen solchen Betrug nur Bewährung (bedingte Haftstrafe) heraus.

    Die Staatsanwaltschaft Aargau verurteilte den Eritreer D. im letzten Februar per Strafbefehl wegen Betrug und Täuschung der Behörden. Das Strafmass: eine bedingte Freiheitsstrafe von sechs Monaten sowie eine Busse von 1500 Franken, die sich zusammen mit der Strafbefehlsgebühr und sonstigen Auslagen auf einen geschuldeten Betrag von 6750 Franken beläuft.
    Nicht bekannt ist, ob der Bruder von D., der als dessen angeblicher Sohn hier Asyl bekommen hat, ebenfalls mit den Strafverfolgungsbehörden zu tun bekommen hat und weiterhin in der Schweiz bleiben kann.
    Aus den von der BaZ eingesehen Unterlagen geht ebenfalls nicht hervor, ob die Lebenspartnerin von D. auch dann in die Schweiz hätte nachreisen können, wenn klar gewesen wäre, dass sie nicht die Mutter der angeblich gemeinsamen Tochter ist.


    Zu vermuten ist, dass die Strafe wegen den Falschangaben beim Familiennachzug den Eritreer D. kaum beeindrucken. Bedingte Gefängnisstrafen haben auf Menschen aus Kulturen, wo ein viel härterer Umgang herrscht, oft wenig Wirkung. Zudem muss D. die 6750 Franken, die er bezahlen sollte, möglicherweise nicht begleichen. Denn er hat ja kein Geld und lebt von der Sozialhilfe.
    https://bazonline.ch/schweiz/standar...story/19495246

    Dieser Thread ist deswegen im Deutschlandforum, weil sich ein solcher Betrug ungeahndet mittlerweile durch die Jahre millionenfach in unserem Land ereignet. Der Unterschied ist nur, dass hier niemand hinschaut, niemand ermittelt, es niemanden stört. Hier betrügen selbst Politiker die Bürger, die sie wählen, in dem sie behaupten, der Familiennachzug bliebe nur auf die Kernfamilie beschränkt, während Tag für Tag Onkel, Tanten, Cousins und Cousinen als Familiennachzug nach Deutschland ziehen. Das weiß jeder, der wirklich Kontakt zu Migranten hat. Aber die Politik setzt auf Wähler, die eigentlich nicht zuviel Kontakt haben und daher auch nicht zuviel wissen. Denen kann man dann noch Geschichten vom Pferd erzählen.

    - - - Aktualisiert oder hinzugefügt- - - -

    Wir haben hier im Forum übrigens einen Thread, der sich um islamische Altenheime in Deutschland dreht, und als Hauptdarstellerin eine alte muslimische Tante zeigt, die von ihrer afghanischen Nichte über den Familiennachzug nach Deutschland geholt wurde. Gesendet im Fernsehen und noch nicht einmal darum bemüht, diesen Umstand zu verbergen.

    https://open-speech.com/threads/6951...hes+pflegeheim

    Der Beitrag (die ausdrucksstarken Bilder bitte ich, dem Thread selber zu entnehmen, denn sie lassen sich nur mit viell Aufwand übertragen.)

    https://open-speech.com/threads/6951...hes+pflegeheim




    Erst einmal fühlt sich Kalisha nicht wohl und zweitens wäre es schön, wenn der Altenheimtrakt für Deutsche ebenso schön eingerichtet wäre.

    Das Wohnzimmer ist ein Märchen aus tausendundeiner Nacht und die Fernsehsender auf individuelle Wünsche eingestellt nicht nur Dauerberieselungsprogramm mit fast abgedrehtem Ton in der Speiseecke oder dem Durchgangsflur, wie in deutschen Altenheimen üblich.

    Und noch ein paar kleine Details kommen ans Licht. Die Nichte, die ihre Tante ins Pflegeheim gab, ist Asylantin aus Afghanistan. Irgendwo arbeitet sie angeblich, bloß wo mit ihrem abenteuerlichen Outfit und ihren schlechten Deutschkenntnissen, verrät die Reportage nicht. Sie verrät aber, daß die Nichte Sohail, nachdem sie in Deutschland war, ihre Familie über den Familiennachzug nachkommen ließ. Ganz offensichtlich gehört die ältere Tante auch zum Familiennachzug und ich frage mich, nach welchen Kriterien hier entschieden wird. Es darf offensichtlich nicht nur die Kernfamilie nachkommen, sondern sämtliche Mitglieder der Großfamilie. Wahrscheinlich ist es ausreichend, wenn der Antragsteller erklärt, daß er ein enges Verhältnis mit diesem Mitglied der Großfamilie hat. So wird aus einem Asylanten ganz schnell eine Großfamilie mit 20 Mitgliedern. Das wird sich Deutschland auf Dauer nicht leisten können, schon gar nicht angesichts der neuesten Zahlen der Asylbewerber. Man rechne nur einmal 500.000 Asylbewerber, die "nur" 5 Personen, was noch nicht einmal einer Großfamilie entspricht, sondern in diesen Ländern noch zur Kernfamilie gehört, nachkommen lassen. Das sind auf einen Schlag gleich einmal 2,5 Millionen Migranten.

    http://rtlnord.de/nachrichten/muslimheim.html

    - - - Aktualisiert oder hinzugefügt- - - -

    Ein Rundgang durch den muslimischen Pflegetrakt:



    Das erste Bild des Films diese geschmackvolle Lampe


    Die Nichte, die als Asylantin nach Deutschland kam und ihre Tante nebst anderen Familienmitgliedern per Familiennachzug nachholte


    Die Tante Kalisha inmitten güldener Kissen


    Teile des Aufenthaltsraums - Kameraschwenk


    Weiterer Teil des Aufenthaltsraums


    Der Verantwortliche unter dem orientalischen Portal


    Einer der beiden Gebetsräume (einer für Männer, einer für Frauen, strikt geschlechtsgetrennt)


    Weiterer Fernseh- und Aufenthaltsraum


    Schachspiel im Aufenthaltsraum


    Schachspiel in Nahaufnahme - geschmackvolles Interieur, wo in deutschen Abteilungen bestenfalls Ramschware von der Resterampe


    Pfleger vor geschmackvollem Bild im Gang vor den einzelnen Zimmern. Man hat sich sehr viel Mühe mit der Inneneinrichtung gegeben.


    Aufenthaltsraum


    Wohnzimmer/Aufenthaltsraum


    Aufenthaltsraum - Kameraschwenk

    Man achte auf auf die Kleinigkeiten, farblich und stilistisch ergänzende Tabletts, Kissen, Mosaiken, Lampen, Beistelltische etc.



    Im Gegenzug der deutsche Trakt in den zwei Bildern, wie er gezeigt wurde:


    Die deutschen Rentner


    Das Gegenstück zu den islamischen Gebetsräumen: Der Raum der Stille für die deutschen Rentner.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #2
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    AW: Eritreer haben bei Familiennachzug betrogen

    Grundsätzlich sollte der Familiennachzug auf leibliche Kinder und einem Ehepartner beschränkt sein. Das Kindschaftsverhältnis lässt sich per DNA-Analyse leicht feststellen.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  3. #3
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    AW: Eritreer haben bei Familiennachzug betrogen

    Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen
    Grundsätzlich sollte der Familiennachzug auf leibliche Kinder und einem Ehepartner beschränkt sein. Das Kindschaftsverhältnis lässt sich per DNA-Analyse leicht feststellen.
    Die Feststellung der DNA bedarf der Zustimmung des Asylbewerbers. Wird daher wohl nix mit der DNA.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

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