Hajo Janssen‎
an
Henryk Broder
13 Std. ·
Wurde gerade von einem muslimischen Taxifahrer auf halber Strecke nach einem Restaurantbesuch in der Französischen Straße aus dem Taxi geworfen, nach dem er bemerkt hatte, dass zwei dackelartige Hunde dabei hatte. Er sagte, wie die meisten muslimischen Taxifahrer in Berlin, er habe eine Allergie. Diese Hundeallergie scheint unter muslimischen Taxifahrern besonders verbreitet zu sein. Ich äußerte, dass es wohl eher an seiner Religion liegen würde, danach wurden mir Schläge angedroht. Ich durfte nach Hause laufen, wurde beschimpft und ich solle mich doch mal umschauen, ich wäre hier der „Ausländer“ und hätte ohnehin keine Chance. Ich sei ein „Nazi“ und ein „Opfer” Ich habe dann die Berliner Polizei unter 110 angerufen und der Berliner Polizist teilte mir mit, da könne man nichts machen, der Taxifahrer hätte schließlich Hausrecht. Dennoch werde ich morgen bei der Polizei Strafanzeige wegen Bedrohung und Beleidigung stellen. Deutschland im Jahre 2018. Unterwirf dich dem Islam oder laufe. Habe mal ein Foto von den Hunden, die unter einen Flugzeugsitz passen, gepostet und ein Foto vom Taxi. Nehme vom Flughafen meist ein Drive Now, weil es immer wieder Diskussionen mit den Taxifahrern wegen der Hunde gibt.

https://quotenqueen.wordpress.com/

Freundlicherweise hat Quotenqueen auch noch gleich einen Link zur aktuellen Rechtslage veröffentlicht, der die Ausage der Polizei, der Taxifahrer dürfe das, weil er das Hausrecht habe, Lügen straft. Eigentlich sollte man sogar meinen, die Polizei hätte diesbezüglich ein wenig Ahnung, denn solche Vorkommnisse gibt es bekanntlich öfter:



http://www.rechtsindex.de/recht-urte...die-rechtslage

Ein Taxifahrer hat eine Beförderungspflicht. Die gilt nicht nur für den Fahrgast, sondern auch für dessen Sachen. Wie sieht es dann mit Tieren, insbesondere Hunden aus? Hat der Taxifahrer eine Beförderungspflicht? Kann der Taxifahrer einen höheren Fahrpreis verlangen?
Tiere werden juristisch als Sachen behandelt werden. Deshalb muss ein Taxifahrer sie auch befördern. Weigert er sich, kann er zu einem Bußgeld von mehreren Hundert Euro verdonnert werden. Hunde und Kleintiere müssen unentgeltlich befördert werden, sofern die örtlichen Taxitarifverordnungen keine gesonderte Zuschlagsregelungen für Gepäckstücke und Tiere enthalten...
Und nun stelle sich man mal unsere deutschen Gesetzeshüter vor, wenn ein Jude wegen seines Judentums aus einem Speiselokal geschmissen würde. Für Juden verboten, begründet und durchgesetzt mit dem Hausrecht....