Deutschlands Behörden sind unfähig und gefährden zunehmend das Land. Immer mehr Ausländer, die bereits in anderen Ländern Asyl beantragt und erhalten haben, kommen nach Deutschland. Abgeschoben in die Länder, wo sie Asyl erhalten haben, werden sie nicht............

Tausende in EU anerkannte Flüchtlinge beantragen Asyl in Deutschland
Im vergangenen Jahr stellten 8210 Menschen in Deutschland einen Asylantrag, obwohl sie bereits in einem anderen EU-Land als Flüchtling anerkannt wurden. Nur ein Bruchteil von ihnen wird wieder abgeschoben.
Die Zahl der in Deutschland gestellten Asylanträge von bereits in anderen EU-Staaten anerkannten Flüchtlingen hat sich mehr als verdoppelt. 2017 wurden 8210 solcher Anträge verzeichnet, im Jahr zuvor waren es 2997, wie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) auf Anfrage mitteilte.
Zwar führen diese Anträge grundsätzlich nicht zur Anerkennung, weil sie als „unzulässig“ gar nicht erst bearbeitet werden, doch trotzdem wird nur ein Bruchteil dieser weitergereisten Schutzberechtigten wieder in das für sie zuständige Land abgeschoben.
Ganz exakt lässt sich die Zahl der Rückführungen dieser Gruppe nicht ermitteln. Sie lag 2017 höchstens bei 1428, wie aus Antworten der Bundesregierung auf Linkspartei-Anfragen hervorgeht.
Anträge beschäftigen Verwaltungsgerichte





Obwohl es für schon anderswo anerkannte Flüchtlinge in Deutschland unmöglich ist, hier einen weiteren Schutztitel zu erhalten, können sie gegen ihre Abschiebung klagen. Laut dem Vorsitzenden Richter am Verwaltungsgericht Berlin, Christian Gau, gibt es „inzwischen eine Vielzahl von Entscheidungen der Verwaltungsgerichte, durch die Abschiebungen von Schutzberechtigten nach Italien und in andere EU-Länder unterbunden worden sind, insbesondere bei Erkrankten oder Alleinerziehenden“.
Häufig werde in den jeweiligen Entscheidungen „auch darauf abgestellt, dass in dem betreffenden Land nicht sichergestellt ist, dass Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte zumindest in den ersten Wochen nach ihrer Ankunft Zugang zu Obdach, Nahrungsmitteln und sanitären Einrichtungen haben“, berichtete er dieser Zeitung.
Für Gau sollte es „eine Selbstverständlichkeit sein, dass in anderen Staaten anerkannte Schutzberechtigte, die sich unerlaubt im Bundesgebiet aufhalten, in ihren Aufnahmestaat zurückgebracht werden müssen. Schon deswegen, weil die Verhinderung des sogenannten asylum shopping eines der Ziele des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems ist. Die Realität sieht jedoch anders aus.“
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