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Geoblocking: GEZ-finanzierte Sender nehmen ihre "Gratissendungen" von der Streaming-Verordnung aus
Eine richtige Unverschämtheit ist das, was sich die öffentlich-rechtlichen GEZ-finanzierten Sender rausnehmen. Mit dem Argument, ihr Senderangebot sei "kostenlos" ignorieren sie die Verordnung, die Inhalte ihrer Mediatheken bzw. ihre Streaming-Angebote auch im Ausland nutzbar zu machen. Damit setzen sie sich in ein Boot mit tatsächlich kostenlosen Senderangeboten der privaten Fernsehsender, die sich nicht durch Gebühren, sondern durch Werbung finanzieren.
Aus für Geoblocking: Inhalte von Mediatheken bleiben gesperrt
Während bezahlpflichtige Streaming-Anbieter wie Netflix aufgrund einer EU-Verordnung ab 1. April garantieren müssen, dass EU-Bürger ihre Abonnement auch bei Reisen im EU-Ausland nutzen können, ziehen die öffentlich-rechtlichen Sender, aber auch private Fernsehstationen in Österreich und Deutschland nicht nach, wie die futurezone erfahren hat. Die in den Mediatheken von ORF, ARD, aber auch der ProSiebenSat.1-Gruppe gesperrten Inhalte, wenn man sich nicht im Ursprungsland befindet, bleiben trotz der Anti-Geoblocking-Verordnung gesperrt.
Möglich macht dies ein Passus, der Gratis-Streaming-Services von der Regelung ausnimmt. Und sei es jetzt die ARD-Mediathek, die ORF TVthek oder die Streaming-Angebote von ProSiebenSat.1: All diese Dienste sind - sieht man von den Rundfunkgebühren ab - kostenlos und im Fall von ORF und ARD auch ohne User-Account nutzbar. Dieser ist Voraussetzung, damit der Nutzer zu dem Land, für das der Streaming-Anbieter seine Rechte erworben hat, zugeordnet werden kann.
ORF und ARD sehen keinen Handlungsbedarf
Sowohl beim ORF als auch bei der ARD verweist man auf Anfrage der futurezone darauf hin, dass der Großteil der in der Mediathek sowie der TVthek angebotenen Inhalte ohnehin weltweit abrufbar sei. "Die EU-Verordnung zur grenzüberschreitenden Nutzung von kommerziellen Streaming-Diensten betrifft ausdrücklich nicht die kostenlosen Mediatheken der Fernsehanbieter, hat also keine Auswirkung auf die TVthek. Alle ORF-Eigenproduktionen, insbesondere die ORF-Nachrichtensendungen sind und bleiben innerhalb der bestehenden Rechtelage weltweit über die TVthek abrufbar", erklärt ORF-Sprecher Rudolf Fehrmann. Eine Ausweitung des Angebots sei zum jetzigen Zeitpunkt nicht geplant.
Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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