Kontingentflüchtling heißen in Deutschland Flüchtlinge, die in festgelegter Anzahl (Kontingent) nach Deutschland übersiedeln dürfen. Dies betrifft Flüchtlinge, die im Rahmen einer humanitären Hilfsaktion, aufgrund von Sichtvermerken (Visa) oder einer Übernahmeerklärung des Bundesministeriums des Innern aufgenommen wurden.

Sie durchlaufen kein Asyl- und auch kein sonstiges Anerkennungsverfahren, sondern erhalten mit ihrer Ankunft sofort eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen (§ 23 und § 24 AufenthG), können ihren Wohnsitz jedoch nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nicht frei wählen.[1]
https://de.wikipedia.org/wiki/Kontingentfl%C3%BCchtling

Kontingentflüchtlinge sind Flüchtlinge aus Krisenregionen, die im Rahmen internationaler humanitärer Hilfsaktionen aufgenommen werden.

§ 23 AufenthG eröffnet den obersten Landesbehörden bzw. dem Bundesministerium des Innern die Möglichkeit anzuordnen, dass für bestimmte Ausländergruppen aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird.

Die Anordnung kann sich sowohl auf Personen beziehen, die sich noch nicht im Bundesgebiet aufhalten als auch auf bereits Aufhältige. Die Anordnung kann auch die Aufnahme von Personen aus Kriegs- oder Bürgerkriegsgebieten durch eigenständige nationale Entscheidung betreffen; die Gewährung von vorübergehendem Schutz durch eine vorhergehende Entscheidung auf EU-Ebene richtet sich dagegen nach § 24 AufenthG.
https://www.bamf.de/DE/Service/Left/...48&lv2=1364182

Dazu kommen natürlich noch Personen, die im Rahmen des Resettlements nach Deutschland kommen, ebenfalls mit einem dauerhaften und unwiderruflichen Aufenthaltsrecht ausgestattet, denn sie sollen ja angesiedelt werden. Der Staat eröffnet so viele Töpfchen, dass niemand mehr durchblickt, so auch gewollt.

Ab und zu stößt man in Artikeln beinahe nebensächlich auf diese Begrffe:

ugendkriminalität Opfer von Messerattacke in Burgwedel aus Koma erwacht

Nämlich hier, mit anderen Worten: Ganz weit unten:

Vorausgegangen war dem Angriff ein Streit im Supermarkt mit dem 14 Jahre alten Bruder des mutmaßlichen Täters und einem 13-jährigen Cousin. Der 17-Jährige lebte bei seiner Familie, mit der er bereits 2013 als Kontingentflüchtling aus Syrien nach Deutschland gekommen war.
Fall Burgwedel heizt Debatte um Familiennachzug an

Der AfD-Landtagsabgeordnete Stephan Bothe sagte am Mittwoch: „Der Familiennachzug schützt nicht vor Messerangriffen, im Gegenteil. Durch noch mehr Einwanderer werden sich die Parallelgesellschaften in unseren Städten ausweiten.“
Wenn man Folgendes liest, kann man nicht anders, als die Hände über dem Kopf zusammenzuschlagen:

Ministerpräsident Weil plädierte dafür, Familiennachzug maßvoll zu betreiben. „Man kann davon ausgehen, dass Familie in vielen Fällen soziale Kontrolle alleinstehender junger Männer darstellt.“ Sie sei aber keine Garantie dafür, dass ein Familienmitglied nicht straffällig werde.


Der Niedersächsische Richterbund (NRB) forderte mehr Integrationsangebote für junge Flüchtlinge. Die Justiz könne nur eingreifen, wenn es bereits zu Verbrechen gekommen sei, sagte der NRB-Vorsitzende Frank Bornemann der „Neuen Presse“. Mehr Integrationsanstrengungen seien notwendig, bis alle Flüchtlinge verinnerlicht hätten, dass man in Deutschland zum Beispiel nicht mit dem Messer aufeinander losgeht.
https://www.waz.de/panorama/opfer-vo...213870319.html

Himmel hilf!