Wandere aus, solange es noch geht - Finca Bayano in Panama!
Ergebnis 1 bis 7 von 7
  1. #1
    Registriert seit
    13.07.2010
    Beiträge
    57.365

    343 Millionen Euro Kindergeld ins Ausland

    Eine Meldung, die erschreckend ist......


    Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat im Jahr 2017 rund 343 Millionen Euro Kindergeld an Konten im Ausland gezahlt. Damit haben sich die Kindergeldzahlungen ins Ausland seit 2010 (35,8 Millionen Euro) fast verzehnfacht.
    Das berichten die Zeitungen des RedaktionsNetzwerks Deutschland (RND) unter Berufung auf Zahlen der BA aus einer Kleinen Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion. Im Dezember 2010 wurde an 61.615 ausländische Kinder, die nicht in Deutschland leben, Kindergeld gezahlt. Im Dezember 2017 waren es bereits 215.499 Kinder. Die meisten leben in Polen (103.000 Kinder), in Kroatien (17.000 Kinder) und in Rumänien (17.000 Kinder). Für knapp 34.000 deutsche Kinder wird Kindergeld ins Ausland gezahlt.
    AfD-Politiker vor Einstellung oder Kürzung der Zahlungen

    Der AfD-Bundestagsabgeordnete René Springer forderte gegenüber dem RND, diese Zahlungen zu kürzen oder einzustellen. „Es ist den deutschen Steuerzahlern nicht vermittelbar, warum sie beispielsweise für bulgarische Kinder, die in Bulgarien leben, Monat für Monat Kindergeld überweisen müssen. Die Bundesregierung schafft es nicht einmal, das Kindergeld für ausländische Kinder im Ausland an die entsprechenden Lebenshaltungskosten in den Heimatländern anzupassen."
    FDP: Missbrauch der Sozialleistungen ist nicht gegeben

    Der kinderpolitische Sprecher der FDP-Fraktion Matthias Seestern-Pauly konterte Springers Äußerungen mit den Sätzen: „Einmal mehr wird wahrheitswidrig und bewusst der Eindruck erweckt, dass es einen systematischen Missbrauch von Sozialleistungen gäbe. Dies ist nicht der Fall."
    Die Zahlen der BA zeigen auch: Die allermeisten Kinder mit ausländischer Staatsbürgerschaft, für die Kindergeld gezahlt wird, leben in Deutschland. So wurde 2017 für 588.000 türkische Kinder in Deutschland Kindergeld gezahlt, für 155.000 polnische und für 110.000 rumänische Kinder.
    Kindergeld soll an Lebenshaltungskosten vor Ort angepasst werden

    Der CSU-Innenpolitiker Michael Frieser verweist gegenüber dem RND darauf, dass sich die Bundesregierung bereits in der vergangenen Legislaturperiode in Brüssel dafür eingesetzt habe, dass Kindergeldzahlungen für Kinder, die im Ausland leben, an die Lebenshaltungskosten vor Ort gekoppelt werden. „Der Vorschlag Deutschlands liegt bei der EU-Kommission. Was die Bundesregierung tun konnte, ist getan worden. Missbrauch beim Kindergeld muss bekämpft werden. Das ist klar, aber:
    https://www.focus.de/politik/deutsch...d_8644021.html





    ........und wie immer wird das Problem kleingeredet. Wenn es heißt.......

    Die Zahlen zeigen, dass der Großteil derer, die für ihre Kinder Kindergeld beziehen, in Deutschland Steuern zahlen.“
    .....dann fragt man sich schon, wie das funktioniert. Arbeitslos oder offiziell als Selbstständiger gemeldet aber ohne Einkommen, lässt es sich schlecht Steuern zahlen. Und genau darum geht es. Bulgaren und Rumänen, hier natürlich zu fast 100% Zigeuner, leben als EU-Bürger in Deutschland. Um einen Aufenthaltsstatus zu erlangen, melden sie hier ein Gewerbe an und erhalten so Sozialleistungen. Das Kindergeld ist so reichlich bemessen, dass sie gut davon leben können.
    Der Staat wird ausgeplündert und unserer dämlichen Politiker merken es nicht einmal.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  2. #2
    Registriert seit
    25.04.2011
    Beiträge
    32.137
    Blog-Einträge
    1

    AW: 343 Millionen Euro Kindergeld ins Ausland

    Und wie immer sind Gesetzeslücken die Anlässe für derartigen Aderlaß. Eigentlich ist das Kindergeld nichts anderes als die steuerliche Freistellung des Existenzminimum eines Kindes. Da dieses steuerlich zu berücksichtigende Existenzminimum ja vom Staate selber festgelegt wurde, wird das Kindergeld auch pauschal gezahlt, so dass es auch Hartz-IV-Beziehern und Sozialhilfeempfängern zugute kommt. Diese bekommen allerdings das Kindergeld für ihre in Deutschland lebenden Kinder wieder vom Bedarfssatz abgezogen, da Kindergeld auch als Einkommen zählt und damit wird Kindergeld faktisch nicht an Sozialhilfeempfänger bzw. Hartz-IV-Bezieher ausgezahlt.

    Anders sieht es aber aus bei einem Ausländer oder jemandem mit deutschen Paß, der seine Kinder - manchmal sind es ja auch nur seine angeblichen - im Ausland geparkt hat. Abgesehen natürlich davon, dass er durch die niedrigeren Lebenshaltungskosten im Heimatland mit dem Kindergeld, was dort ja schon mehr als einem Familieneinkommen entspricht, bessergestellt ist als ein Deutscher, zumal oft sogar Kinder bescheinigt wurden, die gar nicht existieren, zieht er als Sozialhilfe- bzw. Hartz-IV-Bezieher das ganz große Los.

    Und das geht so: Das Kindergeld für die nicht oder doch existierenden Kinder im Ausland wird natürlich genauso von der Kindergeldkasse ausgezahlt wie bei Deutschen, ob arbeitslos oder nicht. Aber nun kommt der Clou: Die Kinder erhalten ja keine Sozialleistungen in Deutschland und somit wird ihnen das Kindergeld nicht als Einkommen vom Bedarfssatz abgezogen, d.h. es wird in voller Höhe ausgezahlt. Kinder werden so zu einem gewinnbringenden Geschäft für EU-Ausländer oder auch Türken, denn auch für sie gilt, was für EU-Ausländer gilt. Und auch andere Ausländer profitieren von den sogenannten Liberalisierungen, die Angehörige von mehr und mehr Ländern ebenso einbeziehen in dieses ach so komfortable Geschäftsmodell.

    Der aufmerksame Leser wird hoffentlich auch genau gelesen haben. Die Bundesagentur gibt die Zahlungen auf Konten im Ausland bekannt. Damit ist aber klar, dass die Zahlungen an Kinder im Ausland wesentlich höher liegen, denn die Zahlungen müssen nicht zwangsläufig auf Auslandskonten gehen, logischerweise. Normalerweise wird das Kindergeld dem Antragsteller auf sein Konto ausbezahlt, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Und der Antragsteller hat nun einmal seinen Wohnsitz in Deutschland und unterhält dort auch ein Konto, denn die Sozialleistungen, die er erhält, werden ihm auch auf ein Inlandskonto überwiesen. Somit gehen die meisten Kindergeldzahlungen an Kinder im Ausland eben auf die deutschen Konten der ausländischen Antragsteller. Und wieviel das ist, wird uns die Bundesagentur für Arbeit natürlich nicht verraten.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  3. #3
    Registriert seit
    13.07.2010
    Beiträge
    57.365

    AW: 343 Millionen Euro Kindergeld ins Ausland

    Die EU denkt nicht daran, Deutschland zu entlasten................

    343 Millionen Euro Kindergeld für 250 000 Kinder zahlt Deutschland inzwischen ins EU-Ausland (BILD berichtete). Aber die EU-Kommission lehnt Forderungen weiter ab, die Leistungen für im Ausland lebende Kinder an die dortigen Lebenshaltungskosten anzupassen.

    Es gehe um Menschen, „die arbeiten und die gleichen Beiträge und Steuern zahlen wie alle anderen“, sagte Sozialkommissarin Marianne Thyssen (61) zu BILD. Es gebe keinen Grund, warum sie weniger erhalten als jeder andere. „Das sind die Regeln der Fairness, die wir alle in Europa vereinbart haben.“
    Sonst müssten auch deutsche Rentner, die in Spanien leben, eine niedrigere Rente erhalten. Die Kommissarin: „Es gibt keine Kinder oder Rentner der zweiten Klasse. Für die gleichen Beiträge und Steuern sollte man dieselben Leistungen erhalten.“
    https://www.bild.de/politik/inland/p...1352.bild.html


    ....ginge es tatsächlich nur um jene die hier arbeiten und Steuern zahlen, wäre dieses Kindergeld absolut kein Thema. Aber wer arbeitet? Angesichts der Tatsache, dass Ausländer in erheblicher Weise von Arbeitslosigkeit betroffen sind, kann man wohl davon ausgehen, dass die Aussage der EU-Kommission glatt gelogen ist.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  4. #4
    Registriert seit
    25.04.2011
    Beiträge
    32.137
    Blog-Einträge
    1

    AW: 343 Millionen Euro Kindergeld ins Ausland

    Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen
    Die EU denkt nicht daran, Deutschland zu entlasten................





    ....ginge es tatsächlich nur um jene die hier arbeiten und Steuern zahlen, wäre dieses Kindergeld absolut kein Thema. Aber wer arbeitet? Angesichts der Tatsache, dass Ausländer in erheblicher Weise von Arbeitslosigkeit betroffen sind, kann man wohl davon ausgehen, dass die Aussage der EU-Kommission glatt gelogen ist.
    343 Millionen Euro Kindergeld für 250 000 Kinder zahlt Deutschland inzwischen ins EU-Ausland (BILD berichtete). Aber die EU-Kommission lehnt Forderungen weiter ab, die Leistungen für im Ausland lebende Kinder an die dortigen Lebenshaltungskosten anzupassen.

    Es gehe um Menschen, „die arbeiten und die gleichen Beiträge und Steuern zahlen wie alle anderen“, sagte Sozialkommissarin Marianne Thyssen (61) zu BILD. Es gebe keinen Grund, warum sie weniger erhalten als jeder andere. „Das sind die Regeln der Fairness, die wir alle in Europa vereinbart haben.“
    Sonst müssten auch deutsche Rentner, die in Spanien leben, eine niedrigere Rente erhalten. Die Kommissarin: „Es gibt keine Kinder oder Rentner der zweiten Klasse. Für die gleichen Beiträge und Steuern sollte man dieselben Leistungen erhalten.“
    https://www.bild.de/politik/inland/p...1352.bild.html
    Da diese Argumente hinrissig sind, wiederhole ich noch einmal, was das Kindergeld ist und darstellt, nämlich die pauschalierte steuerliche Freistellung des Existenzminimuns eines in Deutschland lebenden Kindes. Das Existenzminimum bezieht sich nämlich tatsächlich nicht auf das Existenzminimum auf Haiti oder Brasilien, sondern auf das deutsche. Da das steuerliche Existenzminimum eines Kindes in anderen Ländern durchaus niedriger ist, zumindest in denen, in die das Kindergeld überwiesen wird, kann dies entsprechend niedriger ausfallen. Hätten wir eine funktionierende Regierung, wäre eine entsprechende Änderung schon längst erfolgt.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  5. #5
    Registriert seit
    03.07.2012
    Beiträge
    10.961

    AW: 343 Millionen Euro Kindergeld ins Ausland

    Ali posiert mit Nichten und Neffen, gibt sie als seine Kinder aus (und mit seiner Potenz an) - und kassiert vom dummdeutschen Staat. Denn einen Nachweis zu verlangen, wäre ja NAZI!!

  6. #6
    Registriert seit
    25.04.2011
    Beiträge
    32.137
    Blog-Einträge
    1

    AW: 343 Millionen Euro Kindergeld ins Ausland

    Zitat Zitat von Elena Markos Beitrag anzeigen
    Ali posiert mit Nichten und Neffen, gibt sie als seine Kinder aus (und mit seiner Potenz an) - und kassiert vom dummdeutschen Staat. Denn einen Nachweis zu verlangen, wäre ja NAZI!!
    Den Nachweis erbringt er ja in Form eines Dokuments.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  7. #7
    Registriert seit
    12.03.2010
    Beiträge
    18.812
    Blog-Einträge
    1

    AW: 343 Millionen Euro Kindergeld ins Ausland

    Zitat Zitat von Turmfalke Beitrag anzeigen
    Den Nachweis erbringt er ja in Form eines Dokuments...
    ..., das in Wirklichkeit nichts dokumentiert.
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Ähnliche Themen

  1. Antworten: 3
    Letzter Beitrag: 17.04.2017, 07:21
  2. 95452 Kinder im Ausland erhalten Kindergeld aus Deutschland
    Von holzpope im Forum Staatsstreich, Putsch, Revolution, Bürgerkrieg
    Antworten: 4
    Letzter Beitrag: 21.11.2014, 22:18
  3. 7,5 Millionen Euro für Forschung im Ausland - BILD
    Von open-speech im Forum Presseschau
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 02.03.2011, 16:40

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •