Amt kann Integration anordnen
Beeskow (MOZ) Das Amt für Ausländerangelegenheiten und Integration im Landkreis Oder-Spree hat auf der jüngsten Sitzung des Sozialausschusses über die Integration von Flüchtlingen und Asylbewerbern berichtet. Dabei wurde auch über die Umsetzung des neuen Integrationsgesetzes gesprochen. Demnach sind seit Mai 2017 insgesamt 159 Menschen zu Integrationskursen verpflichtet worden. Darunter 47 Iraker, 39 Afghanen, 23 Syrer, 19 Iraker, 19 Iraner und 12 Somali. Das neue Gesetz ermächtigt die Behörden, Asylbewerber und Flüchtlinge mit Bleiberecht zu Integrationskursen zu verpflichten. Zur Umsetzung können, falls es nicht anders geht, auch Sanktionen, sprich Leistungskürzungen, erwirkt werden.
Derzeit leben 7289 Ausländer im Kreis. 2233 davon sind EU-Bürger, 3614 verfügen über einen Aufenthaltstitel, 451 sind geduldet, 991 sind Asylbewerber. Das Aufnahmesoll für dieses Jahr beträgt 241 Menschen. Tatsächlich aufgenommen wurden seit Jahresbeginn 38 Menschen. Damit zeichnet sich ein abermaliger Rückgang ab. Im Vorjahr nahm der Kreis 463 Menschen auf. Im Jahr 2016 waren es 805 und 2015, zum Höhepunkt der Flüchtlingskrise, nahm der Kreis 1619 Menschen auf.


Die Unterkünfte, die der Kreis für Flüchtlinge und Asylbewerber bereitstellt, sind gut ausgelastet. Die Wohnungen mit 1349 Plätzen sind zu 85 Prozent belegt, die Gemeinschaftsunterkünfte mit 884 Plätzen sogar zu 92 Prozent. Gemeinschaftsunterkünfte gibt es in Fürstenwalde, Eisenhüttenstadt und Beeskow.


Die Ausgaben für Leistungen und Gesundheit werden in diesem Jahr mit rund 6,3 Millionen Euro kalkuliert, im Vorjahr waren es noch rund 6,8 Millionen Euro. Die Ausgaben für die Unterbringung steigt dagegen leicht von rund 11,3 Millionen Euro auf rund 11,5 Millionen Euro.


Dass die Ausgaben im Bereich des Ausländeramts angesichts rückläufiger Flüchtlingszahlen nicht ebenfalls zurückgehen, führt Amtsleiterin Katja Kaiser auf mehrere Faktoren zurück. Zum einen seien die Konsequenzen der 2015er Prognosen spürbar. Außerdem verhindern langfristige Verträge eine kurzfristige Anpassung der Kosten. Weiterhin vorgehaltenwerden müssen Kapazitäten, die sich aus der noch nicht zu Ende diskutierten Frage nach dem Familiennachzug ergeben. Nicht zuletzt müsse die Behörde Vorhalte- und Leerstandskosten tragen, unabhängig von der tatsächlichen Zahl der Flüchtlinge und Asylbewerber.
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