Messerstecher aus Bochum sitzt wegen Schulpflicht wieder im Unterricht – Vater besorgt

Am 15. Februar wurde ein 17-jähriger „Bochumer“ vom Landgericht wegen gefährlicher Körperverletzung zu zweieinhalb Jahren Jugendstrafe verurteilt, weil er und ein Mittäter im Juli 2017 vor einem Fitnessstudio an der Herner Straße aus nichtigem Grund in Streit geraten war und er zugestochen hatte. Bewährung ist da nicht möglich. Der Staatsanwalt beantragte dreieinhalb Jahre wegen versuchten Totschlags.
Haftbefehl ist nun außer Vollzug gesetzt

Nach dem Urteil, nach sieben Monaten U-Haft, setzte das Gericht den Haftbefehl für den 17-Jährigen außer Vollzug, weil die Strafe nicht rechtskräftig wurde. Das Gericht meinte, der 17-Jährige sei familiär eingebunden (?). Er muss sich aber zweimal pro Woche bei der Polizei melden.
Jetzt geht der Messerstecher wieder munter zur Schule.
Der Vater eines Zehntklässlers hat Sorge, dass der Mitschüler Unheil in der Schule anrichten könnte. „Logischerweise hat man ein dummes Gefühl“, sagt der Vater. Man wisse ja nicht, wie der verurteilte Schüler beim nächsten Problem reagieren werde, insbesondere, da die Tat aus völlig nichtigem Anlass begangen wurde.
Die Schulaufsichtsbehörde,...verweist auf die Schulpflicht. Die Situation werde aber „sehr intensiv begleitet“. ...Auch die ... Schulpflegschaftsvorsitzende beruhigt: „Es ist alles geregelt von Seiten der Schulgemeinschaft.“ Die Schulleitung äußerte sich nicht wegen Datenschutzes.
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