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Messerstecher aus Bochum sitzt wegen Schulpflicht wieder im Unterricht – Vater besorgt
Messerstecher aus Bochum sitzt wegen Schulpflicht wieder im Unterricht – Vater besorgt
Am 15. Februar wurde ein 17-jähriger „Bochumer“ vom Landgericht wegen gefährlicher Körperverletzung zu zweieinhalb Jahren Jugendstrafe verurteilt, weil er und ein Mittäter im Juli 2017 vor einem Fitnessstudio an der Herner Straße aus nichtigem Grund in Streit geraten war und er zugestochen hatte. Bewährung ist da nicht möglich. Der Staatsanwalt beantragte dreieinhalb Jahre wegen versuchten Totschlags.Haftbefehl ist nun außer Vollzug gesetzt
Nach dem Urteil, nach sieben Monaten U-Haft, setzte das Gericht den Haftbefehl für den 17-Jährigen außer Vollzug, weil die Strafe nicht rechtskräftig wurde. Das Gericht meinte, der 17-Jährige sei familiär eingebunden (?). Er muss sich aber zweimal pro Woche bei der Polizei melden.
Jetzt geht der Messerstecher wieder munter zur Schule.Der Vater eines Zehntklässlers hat Sorge, dass der Mitschüler Unheil in der Schule anrichten könnte. „Logischerweise hat man ein dummes Gefühl“, sagt der Vater. Man wisse ja nicht, wie der verurteilte Schüler beim nächsten Problem reagieren werde, insbesondere, da die Tat aus völlig nichtigem Anlass begangen wurde.Die Schulaufsichtsbehörde,...verweist auf die Schulpflicht. Die Situation werde aber „sehr intensiv begleitet“. ...Auch die ... Schulpflegschaftsvorsitzende beruhigt: „Es ist alles geregelt von Seiten der Schulgemeinschaft.“ Die Schulleitung äußerte sich nicht wegen Datenschutzes.Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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AW: Messerstecher aus Bochum sitzt wegen Schulpflicht wieder im Unterricht – Vater besorgt
Auch die ... Schulpflegschaftsvorsitzende beruhigt: „Es ist alles geregelt von Seiten der Schulgemeinschaft.“
Belege dafür sind z.B. „unsere" Bundesregierung und das weitestgehend weibliche Lehrpersonal an Grundschulen. Beide Gruppen sind den ihnen vorliegenden Aufgaben nicht oder kaum gewachsen.Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland
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03.03.2018, 17:27 #3
AW: Messerstecher aus Bochum sitzt wegen Schulpflicht wieder im Unterricht – Vater besorgt
Der 17 Jährige kann auch im Knast die Schule besuchen.
Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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