Ironie des Schicksals: Exakt am 14. Februar, dem (Mia)-Valentinstag, verstarb der „eiskalte Killer“ nun selbst an dem naßkalten Kollateralschaden, den er sich im Tatverlauf zugezogen hatte.


Wechselbad der Gefühle – Instant Karma

Am 19. Dezember hatte der aus Afghanistan stammende Geflüchtete eine „flüchtige Bekannte“ unvermittelt in die Havel gestoßen. Anschließend sprang der schutzsuchende „Schubser“ hinterher – jedoch keineswegs, um sie zu retten. Vielmehr versuchte er in mehrfacher Tötungsabsicht, die junge Frau unter Wasser zu drücken – was ihm jedoch misslang. Stattdessen glückte es seinem Opfer, von dannen zu schwimmen. Die 17-jährige Erlebende des Mordversuchs musste wegen starker Unterkühlung und eines Umvolkungs-Schocks behandelt werden.



Der „heranwachsende Angreifer“ (Tagesspiegel) musste hingegen von Beamten der Berliner Wasserschutzpolizei aus dem Wasser gezogen werden. Im Eifer des Seegefechts vergaß der Leichtmatrose, dass er gar nicht schwimmen konnte. Er musste folglich von einem Notarzt der Feuerwehr reanimiert werden und wurde in die Intensivstation des Virchowklinikums gebracht. Hier fiel er direkt ins selbst verschuldete Instant-Karma-Koma.


Ein Sprung ins kalte Wasser – auch für den Steuerzahler



Dem deutschen Steuerzahler steht in diesem Fall ebenfalls das Wasser bis zum „Hals“, den er bekommt, wenn er die Folgekosten des afghanischen Badegangs realisiert: Neben den monatlich mindestens 6.000 € sozialpädagogischer MUFL-Bespaßung wird der Steuerzahler durch die Eskapaden des Havel-Mord-Plantschers auch mit Kosten in sechsstelliger Höhe geflutet:
Zwei Monate intensiv-stationäre High-Tech-Systembetreuung schlagen mit intensiv-inflationären 460.000 € ins Steuergeldkontor – zusätzlich der Kosten für Wasserwacht, Rettungseinsatz, Notärzte und Beisetzung – respektive Überführung in die ehemalige Heimat – insgesamt über eine respektable halbe Million Euro für den schwimmunkundigen Kulturbereicherer.
http://www.pi-news.net/2018/02/berli...tueberlistung/