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  1. #1
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    Wegen ärztlicher Versorgung im Asylverfahren

    Absolut zuzahlungsbefreit....

    Wegen ärztlicher Versorgung im Asylverfahren
    Bei der Kontrolle eines Fernreisebusses wies sich ein 52-jähriger Ivorer mit seinem italienischen Konventionspass aus.
    Dabei stellten die Beamten der Lindauer Schleierfahndung fest, dass er sich auch in Deutschland im Asylverfahren befindet, obwohl er in Italien bereits als anerkannter Flüchtling Schutz genießt. Auf Befragen gab er an, dass er hier für die Medikamente, die er für seine Krankheit benötige, nichts bezahlen muss. Nach entsprechender Sachbehandlung und Sicherstellung eines Geldbetrags, der zurück an die Sozialkasse ging, konnte er seine Reise fortsetzen.
    https://www.focus.de/regional/bayern...d_8455357.html



    Reise wohin....?
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #2
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    AW: Wegen ärztlicher Versorgung im Asylverfahren

    Er ist zwar ein Betrüger, darf aber weiterreisen.
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

  3. #3
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    AW: Wegen ärztlicher Versorgung im Asylverfahren

    Wenn er weiter reist, ist es einer weniger. Wir haben doch eh schon so viele . . .
    "...und dann gewinnst Du!"

  4. #4
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    AW: Wegen ärztlicher Versorgung im Asylverfahren

    Jeder Deutsche würde wegen Betrug angeklagt und verknackt.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  5. #5
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    AW: Wegen ärztlicher Versorgung im Asylverfahren

    Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen
    Jeder Deutsche würde wegen Betrug angeklagt und verknackt.
    Eine kleine Korrektur: „Jeder einheimische Deutsche..."
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

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