-
Hits: 2836 | 08.02.2018, 20:20 #1
Nazi-Portal: Lagenser Betreiberin zu Bewährungsstrafe verurteilt - Lippische Landes-Zeitung
Lippische Landes-Zeitung
Nazi-Portal: Lagenser Betreiberin zu Bewährungsstrafe verurteilt
Lippische Landes-Zeitung
Lage/Stuttgart. Sie leugneten den Holocaust, hetzten gegen Ausländer, Flüchtlinge und Muslime – jetzt wurde die Call-Center-Mitarbeiterin Jutta V. aus Lage vom Oberlandesgerichts Stuttgart wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung und Volksverhetzung ...
Weiterlesen...
-
09.02.2018, 10:47 #2VIP
- Registriert seit
- 27.01.2014
- Beiträge
- 6.576
AW: Nazi-Portal: Lagenser Betreiberin zu Bewährungsstrafe verurteilt - Lippische Landes-Zeitung
Die Kopftottreter werden laufen gelassen und jemand, der ein, wenn auch fragwürdiges, Internetportal einrichtet, bekommt zweieinhalb Jahre Knast! "Gerechtigkeit" in Deutschland im Jahr 2018!
"...und dann gewinnst Du!"
-
10.02.2018, 11:26 #3
AW: Nazi-Portal: Lagenser Betreiberin zu Bewährungsstrafe verurteilt - Lippische Landes-Zeitung
Auch Hitler und Stalin gingen gegen die eigene Bevölkerung vor. Selbst für Kleinigkeiten wurde die Todesstrafe verhängt.
Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
-
AW: Nazi-Portal: Lagenser Betreiberin zu Bewährungsstrafe verurteilt - Lippische Landes-Zeitung
Fassen wir mal zusammen: Das Leugnen des Holocaust ist strafbar.
Zu Prozessbeginn im September vergangenen Jahres hatte sie zugegeben, das inzwischen verbotene Neonazi-Portal „Altermedia" betrieben zu haben. Die Seite wurde 2016 vom Bundesinnenministerium verboten. „Zur die Strafe zur Bewährung gab es nur, weil sie ein Geständnis abgelegt hat und umfassend zu den Strukturen und den Mittätern ausgesagt hat", sagt ihr Verteidiger Johannes Salmen. Sie habe die Verantwortung für das Internetportal 2012 übernommen und habe einen „freien Austausch von Ideen" ermöglichen wollen. Mit der Zeit habe sie sich radikalisiert – auf der Plattform auch Nazi-Grüße, volksverhetzende Kommentare und Gewaltaufrufe gegen Ausländer zugelassen. „Sie hat reinen Tisch gemacht und dies hat ihr den Knast erspart", sagt Salmen.
Dagegen muss ihr damaliger Partner Ralph-Thomas K., mit dem sie die Hass-Seite betrieb, für zwei Jahre uns sechs Monate ins Gefängnis. „Er hat geschwiegen und muss dafür hinter Gitter", so Salmen.Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
-
AW: Nazi-Portal: Lagenser Betreiberin zu Bewährungsstrafe verurteilt - Lippische Landes-Zeitung
Das Leugnen des Holocaust ist strafbar, allerdings sind es Tatsachenbehauptungen ebenfalls.
Fazit: Was man auch sagt, man steht immer mit einem Fuß im Gefängnis. Wer aber glaubt, mit seinem Schweigen davonzukommen, irrt. Es bedarf nur eines Denunzianten und phantasiebegabter Richter, um dem Schweigen die passende Interpretation zu geben.Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland
Aktive Benutzer
Aktive Benutzer
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
Wie zum Beispiel das Gesindel gar...
Araberclans bedrohen innere Sicherheit