Baum-Darstellung
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Familiennachzug: Mindestens vier Familienmitglieder pro Flüchtling
Momentan ist es das Reizthema bei den Verhandlungen der Großen Koalition. Der Familiennachzug für subsidiär geschützte Flüchtlinge. Man geht von einer Person pro Flüchtling aus, in Regensburg gibt es hier aber in der Praxis andere Zahlen.So haben 34 Antragsteller 130 Familienmitglieder nach Deutschland geholt. Im Schnitt zogen dabei also etwa vier Familienmitglieder pro Antragsteller nach. Zumindest ist im Raum Regensburg noch keine Zweitfrau nachgeholt worden.Wie viele Menschen per Familiennachzug nach Deutschland kommen, konnte ein Sprecher der Stadt nicht sagen, da diese nicht statistisch erfasst werden. In Regensburg selbst hat man aber Zahlen. Kosten für die Einreise zahlen die Betroffenen, danach übernimmt der Steuerzahler.
Weiter spricht der Artikel davon, dass der Familiennachzug nicht richtig gezählt würde, was nichts anderes bedeutet, als dass er statistisch bereinigt in Deutschland ankommt. Er taucht nicht unter den Personen auf, die Leistungen nach dem AsylBG erhalten und er taucht auch sonst nirgendwo auf. Dieser Personenkreis geht gleich in der Statistik der Personen, die Sozialhilfe oder Hartz-IV erhalten, auf. Diese Statistiken qouteln aber nicht nach Nationalität und Herkunft, d.h. der Familiennachzug wird zur fließenden Masse, nicht mehr nachverfolgbar und nachvollziehbar.Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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