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Baden-Württemberg zieht drei radikale Gefängnis-Imame aus dem Verkehr
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Das baden-württembergische Justizministerium hat drei Imamen wegen verfassungsschutzrechtlicher Bedenken untersagt, als muslimische Seelsorger in Gefängnissen zu arbeiten. Dies erklärte ein Sprecher der Behörde der „Heilbronner Stimme“. Die drei Männer nahmen mit 13 weiteren Imamen an einem Ausbildungsprojekt des Landes zur islamischen Gefangenenseelsorge teil, das 2016 aufgelegt wurde.
Die Imame haben Ende vergangenen Jahres ihre Tätigkeit in den Haftanstalten begonnen. Ziel des Programms ist es, staatlich überwachte Imame auszubilden, um islamistisch motivierten Radikalisierungstendenzen in den 17 Justizvollzugsanstalten im Südwesten entgegenzuwirken. Als Grund für die Aussortierung nennt das Justizministerium „Hinweise auf Kontakte zu Institutionen, die vom Verfassungsschutz beobachtet werden“. Hierbei handele es sich vor allem um die umstrittene islamistische Bewegung Milli Görüs.
Wolf: "Programm ist wichtig"
„Das Programm zur Ausbildung eigener islamischer Seelsorger ist sinnvoll und richtig. Der Bedarf ist vorhanden und wir haben ein hohes Interesse daran, die Seelsorger, die in den Gefängnissen predigen, möglichst gut zu kennen und einschätzen zu können. Es muss mittelfristig unser Ziel sein, nur noch selbst ausgebildete islamische Seelsorger in den Gefängnissen zuzulassen “, sagte Baden-Württembergs Justizminister Guido Wolf (CDU) unserer Zeitung. Insgesamt befinden sich unter den in Baden-Württemberg aktuell 7100 Inhaftierten knapp 1900 Muslime. Seit 2012 stieg der prozentuale Anteil der Häftlinge mit muslimischer Konfession von knapp 20 auf aktuell mehr als 26 Prozent an.
Die Ausbildung wird vom Land gemeinsam mit dem Mannheimer Institut für Integration und interreligiösen Dialog realisiert. Die grün-schwarze Landesregierung sieht im Haushalt für die Ausbildung eine jährliche Projektförderung in Höhe von 100000 Euro vor. Es ist vertraglich vereinbart, dass die ausgebildeten Imame in den Gefängnissen nur in deutscher Sprache predigen. Neben dem vom Land eingesetzten muslimischen Seelsorgern gibt es auch noch Ehrenamtliche, die diese Aufgabe übernehmen.Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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AW: Baden-Württemberg zieht drei radikale Gefängnis-Imame aus dem Verkehr
Der Titel ist leider irreführend. Sie sind nicht „aus dem Verkehr" gezogen, denn sie sind noch immer Lande, wo sie sicherlich ihre Wühlarbeit fortsetzen werden.
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