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    Behörde erlaubt: Syrer dürfen Zweitfrauen nachholen

    Behörde erlaubt: Syrer dürfen Zweitfrauen nachholen





    Kreisverwaltung Pinneberg spricht von Härtefällen für Kinder, die andernfalls ohne ihre leibliche Mutter hätten aufwachsen müssen.

    Kreis Pinneberg. Im Jahr 2015, auf dem Höhepunkt der Flüchtlingswelle, reist ein Syrer nach Deutschland ein, begleitet wird er von seiner Frau und seinen vier Kindern. Er kommt im Kreis Pinneberg mit etwa 310.000 Einwohnern unter. Später wird ihm erlaubt, weitere vier Kinder nachzuholen, die er mit einer anderen Frau in Syrien hat. Anschließend darf dann auch deren Mutter folgen. Seine Zweitfrau.
    Eine hohe Zahl nicht bekannter Fälle:

    Die Kreisverwaltung in Elmshorn bestätigt diesen Sachverhalt auf Abendblatt-Anfrage. Und nicht nur den. Es gebe verbrieft noch einen weiteren vergleichbaren Fall, so Oliver Carstens, der Sprecher des Landrats Oliver Stolz. Zusätzlich zu diesen beiden Fällen gehe er "von einer ähnlich hohen Zahl nicht bekannter Fälle" aus.
    Kreis weist Vorwurf zurück, er fördere Bigamie

    Das Ganze ist jetzt bei einer internen Besprechung der Kreisverwaltung mit den Leitern der acht städtischen Sozialämter im Kreis Pinneberg herausgekommen. Der Kreistagsabgeordnete Burghard Schalhorn von der Kreiswählergemeinschaft hat davon gehört, sich erkundigt und die Frage aufgeworfen, ob der Kreis Bigamie dulde oder gar fördere, die ja hierzulande unter Strafe steht.
    Das weist die Kreisverwaltung von sich. "Im Kreis Pinneberg werden bigamische Ehen nicht gefördert", sagt Behördensprecher Carstens. "Es liegt aber außerhalb unserer rechtlichen Möglichkeiten, auf Eherechte anderer Staaten einzuwirken." Die Rechtmäßigkeit einer Eheschließung richte sich nur nach dem Recht des Landes, in dem die Ehe geschlossen wurde. In diesen Fällen also Syrien – dort dürfen Männer bis zu vier Frauen haben.
    Nicht Ehefrauen, sondern Mütter der Kinder

    Aus Sicht des Kreises geht es bei diesen Fällen aber um etwas anderes. "Wir haben nicht die Ehefrauen, sondern die Mütter der Kinder ins Land geholt. Kein Mensch wird bestreiten wollen, dass gerade Kinder in der Fremde ihre Mutter brauchen", betont Kreissprecher Carstens. Voraussetzung sei in jedem Fall gewesen, dass es für die Kinder eine besondere Härte bedeutet hätte, wenn sie ohne ihre leibliche Mutter in Deutschland hätten aufwachsen müssen.
    Dies sei aber keine pauschale Regelung, sondern müsse in jedem Einzelfall sorgfältig geprüft werden. Formal laufe es so: Der vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge anerkannte Asylbewerber möchte seine Familie hierher holen. Dann stellen seine Angehörigen in der jeweiligen deutschen Botschaft in dem Heimatland den Antrag auf Einreise nach Deutschland. Der heißt "Visumsantrag zur Familienzusammenführung".
    Die Botschaft beteiligt dann die Ausländerbehörde des Kreises, die den Härtefall prüfen und bestätigen muss. Wenn das geschehen ist, erhalte der Angehörige von der Botschaft als Bestandteil des Auswärtigen Amtes das Einreisevisum.
    Kreis stützt sich auf Erlass der Landesregierung

    Der Kreis Pinneberg stützt sich auf einen Erlass der schleswig-holsteinischen Landesregierung von 2013, der Flüchtlingen aus Syrien besonderen Schutz bei der Familienzusammenführung gewährt. Demnach können die Ausländerbehörden Angehörigen die Einreise ermöglichen, "sofern sie enge verwandtschaftliche Beziehungen zu den in Schleswig-Holstein aufenthaltsberechtigten Personen haben".
    Einzelheiten und genaue Daten zu den Fällen im Kreis Pinneberg lägen der Kreisverwaltung nicht vor, weil dies über die örtlichen Sozialämter geregelt werde. Sie seien bei der internen Besprechung im Kreishaus auch nicht protokolliert worden, so Carstens. In welchen Städten die Behörden mehr wissen, will er aus Datenschutzgründen nicht sagen.
    Ein Problem ist, entsprechend große Wohnungen zu finden

    Ausländerrechtlich sei der Ehestatus irrelevant, betont dagegen die Behörde in Pinneberg. "Für uns ist allein die Vater- und Muttereigenschaft entscheidend und nicht, ob es sich um eine Vielehe, eine uneheliche Beziehung oder um eine ungültige Ehe handelt."
    Die örtlichen Verwaltungen stellt der Sachverhalt vor einige Probleme. So mussten beispielsweise für zwei Doppelehen-Familien größere Wohnungen organisiert werden. Bei bis zu zehn Familienmitgliedern nicht ganz einfach auf dem angespannten Wohnungsmarkt im Hamburger Umland, sagt Kreissprecher Carstens. Und wovon diese Großfamilien leben? Carstens: "Die bekommen alle zurzeit öffentlich-rechtliche Leistungen."
    https://www.abendblatt.de/region/pin...nachholen.html
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #2
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    AW: Behörde erlaubt: Syrer dürfen Zweitfrauen nachholen

    Der Behördenwillkür könnten Grenzen gesetzt werden, wenn sich Juristen fänden, die bereit wären, den geltenden Gesetzen wirkliche Geltung zu verschaffen.
    Leider ist den profit- und vor allem linksorientierten Anwälten und Richtern das Schwimmen mit dem Zeitgeist und das politische Kalkül wichtiger und der Karriere dienlicher.
    Idealismus und Konsequenz zählen nicht erst heute als Zeichen realitätsferner Dummheit.
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  3. #3
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    AW: Behörde erlaubt: Syrer dürfen Zweitfrauen nachholen

    In kurzen und knappen Worten:

    Staatlich geförderte Harems in Deutschland.

    (Egal mit welchen Argumenten....)
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
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  4. #4
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    AW: Behörde erlaubt: Syrer dürfen Zweitfrauen nachholen

    Zitat Zitat von Turmfalke Beitrag anzeigen
    In kurzen und knappen Worten:

    Staatlich geförderte Harems in Deutschland.

    (Egal mit welchen Argumenten....)
    Und das ist es doch, wovon so mancher Spießbürger schon immer geträumt hat. Selbst Goethe scheint solche Gedanken ganz reizvoll gefunden zu haben.
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  5. #5
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    AW: Behörde erlaubt: Syrer dürfen Zweitfrauen nachholen

    Zitat Zitat von Cherusker Beitrag anzeigen
    Und das ist es doch, wovon so mancher Spießbürger schon immer geträumt hat. Selbst Goethe scheint solche Gedanken ganz reizvoll gefunden zu haben.
    Ich bin kein Goethianer und daher ist mir Goethe und sein Verhältnis zu den Frauen ziemlich egal. Nicht egal dürfte es allerdings sein, dass es deutschen Bürgern, egal ob Mann oder Frau, vor noch nicht allzulanger Zeit möglich war, zu jeder Tag- und Nachtzeit unbehelligt des Weges zu gehen. Das empfand ich als große zivilisatorische Errungenschaft, die wir inzwischen allerdings Stück für Stück und Tag für Tag verlieren.

    Und einige andere Dinge sind mir auch nicht egal, nämlich das Messen an gleichen Maßstäben und die Selbstverantwortung, die jeder hat und an der er gemessen werden sollte. Auch eine syrische Frau mit Kindern ist arbeitsfähig und sie sollte ebenso in die Pflicht genommen werden, was ihre Bemühungen und das dazugehörige Auftreten angeht. Ein Arbeitsloser, der zu einem Vorstellungsgespräch geschickt wird, und dort unpassend gekleidet auftritt, erhält eine Sanktion, Arbeitslose, die Zielvorgaben der Qualifikation nicht erreichen, weil sie faul sind, werden sanktioniert. Dieses sollte für alle gelten.

    Außerdem gilt auch der Maßstab, nur so viele Kinder in die Welt zu setzen, wie man auch ernähren kann. Erst der Beruf bzw. die Arbeit, dann das Vergnügen. Dass Zweitfrauen nun als Familie zählen (mit dem gleichen Argument sollten dann polygame arbeitslose Deutsche Wohnungen, die ihre Zweit- oder Drittlebensgefährten einschließen und nötigenfalls auch noch einen Umzug in die gleiche Stadt einschließen, von den Sozialbehörden erhalten!) und nachgeholt werden und anschließend auf Steuerzahler Kosten, wobei die Frauen noch nicht mal eine Erwerbsobliegenheit haben und die Sprachkurse nicht besuchen können, solange man keine kostenlosen Kinderbetreuungsstunden anbietet, obwohl der Mann daheim Däumchen dreht, ist wirklich eine Bodenlosigkeit....
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  6. #6
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    AW: Behörde erlaubt: Syrer dürfen Zweitfrauen nachholen

    Zitat Zitat von Turmfalke Beitrag anzeigen

    Und einige andere Dinge sind mir auch nicht egal, nämlich das Messen an gleichen Maßstäben und die Selbstverantwortung, die jeder hat und an der er gemessen werden sollte.
    Daß das Messen mit zweierlei Maß inzwischen bei uns den Normalfall darstellt, ersieht man auch am Umgang der etablierten Parteien mit der AfD und an Urteilen der Justiz bei Mord und schwerer Körperverletzung.
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  7. #7
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    AW: Behörde erlaubt: Syrer dürfen Zweitfrauen nachholen

    >Außerdem gilt auch der Maßstab, nur so viele Kinder in die Welt zu setzen, wie man auch ernähren kann

    Seh ich genauso: wenn ich mir kein Kind leisten kann, dann setz ich keines in die Welt. Aber so viele sehens umgekehrt: Kind bringt Kindergeld...

  8. #8
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    AW: Behörde erlaubt: Syrer dürfen Zweitfrauen nachholen

    In diesen Fällen also Syrien – dort dürfen Männer bis zu vier Frauen haben.
    Und genau das stimmt nicht! Syrien ist nicht Saudi-Arabien. Wenn in Syrien ein Mann 4 Frauen hat, dann handelt es sich um eine Imam-Ehe und die ist staatlich nicht anerkannt.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  9. #9
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    AW: Behörde erlaubt: Syrer dürfen Zweitfrauen nachholen

    Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen
    Und genau das stimmt nicht! Syrien ist nicht Saudi-Arabien. Wenn in Syrien ein Mann 4 Frauen hat, dann handelt es sich um eine Imam-Ehe und die ist staatlich nicht anerkannt.
    Aber verboten ist sie auch nicht! Der Unterschied zwischen „erlaubt" und „geduldet" ist sehr fließend. Das gilt auch in der „bunten" Republik, besonders bei allem, was nicht deutsch ist.
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  10. #10
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    AW: Behörde erlaubt: Syrer dürfen Zweitfrauen nachholen

    Zitat Zitat von Cherusker Beitrag anzeigen
    Aber verboten ist sie auch nicht! Der Unterschied zwischen „erlaubt" und „geduldet" ist sehr fließend. Das gilt auch in der „bunten" Republik, besonders bei allem, was nicht deutsch ist.
    Auch hier kann ein Mann mit mehreren Frauen gleichzeitig leben. Nur eben nicht alle gleichzeitig heiraten. Dass dass Verbot der Bigamie durch die Anerkennung mehrerer Ehefrauen bei Muslimen unterlaufen wird, ist Fakt. Hier wird eine parallele Justiz praktiziert.
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