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Bescheid zu Asylbewerber-Leistungen in den sozialen Medien
Bescheid zu Asylbewerber-Leistungen in den sozialen Medien
Wichtig ist: Ein solches Schreiben wurde nicht durch das Amt in die Öffentlichkeit gegeben. Nach interner Prüfung kann ein Fehlverhalten von Mitarbeitern ausgeschlossen werden. Die Strafverfolgungsbehörden wurden eingeschaltet.
Dingender Hinweis an Alle: Bitte wahren Sie den Datenschutz: Die Namen, Geburtsdaten und auch genaue Adresse dürfen nicht weiter verbreitet werden!
Zur Frage, ob die in den sozialen Medien kursierenden Fotos mit abgebildete Schriftstücken echt sind, darf das Landratsamt Landkreis Leipzig keine Stellung beziehen. Diese Aussage fällt unter den Sozialdatenschutz. Allgemein ist jedoch zu sagen, dass die Bescheide die vom Landratsamt Landkreis Leipzig in Angelegenheiten des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) erstellt werden, in ihrer äußeren Erscheinung dem abgebildeten Schriftstück entsprechen.
Die Bescheide des Amtes sind so aufgebaut, dass in den Berechnungen eine Gesamtsumme ausgewiesen wird. Diese stimmt nicht notwendiger weise mit dem Auszahlungsbetrag überein. Zum Beispiel können die Kosten für die Unterbringung einer zehnköpfige Familie in einer Gemeinschaftseinrichtung monatlich durchaus über 4000 Euro betragen. Darin sind dann bereits alle Nebenkosten enthalten, ähnlich einem Studentenwohnheim oder einer anderen möblierten Unterkunft. Zudem ist auch die soziale Grundbetreuung enthalten. Diese Summe bekommt die Familie nicht ausbezahlt, der Betrag wird von der ausgewiesenen Gesamtsumme abgezogen.
Ausgezahlt würde jedoch nur ein wesentlich kleinerer Betrag. Dieser entspricht dem Sozialhilfesatz, der allgemein bekannt sein dürfte. Zur groben Orientierung:
Eine Flüchtlingsfamilie, die unter den Rechtskreis nach § 2 AsylbLG fällt, erhält Leistungen analog dem SGB XII. In einer Familienkonstellation mit 10 Personen kann von im Schnitt etwa mit 300 Euro pro Person ausgegangen werden. Die genauen Zahlen sind öffentlich zugänglich. Hier finden Sie beispielsweise die Regelsätze 2018 zur Grundsicherung.
https://www.bundesregierung.de/Conte...rung-2018.html Hinzu kommen immer noch die Kosten der Unterkunft.
Auch das Portal Mimikama, das sich speziell mit der Prüfung von potentiellen Fake News beschäftigt, hat diese Informationen bekommen und verbreitet sie weiter. https://www.mimikama.at/allgemein/le...kreis-leipzig/
Diese Pressemitteilung wurde erstellt von Brigitte Laux.
Das ist die Pressemitteilung zu diesem in den sozialen Medien veröffentlichten Bescheides:
Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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01.02.2018, 12:54 #2
AW: Bescheid zu Asylbewerber-Leistungen in den sozialen Medien
MANCHE SIND EBEN GLEICHER!
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01.02.2018, 19:10 #3
AW: Bescheid zu Asylbewerber-Leistungen in den sozialen Medien
Irgendwie müssen die 40 Milliarden pro Jahr für diese Asylbetrüger ja zusammenkommen. Zum Vergleich: Die Bundesrepublik Deutschland gibt für die Bildung und Forschung lediglich 17 Milliarden aus.
Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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AW: Bescheid zu Asylbewerber-Leistungen in den sozialen Medien
Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland
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03.02.2018, 10:11 #5VIP
- Registriert seit
- 27.01.2014
- Beiträge
- 6.576
AW: Bescheid zu Asylbewerber-Leistungen in den sozialen Medien
Wenn man das sieht, können einem zweifachen Familienvater, der ganz normal arbeitet und nur schlecht als recht über die Runden kommt, nur noch die Tränen kommen . . . Tränen der Wut! Über 7000 Euro monatlich und auch ansonsten noch alles in den Arsch geschoben kriegen (Kleidung, Möbel, KG-Gebühren, etc.)! Das heißt, der Großteil dieses Geldes bleibt bei denen in der Tasche. Nach ein paar Jahren könnten sie locker steinreich in ihr Heimatland zurück.
"...und dann gewinnst Du!"
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