Man soll, so wird immer verlautbart, nicht gegenüberstellen, und eines hat mit dem anderen nichts zu tun. In diesem Fall aber doch:

Zuwendungsantrag der Gemeinde Dachwig für die Sanierung ihrer Kindertageseinrichtung „Zwergenland“ vom Landratsamt Gotha abgelehnt

Für die Kindertageseinrichtung „Zwergenland“ hat die Gemeinde Dachwig form- und fristgerecht einen Zuwendungsantrag zur Eindämmung von Schallimmissionen, die aus dem Gebäudezustand herrühren, nach den für Kindertageseinrichtungen geltenden Förderrichtlinien der Bundesrepublik Deutschland und des Freistaates Thüringen beim Landratsamt Gotha gestellt. In einem der Gemeinde Dachwig zugegangenen Schreiben des Landratsamtes Gotha vom 06. Dezember 2017 wurde ihr mitgeteilt, dass die dem Landkreis Gotha im Jahr 2018 zustehenden Mittel der Zuwendungsprogramme i.H.v. insgesamt 1.799.747,59 € ausschließlich an die Stadt Gotha ausgereicht werden sollen. Als Grund hierfür wurde u.a. die Schaffung von dort erforderlichen Kindertagesbetreuungsplätzen für Kinder mit Migrationshintergrund genannt. Kreisangehörige Gemeinden, wie die Gemeinde Dachwig, gehen daher im Landkreis Gotha bei den Förderprogrammen zur Kinderbetreuungsfinanzierung im Jahr 2018 leer aus. Da die Zuwendungen aus den Bundes- und Landesinvestitionsprogrammen „Kinderbetreuungsfinanzierung“ aus finanziellen Mitteln aller Steuerzahler stammen, sollen die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Dachwig über die Verwendung solcher Zuwendungen im Landkreis Gotha unterrichtet werden.
Gez. Stephan Müller
Zuwendungsantrag der Gemeinde Tonna für die Sanierung der Kindertageseinrichtung „Rappelkiste“ in ihrem OT Burgtonna vom Landratsamt Gotha abgelehnt
Für die aufgrund des Deckeneinbruchs derzeit gesperrte Kindertageseinrichtung „Rappelkiste“ in ihrem Ortsteil Burgtonna hat die Gemeinde Tonna form- und fristgerecht am 27. September 2017 einen Zuwendungsantrag nach dem für Kindertageseinrichtungen geltenden Förderrichtlinien der Bundesrepublik Deutschland und des Freistaates Thüringen beim Landratsamt Gotha gestellt. Insbesondere deshalb, weil die derzeit im Dorfgemeinschaftshaus „Zur Post“ in ihrem OT Burgtonna ersatzweise stattfindende Kindertagesbetreuung die Nutzung dieses Gebäudes für kulturelle Veranstaltungen von Vereinen aus Burgtonna und Privatpersonen ausschließt. In einem der Gemeinde Tonna zugegangenen Schreiben des Landratsamtes Gotha vom 06. Dezember 2017 wurde ihr mitgeteilt, dass die dem Landkreis Gotha im Jahr 2018 zustehenden Mittel der Zuwendungsprogramme i.H.v. insgesamt 1.799.747,59 EUR ausschließlich an die Stadt Gotha ausgereicht werden sollen. Als Grund hierfür wurde u.a. die Schaffung von dort erforderlichen Kindertagesbetreuungsplätzen für Kinder mit Migrationshintergrund genannt. Kreisangehörige Gemeinden, wie die Gemeinde Tonna, gehen daher im Landkreis Gotha bei den Förderprogrammen zur Kinderbetreuungsfinanzierung im Jahr 2018 leer aus. Da die Zuwendungen aus dem Bundes- und Landesinvestitionsprogrammen „Kinderbetreuungsfinanzierung“ aus finanziellen Mitteln aller Steuerzahler stammen, sollen die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Tonna über die Verwendung dieser Zuwendungen im Landkreis Gotha unterrichtet werden.
Gez. Stephan Müller




http://www.pi-news.net/2018/01/thuer...hier-lebender/