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    Im deutschen Gesetz ist ein Nachzug von Zweitehegatten ausdrücklich ausgeschlossen

    Ja, das liest man und staunt:

    Eva Högl:
    „Im deutschen Aufenthaltsgesetz ist ein Nachzug von Zweitehegatten einer polygamen Ehe ausdrücklich ausgeschlossen“,
    Das ist doch jetzt mal eine ganz klare Maßgabe. Aber Eva Högl sagte dies nicht ohne diesen Nachsatz:

    Einzelfällen könne jedoch der Nachzug dann erlaubt werden, wenn dieser zur Vermeidung einer „außergewöhnlichen Härte“ erforderlich sei. „Das kann unter Umständen der Fall sein, wenn Kinder ohne ihre leibliche Mutter in Deutschland aufwachsen müssen.“
    Womit sich die Frage stellt, wozu es eigentlich ganz klare Gesetze gibt, wenn sich Politiker aus humanitären Gründen nicht an diese Gesetze halten.

    Stammt aus diesem Artikel:

    Union und SPD sehen Nachzug einer Zweitfrau als Härtefall

    In Syrien ist Polygamie erlaubt, doch in Deutschland verboten. Den Familiennachzug stellt das vor Herausforderungen. Ein aktueller Fall aus Pinneberg gilt wegen des Kindeswohls für Union und SPD nun als Härtefall.
    Mit vier Kindern und seiner Ehefrau reiste ein Syrer 2015 nach Deutschland ein. Später durfte er auch seine zweite Frau nachholen. Führende Politiker von Union und SPD haben diese Entscheidung zum Familiennachzug nun als Härtefall verteidigt.
    „Ich bin grundsätzlich skeptisch, was den Nachzug von Zweit- oder gar Drittfrauen betrifft“, sagte Innenminister von Nordrhein-Westfalen, Herbert Reul (CDU), der „Rheinischen Post“. Das schließe aber nicht völlig aus, dass man im Einzelfall im Sinne des Kindeswohls „auch anders entscheiden“ könne.
    Auch die Vizevorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Eva Högl, stimmte dem zu. „Im deutschen Aufenthaltsgesetz ist ein Nachzug von Zweitehegatten einer polygamen Ehe ausdrücklich ausgeschlossen“, sagte sie. In Einzelfällen könne jedoch der Nachzug dann erlaubt werden, wenn dieser zur Vermeidung einer „außergewöhnlichen Härte“ erforderlich sei. „Das kann unter Umständen der Fall sein, wenn Kinder ohne ihre leibliche Mutter in Deutschland aufwachsen müssen.“
    https://www.welt.de/politik/deutschl...aertefall.html

    Womit schon mit der Begründung der sogenannte Ausnahmefall zum Regelfall wird, denn Zweitfrauen haben immer (bzw. zum überwiegenden Teil) auch Kinder.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #2
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    AW: Im deutschen Gesetz ist ein Nachzug von Zweitehegatten ausdrücklich ausgeschlossen

    Sind doch nur Einzelfälle - genauso wie die Vergewaltigungen und Morde die auch nur Einzelfälle sind....
    Und heimgeholte IS Verbrecher sind auch nur Einzelfälle die Hartefälle sind da die Verbrecher da im Verbrecherland die Todesstrafe erwartet.

    Daß gewisse Politiker Personenschutz haben oder Schußwaffen führen dprfen ist auch nur ein Einzelfall.

    Qout liced Jovi, non licet Bovi....

  3. #3
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    AW: Im deutschen Gesetz ist ein Nachzug von Zweitehegatten ausdrücklich ausgeschlossen

    Unsere Gesetze gelten doch nicht für Muslime. Dieser Meinung haben sich nun auch die Politiker angeschlossen.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  4. #4
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    AW: Im deutschen Gesetz ist ein Nachzug von Zweitehegatten ausdrücklich ausgeschlossen

    Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen
    Unsere Gesetze gelten doch nicht für Muslime. Dieser Meinung haben sich nun auch die Politiker angeschlossen.
    Das nennen sie Realpolitik. Dabei ist es eher surreal, aber kaum Politik.
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

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