Ja, das liest man und staunt:

Eva Högl:
„Im deutschen Aufenthaltsgesetz ist ein Nachzug von Zweitehegatten einer polygamen Ehe ausdrücklich ausgeschlossen“,
Das ist doch jetzt mal eine ganz klare Maßgabe. Aber Eva Högl sagte dies nicht ohne diesen Nachsatz:

Einzelfällen könne jedoch der Nachzug dann erlaubt werden, wenn dieser zur Vermeidung einer „außergewöhnlichen Härte“ erforderlich sei. „Das kann unter Umständen der Fall sein, wenn Kinder ohne ihre leibliche Mutter in Deutschland aufwachsen müssen.“
Womit sich die Frage stellt, wozu es eigentlich ganz klare Gesetze gibt, wenn sich Politiker aus humanitären Gründen nicht an diese Gesetze halten.

Stammt aus diesem Artikel:

Union und SPD sehen Nachzug einer Zweitfrau als Härtefall

In Syrien ist Polygamie erlaubt, doch in Deutschland verboten. Den Familiennachzug stellt das vor Herausforderungen. Ein aktueller Fall aus Pinneberg gilt wegen des Kindeswohls für Union und SPD nun als Härtefall.
Mit vier Kindern und seiner Ehefrau reiste ein Syrer 2015 nach Deutschland ein. Später durfte er auch seine zweite Frau nachholen. Führende Politiker von Union und SPD haben diese Entscheidung zum Familiennachzug nun als Härtefall verteidigt.
„Ich bin grundsätzlich skeptisch, was den Nachzug von Zweit- oder gar Drittfrauen betrifft“, sagte Innenminister von Nordrhein-Westfalen, Herbert Reul (CDU), der „Rheinischen Post“. Das schließe aber nicht völlig aus, dass man im Einzelfall im Sinne des Kindeswohls „auch anders entscheiden“ könne.
Auch die Vizevorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Eva Högl, stimmte dem zu. „Im deutschen Aufenthaltsgesetz ist ein Nachzug von Zweitehegatten einer polygamen Ehe ausdrücklich ausgeschlossen“, sagte sie. In Einzelfällen könne jedoch der Nachzug dann erlaubt werden, wenn dieser zur Vermeidung einer „außergewöhnlichen Härte“ erforderlich sei. „Das kann unter Umständen der Fall sein, wenn Kinder ohne ihre leibliche Mutter in Deutschland aufwachsen müssen.“
https://www.welt.de/politik/deutschl...aertefall.html

Womit schon mit der Begründung der sogenannte Ausnahmefall zum Regelfall wird, denn Zweitfrauen haben immer (bzw. zum überwiegenden Teil) auch Kinder.