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„Ausraster" in Köln
Köln -
Schock für die Angestellten der Parfümerie „Douglas“ im Kölner Hauptbahnhof: Ein guineischer Staatsangehöriger ist in dem Geschäft völlig ausgeflippt und hat eine Mitarbeiterin verletzt.
...
Dabei zerstörte er Waren im Wert von einigen Tausend Euro, so die vorläufige Bilanz. Eine Mitarbeiterin wurde dabei so stark verletzt, dass sie Prellungen am Fuß sowie Arm erlitt und sich am selben Tag noch in ärztliche Behandlung begeben musste.
Von Bundespolizei überwältigt
Schließllich spuckte der polizeilich bekannte Straftäter der Schichtleiterin und dem Ladendetektiv ins Gesicht. Erst den Beamten der Bundespolizei gelang es, den Randalierer zu überwältigen.
Sie legten ihm Handschellen an und brachten ihn zur Wache. Die Bundespolizei leitete ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung, Bedrohung, Sachbeschädigung, Beleidigung und Hausfriedensbruch ein.
Platzverweis, aber auf freiem Fuß
Aufgrund fehlender Haftgründe wurde der 19-Jährige mit einem Platzverweis für den Kölner Hauptbahnhof entlassen. Ob er sich daran hält, bleibt abzuwarten. Die Angestellten in der Parfümerie haben große Angst, dass er erneut auftauchen könnte.
Gemeingefährlichkeit scheint kein ausreichender Haftgrund zu sein, die Verweigerung der Zahlung von GEZ-Gebühren dagegen eher.
Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland
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27.01.2018, 11:44 #2
AW: „Ausraster" in Köln
Aufgrund fehlender Haftgründe wurde der 19-Jährige mit einem Platzverweis für den Kölner Hauptbahnhof entlassen.Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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AW: „Ausraster" in Köln
Dann würde mich mal interessieren, mit welchem Grund von einer Inhaftierung abgesehen wurde.
Eine Inhaftierung in die Untersuchungshaft ist möglich, wenn:
Wann droht Untersuchungshaft? Die Gründe
Es ist den Behörden nicht möglich, auf die reine Beschuldigung hin die Anordnung von Untersuchungshaft für den Betroffenen zu beantragen. Es müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein, bevor die Anordnung überhaupt in Betracht kommt.
Wichtigster Punkt: Gegen den Beschuldigten muss ein dringender Tatverdacht bestehen (§ 112 Absatz 1 Satz 1 StPO). Das bedeutet, dass ein einfacher Anfangsverdacht nicht genügt, sondern auf Grundlage der bisherigen Ermittlung bereits abzusehen sein muss, dass die Verurteilung wegen der zur Last gelegten Straftat wahrscheinlich ist.
Darüber hinaus muss aber auch ein Haftgrund belegbar sein. Dieser kann je nach Einzelfall unterschiedlich bewertet werden. Grundlegend nennt § 112 Absatz 2 StPO jedoch folgende dringliche Ursachen als Haftgrund:
Die Gründe für die Untersuchungshaft müssen vom Gericht anerkannt werden.
der Tatverdächtige ist auf der Flucht oder
es besteht erhebliche Fluchtgefahr oder
es besteht Verdunkelungsgefahr (durch Beweismittelvernichtung, Zeugenbeeinflussung u.a.) oder
es besteht der dringende Verdacht, dass der Beschuldigte sich etwa eines sexuellen Missbrauchs
oder einer Vergewaltigung schuldig machte (§ 112a Absatz 1 Nr. 1 StGB) und Wiederholungsgefahr bzw. erneute erhebliche Straffälligkeit droht oder
der Beschuldigte machte sich wiederholt und fortgesetzt einer schwerwiegenden Straftat schuldig, die die Rechtsordnung erheblich beeinträchtigt, und es besteht Wiederholungsgefahr bzw. ist eine erneute Straffälligkeit wahrscheinlich (§ 112a Absatz 1 Nr. 2 StGB).
es besteht Wiederholungsgefahr und eine erneute Straffälligkeit ist wahrscheinlich
Das zuständige Gericht kann bei jedem dieser Gründe Untersuchungshaft anordnen.
Zudem gibt es weitere Gründe für eine Inhaftierung:
Achtung: Es gibt Tatbestände, die die Untersuchungshaft auch dann zulässig machen, wenn keiner der genannten Haftgründe anzuerkennen ist. Hierzu zählen nach § 112 Absatz 3 StPO die folgenden Straftatbestände:
Mord (§ 211 Strafgesetzbuch – StGB)
Totschlag (§ 212 StGB)
schwere Körperverletzung (§ 226 StGB)
besonders schwere Brandstiftung(§§ 306b, 306c StGB)
Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion (§ 308 StGB)
Bildung einer terroristischen Vereinigung (§§ 128a, 129b StGB)
Völkermord (§ 6 Absatz 1 Nr. 1 Völkerstrafgesetzbuch – VStGB)Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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27.01.2018, 21:23 #4
AW: „Ausraster" in Köln
Ein guineischer Staatsangehöriger
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28.01.2018, 10:15 #5VIP
- Registriert seit
- 27.01.2014
- Beiträge
- 6.582
AW: „Ausraster" in Köln
Gibt es denn wirklich keine Männer mehr in Deutschland? Ein 19-jähriger Psycho (aus Guinea, also wahrscheinlich noch spindeldürr) randaliert, schlägt und spuckt und NIEMAND (!), nicht mal der Ladendetektiv (hat der keine Waffe, E-Schocker, o.ä.?) ist imstande, diesem Arsch ein ordentliches Paar in die Fresse zu geben??? Gut, in Parfümerien sind zum großen Teil Frauen unterwegs, aber ein paar Männchen dürften doch auch da gewesen sein! Ganz ehrlich, ich verstehe das nicht mehr! Was ist bloß aus den ehemals tapferen, stolzen, jungen Männern geworden!?
"...und dann gewinnst Du!"
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28.01.2018, 10:35 #6
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28.01.2018, 20:18 #8VIP
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- 15.10.2013
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- 3.707
AW: „Ausraster" in Köln
So ist es leider und die 68er haben es geschafft, das die heutigen deutschen jungen Männer in der Vielzahl Drohnen sind, die weder an Fortpflanzung noch an territoriale Verteidigung denken !!!Deutsche Frauen hingegen haben eine viel bessere evolutionäre Zukunft ......... allerdings ob sie wollen oder nicht !!!
Nur ein Flügelschlag eines Schmetterlings kann einen Wirbelsturm auslösen
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29.01.2018, 17:29 #9
AW: „Ausraster" in Köln
Gegen die Inhaftierung spricht ein Grund: Migrantenbonus.
Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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29.01.2018, 18:32 #10
AW: „Ausraster" in Köln
Köln: Warum kam der Randalierer aus dem Douglas-Shop wieder frei?
Mitarbeiter des "Douglas" im Kölner Hauptbahnhof haben Angst. Ein bereits polizeibekannter Straftäter aus Guinea verwüstete das Geschäft, richtete Sachschaden von mehreren Tausend Euro an und verletzte einen Mitarbeiter.
Der Mann wurde von der Bundespolizei festgenommen, dann aber wegen "fehlender Haftgründe" wieder auf freien Fuß gesetzt. Dazu bekam er ein Hausverbot für den Hauptbahnhof, was den Mann aus Guinea aber nicht juckte.
Zeugen sahen ihn kurz darauf wieder mit einem Messer im Hauptbahnhof. Der Douglas schloss sofort das Geschäft. Wiederum wurde er von der Polizei verhaftet. Dieses mal bestrafte man ihn damit, dass man ihn in einen Zug nach Aachen setzte.
http://www.shortnews.de/id/1235417/k...op-wieder-freiAlle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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