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Syrischer Falschfahrer mit gefälschtem Führerschein auf Bundesstrasse
Vorfälle, die sich häufen. Nicht immer als Falschfahrer, aber immer häufiger mit gefälschtem Führerschein.
Syrischer Falschfahrer: Mit gefälschtem Führerschein auf der B 9 unterwegs
B 9 – Ein 23 – jähriger, in der Südpfalz lebender Syrer, fuhr mit einem auf ihn zugelassenen Auto auf der B9 in Richtung Frankenthal auf der Richtungsfahrbahn Speyer.
Es gingen mehrere Notrufe bei der Polizei ein. Eine Streife der PAST Ruchheim, die zufällig in der Nähe war, konnte wenige Sekunden nach Eingang der Meldungen, die Fahrt des Falschfahrers kurz vor der Anschlussstelle Maudach beenden und den Mann stoppen.
Die Begegnungen des Falschfahrers mit dem Gegenverkehr verliefen glücklicherweise ohne, dass etwas passierte.
Der Falschfahrer legte bei der Kontrolle einen gefälschten syrischen Führerschein vor und besitzt auch keine Fahrerlaubnis.
Die Falschfahrt kam vermutlich wegen Orientierungslosigkeit und der Unkenntnis von Verkehrsregeln zustande.
Auf den Fahrer kommen Strafanzeigen wegen Urkundenfälschung, Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie ein Ordnungswidrigkeitsverfahren zu.
Gefälschte Führerscheine kann man nämlich nicht pfänden.Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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19.01.2018, 08:25 #2
AW: Syrischer Falschfahrer mit gefälschtem Führerschein auf Bundesstrasse
Geburtsurkunden, Diplome, Pässe, Führerscheine. Alles was der Südländer braucht, kann er kaufen. Man denke da nur an Griechenland, wo tausende eine Blindenrente bekommen aber sehen können wie ein Adler. Die Ehrlichkeit war einer der tragenden Pfeiler unserer Gesellschaft.
Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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AW: Syrischer Falschfahrer mit gefälschtem Führerschein auf Bundesstrasse
Syrer (27) bei Lindau mit gefälschtem griechischem Führerschein unterwegs
Am Samstagabend stoppten die Lindauer Fahnder einen Pkw kurz nach der Einreise aus Österreich. Bei der Kontrolle händigte der 27-jährige Fahrer den Polizisten einen griechischen Führerschein aus. Bei der Überprüfung des Dokuments stellten die Fahnder fest, dass es sich hier um eine Totalfälschung gehandelt hat.
In der polizeilichen Befragung räumte der syrische Staatsangehörige ein, dass er die Frist zur Umschreibung seines nationalen Führerscheins versäumt hatte und er sich dann im Internet den falschen Führschein bestellt hatte, um damit Auto zu fahren.
Die Weiterfahrt des Mannes wurde von der Polizei unterbunden und der gefälschte Führerschein sofort sichergestellt. Weiterhin wurde er erkennungsdienstlich behandelt und ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung und Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis gegen ihn eingeleitet.
Alles eine Haftungsfrage...Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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