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    „Flüchtlingskrise beendet“ – nächster Rechtsbruch gestartet

    „Flüchtlingskrise beendet“ – nächster Rechtsbruch gestartet
    Während DIE WELT meldet „Union und SPD erklären Flüchtlingskrise für beendet", steht der nächste Rechtsbruch der Bundsesregierung bevor: Es wird keine Rückführung von Syrern in ihre Heimat geben und der volle Familiennachzug kommt sowieso.
    Die illegale Grenzöffnung beziehungsweise Nichtschließung der Grenze im September 2015 ist die wohl folgenschwerste Entscheidung einer Bundesregierung in der bundesdeutschen Geschichte. Die Auswirkungen dieses Rechtsbruchs werden die Bürger in allen Bereichen auf Dauer massiv belasten.
    Das sollte eigentlich Grund genug für eine Regierung sein, alles daran zu setzen, diese Belastungen zu begrenzen und nach Möglichkeit zu reduzieren. Doch der nächste Rechtsbruch der Bundesregierung im Bereich der Zuwanderungspolitik steht schon an und wird die Auswirkungen der Grenzöffnung noch verfestigen.
    Dabei könnte man auf den ersten Blick meinen, die Politik wolle doch tatsächlich die Zahl der Zuwanderer durch deren Rückführung in ihre Heimatländer wieder verringern. Entsprechende Äußerungen hört man regelmäßig insbesondere von Vertretern der Regierungsparteien CDU und CSU. So sagte etwa Bundeskanzlerin Angela Merkel schon Anfang September 2016 auf einer Fraktionssitzung von CDU/CSU: „Das Wichtigste ist Rückführung, Rückführung und nochmals Rückführung.“ Gemeint war die Rückführung von (tatsächlichen oder vermeintlichen) Flüchtlingen aus Deutschland in ihre Heimat. Diese Worte waren so schnell vergessen, wie sie gesprochen waren. Denn geschehen ist seitdem – nichts.
    Kürzlich dann eine deutliche Ansage von CDU und CSU: Syrische Bürgerkriegsflüchtlinge sollen ab 2018 nach Syrien abgeschoben werden. Denn zumindest Teile Syriens seien als sicher einzustufen. Das von der CDU regierte Sachsen brachte diese Forderung sogar auf der Innenministerkonferenz Anfang Dezember 2017 ein, dabei unterstützt von den anderen unionsregierten Bundesländern. Doch auch diese Forderung war ganz schnell wieder vom Tisch. Stattdessen beschlossen die Innenminister der Bundesländer mit Zustimmung des Bundesinnenministers eine Verlängerung des Abschiebestopps für Syrer bis Ende 2018.
    Vor wenigen Tagen nun wandte sich CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt gegen einen Familiennachzug von Syrern und forderte überdies, Flüchtlinge auch in ihre Heimat, etwa nach Syrien oder den Irak, zurückzubringen und dort mit ihren Familien zusammenzuführen. Der pawlowsche Reflex der SPD ließ natürlich nicht lange auf sich warten. Sie kritisierte diese Forderung als unverantwortlich. Ihrer Ansicht nach sei die Sicherheitslage in Syrien nicht signifikant besser geworden. Woher sie das weiß, ist unklar. Sicher nicht aus Kreisen der Bundesregierung. Denn die letzte Bewertung der Sicherheitslage in Syrien durch das Auswärtige Amt erfolgte im Jahre 2012 (!).
    CDU-CSU-Sprechblasen

    Jetzt maße ich mir nicht an, beurteilen zu können, wie die tatsächliche Bedrohungslage in Syrien ist. Es gibt dazu sehr unterschiedliche Informationen und Einschätzungen. Einigkeit besteht insoweit, als die militärische Gewalt erheblich zurückgegangen ist. Etwas unbedarft mag man jetzt vielleicht meinen, es müsse doch eigentlich zu den Hauptaufgaben einer Regierung gehören, regelmäßig (jedenfalls aber bei starken Anhaltspunkten für eine grundlegende Änderung der Sicherheitslage) eine Neubewertung der Lage solcher Staaten vorzunehmen, aus denen man Hunderttausende als Flüchtlinge aufgenommen hat, um entscheiden zu können, ob diese Staaten oder Teile von ihnen zwischenzeitlich hinreichend sicher geworden seien und eine Rückkehr von Flüchtlingen möglich sei.
    Wer so denkt, hat zwar recht. Es ist ein Regierungsversagen, eine solche Neubewertung bisher nicht vorgenommen zu haben. Doch die politische Realität in Deutschland ist eben eine andere. Die regelmäßigen Forderungen aus den Reihen der CDU/CSU nach einer Rückkehr von Flüchtlingen (insbesondere derer aus Syrien) sind nichts als Sprechblasen und grobe Irreführung der Öffentlichkeit.
    Wie eine Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der AfD (siehe Bundestagsdrucksache 19/341 zu Frage 3) zeigt, ist seitens der Bundesregierung – an der CDU und CSU bekanntlich maßgeblich beteiligt sind – eine solche Rückkehr politisch überhaupt nicht gewollt, unabhängig davon, ob eine reale Bedrohungssituation vor Ort in Syrien noch besteht.
    In der erwähnten Antwort auf die kleine Anfrage schreibt die Bundesregierung zunächst: „Der Rückgang militärischer Gewalt in Teilen Syriens ist nicht mit einem Ende des Konfliktes gleichzusetzen.“ [Anmerkung: Dieser Satz ist in seiner Allgemeinheit sicherlich richtig. Ein Rückgang von Gewalt ist noch nicht das Ende eines Krieges. Man wüsste allerdings schon gerne, wie sehr nach Ansicht der Bundesregierung die Gewalt zurückgegangen ist. Aber ohne Lagebeurteilung kann die Bundesregierung dazu natürlich nichts sagen.] Dann heißt es in der Antwort der Bundesregierung weiter:
    Ein Ende des Konfliktes muss durch eine verhandelte, politische Lösung herbeigeführt werden, die derzeit auch wegen fehlender Teilnahme des syrischen Regimes am Friedensprozess der Vereinten Nationen in Genf nicht absehbar ist.
    http://www.achgut.com/artikel/fluech...ruch_gestartet

    - - - Aktualisiert oder hinzugefügt- - - -

    Frieden in 50 Jahren?

    Die Bundesregierung stellt also nicht auf das rein faktische Kriegsende durch Beendigung der Kriegshandlungen ab, sondern auf die politisch-juristische Beendigung durch einen Friedensvertrag oder eine ähnliche Verhandlungslösung. Die Bundesregierung erachtet eine solche Friedenslösung gar als eine notwendige Voraussetzung der Konfliktbeendigung. Mit diesem rhetorischen Trick verschiebt sie eine etwaige Rückkehr syrischer Flüchtlinge auf den Sankt-Nimmerleins-Tag.
    Denn wie die Bundesregierung zutreffend feststellt, ist eine solche Verhandlungslösung für Syrien nicht absehbar und damit der Konflikt auf Dauer als fortbestehend anzusehen. Und bei einem andauernden kriegerischen Konflikt kann man schwerlich Rückführungen vornehmen. In Deutschland hat es immerhin 45 Jahre gedauert, bis nach Beendigung der Kampfhandlungen mit dem Zwei-plus-Vier-Vertrag eine abschließende politische Lösung für den 2. Weltkrieg erzielt worden ist. Selbst wenn es im Falle Syriens etwas schneller gehen sollte: Bis es angesichts der unterschiedlichen Interessen der in den Syrien-Konflikt involvierten direkten und indirekten Kriegsparteien so weit ist, ist so viel Zeit vergangen, dass schon aus Zeitgründen kein Syrer mehr zurückkehren muß.
    Damit erledigt sich zugleich auch die derzeit rege Diskussion über den seit knapp zwei Jahren ausgesetzten Familiennachzug von Syrern. Unionspolitiker sprechen davon, diesen weiter aussetzen zu wollen. Das von SPD-Minister Sigmar Gabriel geführte Auswärtige Amt hingegen bereitet diesen derzeit bereits vor. Allerdings sind auch das nur Scheingefechte, die den Bürger irreführen. Denn der Nachzug in seiner gesamten Höhe wird kommen, selbst wenn er nochmals in mehr oder weniger großem Umfang für einige Zeit ausgesetzt werden sollte: spätestens wenn der Aufenthalt der sich bereits in Deutschland aufhaltenden Syrer zeitlich verfestigt hat. Da kann man bei derzeit laufenden Verhandlungen für die Große Koalition von CDU/CSU und SPD zu Papier bringen, was auch immer man mag.
    Rechtsstaatliche Ordnung außer Kraft gesetzt

    Wer – wie die Bundesregierung – nicht auf die Beendigung der tatsächlichen Bedrohungssituation abstellt, sondern auf eine abschließende politische Friedenslösung, dem geht es nicht darum, Menschen einen vorübergehenden Schutz zu gewähren, bis die tatsächliche Bedrohung beendet ist. Der will gar keine Rückkehr der Flüchtlinge in ihre Heimat, sondern diese dauerhaft hier ansiedeln.
    Mit dieser Sichtweise der Bundesregierung ist der nächste Rechtsbruch nach der illegalen Grenzöffnung im September 2015 in der Zuwanderungspolitik vorgezeichnet. Denn rechtlich kommt es auf die rein tatsächliche Beendigung der Bedrohungssituation an, nicht auf die politisch-juristische Lösung eines Konflikts.
    Aber mit dem, was man allgemein unter Recht versteht, hat die Zuwanderungs-/Flüchtlingspolitik in Deutschland ohnehin nicht viel gemein. Oder wie das Oberlandesgericht Koblenz schon vor einiger Zeit in seiner Entscheidung vom 14.02.2017 (Aktenzeichen 13 UF 32/17) zum Problemfeld der illegalen Einreise in das Bundesgebiet wörtlich feststellte:
    „Die rechtsstaatliche Ordnung in der Bundesrepublik ist in diesem Bereich jedoch seit rund eineinhalb Jahren außer Kraft gesetzt.“
    http://www.achgut.com/artikel/fluech...ruch_gestartet
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #2
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    AW: „Flüchtlingskrise beendet“ – nächster Rechtsbruch gestartet

    Die Tatsache, dass die Regierung aktiv verhindert, dass Syrer zurückkehren, belegt die Behauptung, dass die Massenmigration gewollt ist.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

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