Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen
Warum sollten sie auch flüchten, es geschieht ihnen ja nichts. Wären sie im Gefängnis, dann wäre es in Cottbus zumindest sicherer. Aber das zählt für die Richterin nicht. Es geht in diesem System einzig und allein um das Wohlbefinden der ausländischen Straftäter.
Außerdem hätten beide keine Vorstrafen.
Sie werden auch weiter „keine Vorstrafen" haben. Das wird die „besorgte" Jugendrichterin schon so ausrichten.
Das Jugendstrafrecht liefert jugendlichen Kriminellen Ablässe für ihre Taten.