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    Muslim droht Christen mit dem Tod

    Ein offenbar radikaler Muslim soll gegenüber einem Landsmann Todesdrohungen ausgesprochen haben, weil dieser in die Kirche gehen wollte. Der Fall ist am Tegernsee passiert. Seine Tat hat Folgen.

    Otterfing/Rottach-Egern/Miesbach – Er soll einem Landsmann mit dem Tod gedroht haben, weil dieser am Sonntag in die Kirche ging. Deshalb musste sich ein 21 Jahre alter afghanischer Asylbewerber aus Otterfing nun wegen versuchter Nötigung vor dem Amtsgericht Miesbach verantworten.

    Der Angeklagte musste von der Polizei abgeholt werden

    Schon im Vorfeld der Verhandlung war abzusehen, dass die Angelegenheit nicht einfach werden würde. Der Angeklagte war nicht erschienen. Weil er die Ladung nicht erhalten habe, beteuerte er später. Richter Klaus-Jürgen Schmid vertagte die Verhandlung um drei Stunden. In der Zwischenzeit holten zwei Beamte den Asylbewerber aus der Berufsschule.
    „Wenn du in die Kirche gehst, werde ich dich töten“

    Laut Staatsanwaltschaft soll der 21-Jährige in der Rottacher Traglufthalle zwischen August 2016 und dem 15. Januar 2017 mindestens ein Mal versucht haben, einen anderen Flüchtling rechtswidrig zu nötigen, weil dieser vom Islam zum Christentum konvertiert war. „Ich kontrolliere, wohin du am Sonntag gehst. Wenn du in die Kirche gehst, werde ich dich töten“, soll der Angeklagte gesagt haben.

    „Ich respektiere jede Religion“

    Der teilte mithilfe eines Dolmetschers mit, dass er mit niemandem ein Problem habe. „Ich respektiere jede Religion.“ Woher die Vorwürfe rühren, könne er sich nicht erklären. Er habe noch nie versucht, jemanden vom Islam zu überzeugen. Überhaupt sei er kein strenger Muslim, schließlich verpasse er während der Verhandlung zwei Mittagsgebete. Die werde er dann abends nachholen. Auch die Erklärung auf den Umstand, dass mehrere Zeugen Angst hatten, in seiner Gegenwart auszusagen, blieb der Asylbewerber schuldig. „Ich habe nichts gemacht“, beteuerte er.
    Eine Beamtin der Kriminalpolizei Miesbach berichtete im Zeugenstand von Verbindungen des Angeklagten zu einem bekannten Hassprediger, der in der Rottacher Traglufthalle sogar Hausverbot hatte.
    Der Angeklagte soll den Geschädigten gleich zwei Mal bedroht haben

    Der Geschädigte, ein Afghane (30) aus Valley, während dessen Aussage der Angeklagte den Gerichtssaal verlassen musste, behauptete, sein mutmaßlicher Peiniger sei ein radikaler Muslim und habe ihn gleich zwei Mal bedroht. Weil sie die Vorschriften des Ramadan nicht eingehalten hatten, habe der Angeklagte eine 30 Mann starke Gruppe angeführt, die ihn und etwa zehn andere Christen geschlagen und verletzt hat. Etwa zwei Monate später sei es dann zu der in der Anklage aufgeführten versuchten Nötigung gekommen. Zudem habe der 21-Jährige gesagt, er habe in Afghanistan drei Jahre im Gefängnis verbracht und dass für ihn nur der Islam und die Taliban wichtig seien. Auch das stritt der Angeklagte ab.
    Der Angeklagte soll mit den Taliban sympathisiert haben

    Ein ebenfalls 21-jähriger afghanischer Asylbewerber aus Warngau sagte als Zeuge aus, der Angeklagte habe Taliban-Musik gehört und Videos der Gruppierung geschaut. Und: Nach einem Bombenanschlag in Afghanistan habe er selbst die Taliban beleidigt, woraufhin ihn der Angeklagte zum Kampf herausgefordert habe. Bei anderer Gelegenheit soll der Satz „Ich hasse alle Christen, weil es im Koran steht“ gefallen sein. „Das habe ich nie gesagt“, behauptete der Angeklagte.
    Die Staatsanwältin sah die Anklage indes bestätigt und hängte noch einen Vorwurf dran: Bedrohung in Tatmehrheit mit versuchter Nötigung. Sie forderte eine Verurteilung nach dem Jugendstrafrecht zu vier Wochen Dauerarrest und fünf Beratungsterminen bei der Jugendgerichtshilfe, woraufhin dem Angeklagten Tränen in die Augen traten.
    Richter Schmid verhängte im Jugendstrafrecht mögliche Höchststrafe

    Richter Schmid setzte mit seinem Urteil noch eins drauf: ein Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung plus drei Wochen Arrest und fünf Beratungstermine. Als Begründung führte er an, dass er es durch die übrigen Zeugenaussagen als erwiesen ansehe, dass der Angeklagte großen Augenmerk auf seine Religion lege, dass dieser bereits in der Vergangenheit wegen einer Bedrohung vor Gericht gestanden habe und der Geschädigte keinen Belastungseifer gezeigt habe.
    https://www.merkur.de/lokales/region...g-9519658.html






    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  2. #2
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    AW: Muslim droht Christen mit dem Tod

    Sie forderte eine Verurteilung nach dem Jugendstrafrecht zu vier Wochen Dauerarrest und fünf Beratungsterminen bei der Jugendgerichtshilfe, woraufhin dem Angeklagten Tränen in die Augen traten.
    Sapperlot! WAS für eine Strafe! Na, da hätte ich auch Tränen in den Augen gehabt . . . Freudentränen!

    Richter Schmid setzte mit seinem Urteil noch eins drauf: ein Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung plus drei Wochen Arrest und fünf Beratungstermine.
    Na, da hat er dann bestimmt ganz offen losgeheult!

    Nun, der Richter wird den "Jungen" ja sowieso bald wiedersehen, wenn dieser den Christen dann tatsächlich abgestochen haben wird. Dann wird es mindestens zwei Jahre auf Bewährung und zehn Beratungstermine geben! So!
    "...und dann gewinnst Du!"

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