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    Ahmad A. gesteht Messerattacke in Hamburger Supermarkt


    Mordprozess Ahmad A. gesteht Messerattacke in Hamburger Supermarkt

    Ahmad A. erstach im Juli in einem Hamburger Supermarkt einen Mann, sechs weitere Menschen erlitten Verletzungen. Nun hat der Mordprozess gegen den Attentäter begonnen - mit einem Geständnis.
    Ein halbes Jahr nach dem Attentat in einem Supermarkt mit einem Toten und sechs Verletzten gestand der angeklagte Palästinenser Ahmad A. vor Gericht die Bluttaten.
    Der Anwalt des Angeklagten vor Gericht:

    . "Er bekennt sich in allen Anklagepunkten ausdrücklich schuldig", erklärte er. "Die Taten hatten aus seiner Sicht einen religiösen Hintergrund."
    Laut Bundesanwaltschaft handelte der Täter aus einer islamistischen Gesinnung heraus. Ihm sei es darum gegangen, so viele deutsche Staatsangehörige christlichen Glaubens wie möglich zu ermorden. Die Anklage hält ihn für voll schuldfähig und wirft Ahmad A. Mord sowie versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung in sechs Fällen vor.
    In seiner Flüchtlingsunterkunft wurde eine kleine, selbstgebastelte Fahne des sogenannten "Islamischen Staats" (IS) gefunden.
    An dieser Stelle betont das Journal, das der IS sich aber nicht zur Tat bekannt habe.

    Und hier kommt die erste große Fehleinschätzung der Behörden:

    Die Behörden gehen von einem Einzeltäter aus, der sich selbst radikalisierte. Sie sind überzeugt, dass der nicht vorbestrafte Ahmad A. Vergeltung üben wollte für Unrecht, das aus seiner Sicht weltweit Muslimen zugefügt werde.
    Sich selbst kann man nicht radikalisieren, sondern macht dies mithilfe seiner Brüder im Glauben, mit denen man auch in regem Kontakt steht, nicht nur über Internet, sondern auch über Moscheegemeinden und Gruppen um einen Imam.
    Auch dieses Täter-Opfer-Spiel ist eine Fehleinschätzung, wenngleich sie gut ins Bild paßt, das den Behörden paßt. Die Tat war keine politische, sondern eine religiöse und resultiert aus den Befehlen aus Koran und Scharia: Töte die Christen, wo immer ihr sie findet.

    Zu einer ordentlichen Fehleinschätzung gehört natürlich auch eine fehlerhafte Handlungskette, also eine unterlassene Handlung.

    Für hitzige Diskussionen hatte der Fall im Sommer auch gesorgt, weil der Mann eigentlich nach Norwegen hätte abgeschoben werden können. Dort hatte er zu einem früheren Zeitpunkt gelebt. Doch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge versäumte eine Frist.
    Und nicht nur eine Fehlhandlung bzw. eine unterlassene Handlung, sondern eine ganze Handlungskette:

    Ende 2016 wurde der Asylantrag in Deutschland dann abgelehnt. A. wollte wohl auch ausreisen, doch das scheiterte an fehlenden Papieren. Es gab zudem vor der Tat Hinweise auf die Radikalisierung und psychische Labilität des Mannes. Die Behörden mussten einräumen, diesen Aussagen nicht schnell und gründlich genug nachgegangen zu sein.
    http://www.spiegel.de/panorama/justi...a-1187447.html

    Und dann soll man noch daran glauben, dass alles rein zufällig und unabsichtlich geschah und die Behörden, die zwar mit islamischen Terroristen zu tun haben, aber offensichtlich nicht wissen oder wissen wollen, was in Koran und Scharia steht, keine Freunde des wahren Glaubens in ihren Reihen haben. Haben sie sie nicht, sind sie entweder sehr korrupt oder selten dämlich.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #2
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    AW: Ahmad A. gesteht Messerattacke in Hamburger Supermarkt

    Dumm, dümmer, am dümmsten, deutsche Politiker/Behörden
    "...und dann gewinnst Du!"

  3. #3
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    AW: Ahmad A. gesteht Messerattacke in Hamburger Supermarkt

    .............der Mann eigentlich nach Norwegen hätte abgeschoben werden können. Dort hatte er zu einem früheren Zeitpunkt gelebt. Doch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge versäumte eine Frist.
    Diese "Versäumen" von Fristen hat Methode. In sehr vielen Fällen wurden bereits derartige Fristen "versäumt". Zu viele Fälle, dass man noch von Versäumnissen sprechen kann. Die Untätigkeit der Behörden hat den einzigen Grund keine Asylbetrüger abschieben zu müssen.



    .............der angeklagte Palästinenser Ahmad A.

    Und das ist ein Dilemma. Als Palästinenser gilt es als staatenlos und kann nirgendwohin abgeschoben werden. Nach den wenigen Jahren Gefängnis, die ihm nun verpasst werden, wird er im Land verbleiben.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

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