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    Harsewinkeler bürgt für Flüchtlingspaar - jetzt droht ihm der finanzielle Ruin

    Wer bürgt, weiß auch, dass er haftet. Vielleicht weiß dies ein Minderjähriger nicht oder ein geistig eingeschränkter Mensch, der dann aber möglicherweise auch nicht mehr voll geschäftsfähig ist und daher keine Bürgschaft leisten kann, genauso der Minderjährige. Ansonsten wird jeder vor Abgabe einer Bürgschaft noch einmal eindringlich auf die rechtlichen Folgen hingewiesen.

    Harsewinkeler bürgt für Flüchtlingspaar - jetzt droht ihm der finanzielle Ruin

    William Eichouh erklärte sich im Jahr 2014 bereit, finanziell für zwei aus Syrien geflüchtete Familienangehörige aufzukommen - jetzt sitzt er auf den Kosten
    Harsewinkel/Münster. Als William Eichouh im Jahr 2014 eine Verpflichtungserklärung für seinen Bruder und dessen Ehefrau abgab und damit für die beiden Flüchtlinge bürgte, konnte er noch nicht ahnen, dass ihn diese Entscheidung einmal an den Rande des finanziellen Ruins führen würde.
    Damals erklärte sich Eichouh, der in Harsewinkel lebt und deutscher Staatsbürger ist, gegenüber der Ausländerbehörde des Kreises Gütersloh bereit, für den Lebensunterhalt der beiden Familienangehörigen aus Syrien aufzukommen, und damit für eine gewisse Zeit die Kosten der Syrer zu tragen, bis sie ihre Anerkennung als Flüchtlinge erhalten haben. Die Anerkennung erhielten sie auch nach wenigen Monaten.
    Den Bürgen ist sehr wohl bewußt, dass sie spätestens nach einiger Zeit die Kosten für ihre so wohlfeilen Taten bei ihren Nachbarn und der Allgemeinheit abladen und sie gehen bzw. gingen davon aus, dass sie auch für die beschränkte Zeit, in der sie haften müssen, nicht haften werden. Haften sie dennoch, wie in diesem Fall, versuchen sie es mit Falschaussagen. Die Behörden hätten behauptet und das haben sie sicherlich nicht.

    Doch jetzt, rund drei Wochen nach einer entscheidenden Verhandlung am Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster, stellt sich alles ganz anders dar. Eichouh bleibt auf hohen, fünfstelligen Kosten sitzen, befürchtet gar weitere Nachzahlungen, und versteht das alles noch immer nicht. „Es handelt sich in meinem Fall um eine Irreführung von der Regierung und der zuständigen Beamtin. Ich weiß ganz genau, was es heißt, Bürge zu sein und weiß auch ganz genau, was ich die Beamtin gefragt habe, und was sie geantwortet hat", sagt Eichouh gegenüber nw.de.
    Weiter will er sich aber nicht öffentlich äußern. Denn sein Fall hat hohe Wellen geschlagen, bundesweit berichteten Medien. Als Reaktion auf einen online erschienenen Artikel der Tageszeitung Die Welt gab es viele hässliche Kommentare aus der rechten Ecke, die ihm Angst bereiten, berichtet Eichouh. Der Ingenieur ist verheiratet und Vater von drei Kindern.
    Da er weiß, dass es sich - sehr vermutlich - um eine Lügengeschichte handeln wird, geht er auch nicht so sehr ins Detail. Er ist ja schließlich nicht dumm, sondern Ingenieur. Deswegen hat er auch die Medien eingeschaltet und maximale Öffentlichkeit hergestellt und versucht nun mit seiner Aussage, die Beamtin zu diskreditieren.

    Einen Teilerfolg hat er ja bereits errungen. Der dürfte mithin weiteres Argument werden:

    Das Oberverwaltungsgericht hat die Haftung von Flüchtlingsbürgen zwar in seiner Entscheidung vom 8. Dezember eingeschränkt, aber in einem weitaus geringeren Maße als von den Klägern – Eichouh und ein türkischer Staatsangehöriger – gehofft. Wer im Rahmen humanitärer Aufnahmeprogramme für einen syrischen Flüchtling eine Verpflichtungserklärung abgegeben hat, muss auch künftig für dessen Lebenshaltungskosten aufkommen – und zwar auch dann, wenn derjenige eine Asylberechtigung hat oder als Flüchtling anerkannt wurde. Die Jobcenter können den Bürgen aber keine Kosten für Kranken- und Pflegeversicherung in Rechnung stellen.
    „Es ist eine Erleichterung, aber es ist immer noch zuviel Geld für mich", sagte Eichouh unmittelbar nach der Verhandlung. Das Jobcenter in Paderborn verlangt von ihm nun rund 5.200 Euro für geleistete Sozialleistungen zurück. Mehr als 3.000 Euro muss er nach dem Urteil zahlen. Eichouhs Sorge: Er rechnet nun mit weiteren Forderungen des Jobcenters in Höhe von mehreren Zehntausend Euro. Denn die 5.200 Euro decken nicht alle Sozialleistungen des Jobcenters für seinen Bruder und dessen Frau ab.
    Gegenüber der Welt sprach Eichouh von Schulden in Höhe von 40.000 Euro, die jetzt ein Inkassobüro für das Jobcenter eintreiben würde. Für den 46-jährigen Harsewinkeler ist das eine große Belastung. Er habe drei Kinder und einen Hauskredit abzuzahlen, sagte er vor dem Prozess.
    Hintergrund der Entscheidung ist die damalige Aufnahmeanordnung des Ministeriums für Inneres und Kommunales in Nordrhein-Westfalen. Im Rahmen dieses humanitären Landesaufnahmeprogramms konnten syrische Flüchtlinge ab 2013 nach Deutschland kommen, wenn jemand hier sich verpflichtete, für ihre Lebenshaltungskosten aufzukommen.
    Das Aufnahmeprogramm in NRW gab es 2013 und 2014. Strittig war, wie lange diese Verpflichtungserklärung die Bürgen binden sollte. Nach einem Erlass des NRW-Innenministeriums von April 2015 sollte die Verpflichtungserklärung enden, wenn Syrer einen Aufenthaltstitel nach einem erfolgreich durchlaufenen Asylverfahren haben. Demgegenüber war das Bundesinnenministerium der Auffassung, dass die Verpflichtungserklärung auch danach noch weiter gilt.
    Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts

    Nach dem neuen Integrationsgesetz von 2016 endet die Dauer der Verpflichtungserklärung nun pauschal nach fünf Jahren, für die Altfälle von 2013 und 2014 dagegen bereits nach drei Jahren. Im Januar 2017 entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass diejenigen, die eine Verpflichtung für einen Flüchtling abgegeben haben, auch dann bürgen müssen, wenn er ein Asylverfahren erfolgreich durchlaufen hat.
    Dieser Rechtsprechung ist das Oberverwaltungsgericht nun weitgehend gefolgt. Der vorsitzende Richter ließ es nicht gelten, dass Eichouh argumentierte, der damalige Innenminister habe die Aussage getätigt, die Verpflichtungserklärung dauere nur so lange, bis derjenige als Flüchtling anerkannt wird. „Sie haben Ihre Verpflichtungserklärung vor der Ausländerbehörde früher abgegeben", sagte er. Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht ist nicht zugelassen.
    http://www.nw.de/lokal/kreis_gueters...ller-ruin.html

    Als Ingenieur wird er dieses Geld aufbringen können, sofern er dies möchte. Es wäre vielleicht der Gegenwert des Preises seines Pkw.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #2
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    AW: Harsewinkeler bürgt für Flüchtlingspaar - jetzt droht ihm der finanzielle Ruin

    Geschieht ihm absolut recht. Kein Mitleid. Der fährt ja trotz alledem noch weiter auf der gutmenschlichen Schiene.
    "...und dann gewinnst Du!"

  3. #3
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    AW: Harsewinkeler bürgt für Flüchtlingspaar - jetzt droht ihm der finanzielle Ruin

    Komisch, schon wieder sitzt ein Bürge in der Schuldenfalle. Langsam gibt mir das zu denken. Wurde er denn nicht gründlich über Zeitraum und Pflichten aufgeklärt?

  4. #4

    AW: Harsewinkeler bürgt für Flüchtlingspaar - jetzt droht ihm der finanzielle Ruin

    Was mich brennend an dieser Geschichte interessiert ist wie kam der gebürtige Syrer zu den aktuellen Namen William Eichouh ? William ist ja kein typisch syrischer Name -- hat der etwa seinen Namen in GerMONEY gegen einen halbwegs deutschen Namen eingetauscht ?? Ich sage JA !!
    „Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht!“

  5. #5
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    AW: Harsewinkeler bürgt für Flüchtlingspaar - jetzt droht ihm der finanzielle Ruin

    Zitat Zitat von Clark Beitrag anzeigen
    Geschieht ihm absolut recht. Kein Mitleid. Der fährt ja trotz alledem noch weiter auf der gutmenschlichen Schiene.
    Und weil er eben ein so guter Mensch ist, wird er auch nicht zahlen wollen. Zahlen sollen die Menschen, die weniger gut sind.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  6. #6
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    AW: Harsewinkeler bürgt für Flüchtlingspaar - jetzt droht ihm der finanzielle Ruin

    Bei seinem Namen und Herkunft - wer weiß? Vielleicht kommt das Gericht zum Schluss, dass er es doch niur gut gemeint hat und das kann man ja nicht bestrafen, etc. Der Steuerzahler springt sicher gerne ein.

  7. #7
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    AW: Harsewinkeler bürgt für Flüchtlingspaar - jetzt droht ihm der finanzielle Ruin

    William Eichouh erklärte sich im Jahr 2014 bereit, finanziell für zwei aus Syrien geflüchtete Familienangehörige aufzukommen
    Hier geht es zudem noch um seine eigene Familie. Viele Deutsche, die solche Bürgschaften übernommen haben, taten dies für völlig Fremde.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  8. #8
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    AW: Harsewinkeler bürgt für Flüchtlingspaar - jetzt droht ihm der finanzielle Ruin

    Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen
    Hier geht es zudem noch um seine eigene Familie. Viele Deutsche, die solche Bürgschaften übernommen haben, taten dies für völlig Fremde.
    Aber muß man nicht doch sehr blauäugig sein, wenn man bereit ist, für völlig Fremde zu haften?
    Alles hat seine Grenzen, auch der Altruismus. Wohin man ohne Grenzen kommt, erleben wir gerade im eigenen Land.
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

  9. #9
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    AW: Harsewinkeler bürgt für Flüchtlingspaar - jetzt droht ihm der finanzielle Ruin

    selbst schuld.

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