Kinder mit Bärten

Ein 19 Jahre alter Junge gibt an, zwölf zu sein. Er geht zur Schule, dealt mit Drogen, verprügelt Mitschüler. Solche Extremfälle lassen sich jedoch verhindern.
Er hatte Bartwuchs, trug Anzüge und Parfum. Er war zwar nicht sehr groß, aber doch ein ausgewachsener Mann. In der Schule war allen klar, dass er nicht zwölf Jahre alt ist. Aber seine Familie hatte es im Asylverfahren so angegeben. Geburtsdatum 1. 12. 2004. Wahrscheinlicher war, dass er schon volljährig war. Am Nikolaustag im Jahr 2016 kam er zum ersten Mal zum Unterricht. Die Oberschule im Süden Berlins war seine sechste Station. Warum er so oft die Schule gewechselt habe, wurde er gefragt. Er sei oft umgezogen.
Schon am ersten Tag stürmte er mitten im Unterricht aus dem Klassenzimmer. Er war aggressiv, aber auch sehr manipulativ. Er berichtete von seinem „Schultrauma“: Bomben hätten seine Schule im irakischen Mossul getroffen. Er kam nur unregelmäßig zum Unterricht und nutzte die Schule, um Drogen zu verkaufen. Immer warteten Leute auf ihn, immer tauschte er etwas aus und ließ sich von den Lehrern nicht erwischen. Er war oft zugekokst, hatte Mädchen und drei Rechtsanwälte.
Das ging so weiter, bis der Krankenwagen vor der Schule stand. Schlägerei. Drei Schüler waren bereit, gegen Abbas R. auszusagen. Welche Waffen er stets mit in die Schule brachte zum Beispiel: Schlagring, Schlagstock, Elektroschockgerät, Messer und Pfefferspray. Wie er andere Schüler angegriffen hat. Die Zeugen waren auch Flüchtlinge, zwei afghanische Jungs und ein ägyptisches Mädchen. Abbas war nach der Schlägerei selbst verletzt und lag im Krankenhaus. Er saß mit dem Handy im Bett und drohte seinen Mitschülern, wollte sie von ihrer Zeugenaussage abbringen. Die gesamte Flüchtlingsklasse war wochenlang völlig aufgelöst, an Unterricht nicht zu denken.
Die Polizei kannte Abbas. Er hatte fast hundert Einträge. Darunter gewerblichen Drogenhandel und Körperverletzung. Polizisten kamen auch an die Schule. Ob er wirklich zwölf Jahre alt sei? Die Lehrer: Natürlich nicht. Aber wie alt war er? War er strafmündig, also mindestens vierzehn? Als er im Krankenhaus war, hätte man eine medizinische Altersbestimmung machen können. Hätte. Das Jugendamt, so heißt es, war nur dann hilfreich, wenn es um Schulmaterialien ging.
Abbas war dann nicht mehr an der Schule. Er machte ein Praktikum in einem Steakhouse. Dort wurde er im Mai 2017 gemeinsam mit seinem Vater festgenommen. Der Generalbundesanwalt teilte mit: Ihnen wird vorgeworfen, als Mitglieder des „Islamischen Staats“ im Irak Kriegsverbrechen begangen zu haben. Das wahre Alter von Abbas wurde medizinisch ermittelt. Er war volljährig.
Die extreme Geschichte von Abbas zeigt, wie in der Asylpolitik in Deutschland geltendes Recht außer Kraft gesetzt wird. Die Familie behauptete bei der Einreise einfach, Abbas sei 2004 geboren. Und das wurde so akzeptiert. Das war im Jahr 2015, als die Asylbehörden derart überfordert waren, dass sie vieles einfach hingenommen haben, was sie nie hätten hinnehmen dürfen.
Falsche Angaben zum Alter haben nicht nur Auswirkungen auf die Strafverfolgung. Auch für die tatsächlich Schutzbefohlenen in den Schulen kann es bedrohlich sein, wenn Erwachsene mit ihnen zusammengebracht werden. Weil Abbas angab, zwölf Jahre alt zu sein, war er schulpflichtig und konnte so gewalttätig gegenüber Mitschülern werden, Kindern und Jugendlichen. Das traf insbesondere Flüchtlingskinder, die womöglich traumatisiert sind von Krieg und Flucht.
Warum war es überhaupt möglich, dass Abbas als strafunmündiger, kleiner Junge durchging? Warum konnte Hussein K., der Mörder der Freiburger Studentin, behaupten, er sei 17, obwohl er etwa zehn Jahre älter ist? Im ersten Fall kam der Mann mit seiner Familie, damit hat die Asylbehörde versagt. Im zweiten Fall, Hussein K., der sich den Status eines unbegleiteten minderjährigen Flüchtlings erschlich, war es das Jugendamt, das nicht genug geprüft hat und damit den Betrug möglich machte.
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