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    Mörder von Kandel: Luxusleben im 190 qm Einfamilienhaus

    Mörder von Kandel: Luxusleben im 190 qm Einfamilienhaus
    Kandel: Der angeblich 15Jährige Mörder der 15Jährigen Mia lebte ein Luxusleben im großen Einfamilienhaus. Was der Vermieter kassierte ist geheim. Jedoch eines steht fest: Alles bezahlt vom Steuerzahler.
    Immer mehr Details kommen im Fall des brutalen Messermörders von Kandel ans Licht: Der angeblich „15-jährige“ unbegleitete „minderjährige Flüchtling“ wohnte mit drei anderen „minderjährigen Flüchtlingen“ auf satten 190 Quadratmetern, abgesegnet vom Jugendamt, bezahlt von uns allen. Das berichtet die „Rheinpfalz“.
    „Die Wohnung, in der offenbar bis Mittwoch der Tatverdächtige lebte, wird als 190 Quadratmeter großes ‚schönes Einfamilienhaus mit vier eingerichteten Einzelzimmern mit Garten, Gartenhaus und Garage‘ beschrieben.“
    https://www.mmnews.de/vermischtes/42...infamilienhaus

    ...Unterschiedliche Darstellungen gibt es dazu, inwieweit die Polizei das Jugendamt des Kreises über die konkreten Bedrohungen des Mädchens durch den Tatverdächtigen informiert hat. Wie berichtet, hatten die Eltern am 15. Dezember bei der Polizei Strafanzeige gegen den Ex-Freund ihrer Tochter wegen Beleidigung, Nötigung und Bedrohung gestellt. „Von einer direkten Bedrohung des Mädchens waren wir noch nicht informiert“, sagte gestern eine Sprecherin der Kreisverwaltung. Dessen Jugendamt war für die Betreuung des Afghanen zuständig, der dem Kreis im Mai 2016 zugewiesen worden war.
    Erfahren habe das Jugendamt am 18. Dezember aber von der Polizei, dass der Jugendliche in eine körperlichen Auseinandersetzung in der Schule verwickelt gewesen sei. Darauf hin seien „im Rahmen eines internen Verfahrens“ weitere Schritte im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte eingeleitet und mit der Jugendhilfeeinrichtung Kontakt aufgenommen worden.

    Ein Sprecher des Mainzer Innenministeriums wies dagegen gestern daraufhin, aus den Unterlagen der Polizei sei zu schließen, dass der Vormund des Tatverdächtigen – dies ist ein Mitarbeiter der Jugendamtes – am 18. Dezember auch über die Anzeige der Eltern informiert worden sei. Der betreffende Beamte sei aber derzeit für Rücksprachen nicht zu erreichen.
    Die Darstellung der Kreisverwaltung lässt offen, ob es zu einer gründlichen Abschätzung des Gefährdungsrisikos kam, wie es das Gesetz in solchen Fällen vorsieht. Die Alarmkette sei bei solchen drohenden Gewaltdelikten eindeutig, sagte der Münchener Sozialpädagoge Andreas Dexheimer gestern gegenüber „Focus online“. „In solch einem Fall ist es entscheidend und entspricht der üblichen Vorgehensweise, dass sowohl das Jugendamt als auch die Einrichtung sofort darüber informiert werden“, erklärte Dexheimer, der eine Geschäftsstelle der Diakonie–Jugendhilfe leitet. Anschließend müssten die drei beteiligten Institutionen dann eine Risikoeinschätzung treffen und entscheiden, ob die Person noch enger betreut oder sogar in einer geschlossenen Einrichtung untergebracht werden müsse. Der Sprecher des Innenministeriums sagte, eine Einschätzung des Gefährdungsrisikos zu veranlassen, sei in solchen Fällen Sache des Jugendamtes.
    Wie berichtet, war der Tatverdächtige zuletzt in Neustadt in der Jugend-Wohngruppe eines freien Trägers untergebracht. Bei ihm handelt es sich nach Informationen der RHEINPFALZ um die „MIO Kinder- und Jugendhilfe“ in Maikammer. Dieser Träger bietet für die Jugendämter von Kommunen in der Vorderpfalz ambulante und stationäre Maßnahmen an. Dazu gehören auch zwei Wohngruppen in Neustadt für vier beziehungsweise fünf Jugendliche ab 15 Jahren. Die Wohnung, in der offenbar bis Mittwoch der Tatverdächtige lebte, wird als 190 Quadratmeter großes „schönes Einfamilienhaus mit vier eingerichteten Einzelzimmern mit Garten, Gartenhaus und Garage“ beschrieben. Laut Kreisverwaltung wurde die Wohngruppe, in der der Afghane untergebracht war, von drei „Bezugserziehern“ des freien Trägers „MIO“ mit mindestens zehn Stunden pro Woche betreut. Ob diese Betreuer mitbekommen haben, dass die Polizei nach der Anzeige der Eltern den Tatverdächtigen am 17. Dezember telefonisch und am 18. Dezember persönlich mit einer „Gefährderansprache“ ermahnt hatte, sich entsprechend zu verhalten, blieb gestern unklar. Wie berichtet, war der Jugendliche einer polizeilichen Vorladung nicht nachgekommen.
    https://www.rheinpfalz.de/lokal/aus-...ionsaustausch/


    Ein Armutszeugnis allererster Güte. Immerhin war der Afghane aber so untergebracht, wie es sich die Sprößlinge begüterter Eltern in Eliteeinrichtungen nur wünschen würden.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #2
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    AW: Mörder von Kandel: Luxusleben im 190 qm Einfamilienhaus

    Es sollte mich nicht wundern, wenn der Vermieter dem SPD-Bürgermeister nahe steht. Kein 4-köpfiger Hartz IV-Haushalt hätte Anspruch auf ein Haus.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  3. #3
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    AW: Mörder von Kandel: Luxusleben im 190 qm Einfamilienhaus

    Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen
    Es sollte mich nicht wundern, wenn der Vermieter dem SPD-Bürgermeister nahe steht. Kein 4-köpfiger Hartz IV-Haushalt hätte Anspruch auf ein Haus.
    Angmessener Wohnraum bei Hartz IV-Bezug - Quadratmeter-Richtlinien:


    Angemessener Wohnraum

    Angemessener Wohnraum liegt in der Regel vor, wenn die Wohnung nicht größer als 45 – 50 Quadratmeter für einen Single ist. Für zwei Personen gelten 60 Quadratmeter als angemessen. Für jede weitere Person sind 15 Quadratmeter zusätzlich einzurechnen
    http://www.hartziv.org/angemessene-wohnkosten.html

    Natürlich begrenzt auch die Miethöhe, daher kann die Wohnung auch durchaus und nicht selten einmal kleiner sein als die maximal erlaubte Quadratmeterzahl es erlaubt.

    Wären bei vier Personen in diesem Fall also höchstens 90 qm.

    In einer Sammelunterkunft hat ein Flüchtling einen Anspruch auf 7 qm eigenen Wohnraum.

    Wie also auch immer betrachtet, ist dieser Wohnraum für die Flüchtlinge unangemessen.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

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