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    Tatort Schulbus Asylbewerber belästigt 15-Jährige im Bus - sie nimmt es auf Video auf

    Ein Paradebeispiel des Wirkens deutscher Behörden und afghanischer Erziehung, afghanischem Anstand und afghanischem Stolz, Mut und Ehre.

    Die letzten Charaktereigenschaften und -attribute erschöpfen sich dann allerdings mit dem ärztlichen Attest.

    Oh, ich habe allerdings das afghanische Schamgefühl bei meiner Auflistung vergessen:

    Tatort Schulbus
    Asylbewerber belästigt 15-Jährige im Bus - sie nimmt es auf Video auf

    Teil 1)
    Die Staatsanwaltschaft hatte den Fall bereits eingestellt. Erst nach den Recherchen des Wochenblattes erhielt der 22-jährige Afghane einen Strafbefehl
    LK. ALTÖTTING. Als die 15-jährige Sabine (Name geändert) am 13. Juli 2017 von der Schule nach Hause kommt, bricht sie in der Küche zusammen. Sie weint und zittert und lässt sich kaum beruhigen. Mit tränenerstickter Stimme berichtet Sabine ihrer Oma, bei der sie im Landkreis Altötting lebt, dass sie von einem Ausländer im Schulbus sexuell belästigt worden sei.


    Die erste solche Belästigung fand bereits am 10. Juli statt. Der Afghane, der angeblich 22 alt sein soll, hatte sich im Schulbus in der Sitzreihe neben dem Teenager platziert. „Er hat über der Hose mit seinem Geschlechtsteil gespielt und dabei immer wieder in meine Richtung gesehen“, so Sabine.


    Drei Tage später, am 13. Juli, sitzt Sabine wieder in dem Schulbus, der gegen 17 Uhr in Altötting startet. Wieder platziert sich der Afghane so neben der 15-Jährigen, dass diese einen guten Blick auf ihn hat. Sie steht auf und sucht sich weiter vorne einen Platz, aber der 22-Jährige verfolgt sie.


    Dann fängt er wieder an, mit seinen Genitalien zu spielen. Sabine startet heimlich die Aufnahmefunktion ihres Smartphones und zeichnet alles auf, was danach passiert.
    Was hat der Afghane im Schulbus zu suchen?

    Wir haben das Beweisvideo anonymisiert auf youtube gestellt (Link unten). Darauf ist nach unserer Ansicht eindeutig zu sehen, dass es sich hier um eine sexuelle Belästigung handelt. Der Asylbewerber knetet nicht nur an seinen Genitalien herum, er entblößt auch mehrfach sein erigiertes Glied und sucht immer wieder den Blickkontakt zu seinem Opfer.


    Nach ihrem Zusammenbruch daheim, kann die Oma die 15-Jährige so weit beruhigen, dass sie mit ihr zur Polizei fährt. Dort bringen die beiden die Sache zur Anzeige.
    Der vorläufige Höhepunkt:

    „Der Polizist hat sich das Video angesehen und war entsetzt“, erinnert sich die Oma des Teenagers. Sabine soll die Polizei anrufen, sobald sie den Afghanen wieder sieht und das tut sie einen Tag später auch. Zwei Streifenbesatzungen holen den Asylbewerber daraufhin ab.
    Die erwartete unerwartete Wendung:

    Am 26. Oktober flattert den Betroffenen dann ein unerwartetes Schreiben der Staatsanwaltschaft ins Haus: die Einstellungsverfügung.
    Es folgt afghanischer Mut und afghanische Ehre und ein Attest:

    Der Afghane hatte die Tat als „Kratzen an seinem Penis wegen eines Juckreizes“ abgetan. Diese Erklärung erscheine zunächst als bloße Schutzbehauptung, schreibt die Staatsanwaltschaft, insbesondere beim Betrachten des Videos. Allerdings habe der Beschuldigte ein ärztliches Attest vorgelegt, das ihm Kratzspuren nach einem Juckreiz in der Leistengegend bescheinigte.
    Hat sich der stolze Afghane in der Leistengegend gekratzt (nicht an den empfindlichen Stellen natürlich), um sich damit aus der Affäre zu stehlen.

    Verfahren trotz Videobeweis eingestellt

    Mit diesem Attest gelang es dem Afghanen also, trotz des Videobeweises, ungeschoren davonzukommen.


    Sabine und ihre Oma verstanden die Welt nicht mehr, hatten große Zweifel an der Gerechtigkeit unserer Justiz.
    Die inzwischen 16-Jährige leidet noch immer an den Folgen der sexuellen Belästigung. Sie schafft es nicht, das Erlebte zu verarbeiten. Nach eigenen Angaben schläft sie seither schlecht ein, sieht immer das Gesicht des Afghanen vor sich. In der Dunkelheit habe sie Verfolgungsängste. Die junge Frau hat große Angst davor, dass der Täter sie erneut belästigen könnte, in dem Wissen, dass er damit bereits einmal ungeschoren davongekommen sei. Es half aber nichts: Die Widerspruchsfrist gegen die Einstellung war bereits verstrichen, die Akte geschlossen.
    Das Wochenblatt erfuhr von dem Sachverhalt und recherchierte. Wir forderten die Traunsteiner Staatsanwaltschaft auf, Stellung zu der Frage zu nehmen, warum das Verfahren trotz des aus unserer Sicht eindeutigen Videobeweises eingestellt wurde.
    Und nun passiert dank Presse, was normalerweise nie passiert:

    Daraufhin erhielt unsere Redaktion folgende E-Mail der Staatsanwaltschaft: „Die Staatsanwaltschaft Traunstein hat Ihre Anfrage vom 14.11.2017 zum Anlass genommen den Sachverhalt nochmals zu überprüfen, insbesondere das vorliegende Video erneut auszuwerten. Wir haben daraufhin das Verfahren wieder aufgenommen und weitere Ermittlungen in Auftrag gegeben.“



    Nachdem die Staatsanwaltschaft den Fall noch einmal geprüft hatte, änderte sie ihre Meinung und beantragte beim Amtsgericht Altötting den Erlass eines Strafbefehls gegen den Afghanen.
    Darin wird nun dem Mann zur Last gelegt, er habe seinen Penis gekrault und sein erigiertes Glied entblößt. Wegen einer exhibitionistischen Handlung soll der 22-Jährige eine Geldstrafe von 600 Euro zahlen oder er muss sich vor Gericht verantworten. Sein Verteidiger erklärte bereits gegenüber dem Wochenblatt, den Strafbefehl höchstwahrscheinlich nicht anzufechten.


    Das heute 16-jährige Opfer wird in dieser Sache vom Weißen Ring unterstützt und hat inzwischen selbst einen Anwalt eingeschaltet. Es ist Opfer-Anwalt Karl-Heinz Merkl aus Burghausen. Gegenüber dem Wochenblatt erklärte dieser, er habe Akteneinsicht beantragt und werde nach Erhalt weitere juristische Schritte prüfen.
    https://www.wochenblatt.de/boulevard...-auf-video-auf

    Möglich nur durch die Presse. Da die Presse normalerweise aber nicht recherchiert und den Behörden auf den Zahn fühlt, enden solche Geschichten meist schon unmittelbar nach Teil 1.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #2
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    AW: Tatort Schulbus Asylbewerber belästigt 15-Jährige im Bus - sie nimmt es auf Video auf

    Eine Schwalbe macht keinen Sommer!
    Wichtig ist, wie die Sache am Ende ausgeht. Aber auch dann wird es der juristische Einzelfall bleiben, der die Regel unterstreicht, daß Asylanten sakrosankt zu sein haben.
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

  3. #3
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    AW: Tatort Schulbus Asylbewerber belästigt 15-Jährige im Bus - sie nimmt es auf Video auf

    Was mich am meisten wundert: daß das Mädel nicht angeklagt wurde weil sie mit dem Video die Persönlichkeitsrechte des Mannes der an seinen Geschlechtsteilen manipulierte doch verletzte.
    Soe nimmt das auf ohne ihn zu befragen ob er das möchte. Keine Gage, kein Vertrag für pornöse Videoaufnahmen.

    Sonst hat man das ja schon öfters lesen müssen daß Leute die die Tat auf Video aufgenommen haben, hinterher selbst Ärger hatten mit der Staatsanwaltschaft.

    Also ich hätte da nicht einfach mit Kamera draufgehalten sondern sofort den Bußfahrer und andere Gäste alarmiert - ok, zu meiner Jugendzeit waren Videokameras auch etwas, was mehrere Kilo Gewicht hatte, teuer war und nicht unauffällig war... Heute käme ich auch nicht auf die Idee ein Video zu machen - ich besitze kein tragbares Telefon mit dem man Videos machen kann...

    Es ist einfach ekelhaft. Im Dorf vor 30 Jahren hätte sojemand von der Dorfjugend Besuch bekommen die ihm dann auf Esperanto erklärt hätten daß solch ein Verhalten unerwünscht ist - das hätte er dann sicherlich verstanden.

    Wer nur munter mit der Kamera draufhält, keinen Einspruch anmeldet - wie soll so jmd lernen daß solch Verhalten hier unerwünscht ist ? Andere Passanten, Busfahrer darauf aufmerksam machen - Handy hat sie ja gemacht - Polizei rufen. Wenn sojemanden nicht jmd erklärt, daß es unerwünscht ist, dann weiß er es ja nicht besser und wird das Verhalten was evt jmd verstört, nicht ablegen da es ja anscheinend toleriert wird und so toll ist, daß das Mädel soagar Aufnahmen davon macht....

    Was bin ich froh daß ich schon so alt bin - ich möchte HEUTE kein Kind sein...

  4. #4
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    AW: Tatort Schulbus Asylbewerber belästigt 15-Jährige im Bus - sie nimmt es auf Video auf

    Sabine und ihre Oma verstanden die Welt nicht mehr, hatten große Zweifel an der Gerechtigkeit unserer Justiz.
    Das kommt dabei raus, wenn man vor sich hinträumt und alles für bare Münze nimmt, was die Systemmedien verkünden. Wer sich, wie wir, intensiver mit der Realität beschäftigt, der wundert sich nicht.
    Wenn man das Video sieht, bleibt kein Zweifel, der Kerl kratzt sich nicht in der Leistengegend, sondern macht hier auf Steinzeitniveau ein minderjähriges Mädchen an. Diese Aktionen, es ist ja mehrfach geschehen, erfüllen den Straftatbestand von Exhibitionismus. Da das Ziel eine Jugendliche war, ist der Straftatbestand von sexuellem Missbrauch Jugendlicher erfüllt. Das Urteil muss entweder Geldstrafe oder Gefängnis bis zu einem Jahr lauten. Da die Tat eindeutig ist und auch eindeutig dokumentiert, ist das Verhalten der Justiz ein Skandal! Hier kommt ganz klar der Migrantenbonus zum tragen. Eindeutiger kann man nicht belegen, dass in diesem Land die Justiz angewiesen ist Straftaten von "Flüchtlingen" nur in schweren Fällen nachzugehen.
    Geändert von Realist59 (04.01.2018 um 06:22 Uhr)
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  5. #5
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    AW: Tatort Schulbus Asylbewerber belästigt 15-Jährige im Bus - sie nimmt es auf Video auf

    Aber Af(f)ghanen sind arme traumatisierte Flüchtlinge und haben von daher Narrenfreiheit. Wir dürfen ihm doch nicht ernsthaft an den Karren fahren, wg. böser deutscher Vergangenheit. "Wenn Deutschland so scheiße ist, warum sind Sie dann hier?" fragte ein Richter einen Flüchtilanten, der mal wieder lautstark beklagte, wie schlimm Deutschland doch wäre.

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