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    Syrischer Ruhestörer geht in Zwickauer Innenstadt auf Polizei los

    Ruhestörer geht in Zwickauer Innenstadt auf Polizei los

    Ein Ruhestörer ist am Samstag auf Polizisten losgegangen. Der 28-Jährige hatte die Katharinenstraße mit lauter Musik beschallt. Das teilte die Polizei am Sonntag mit. Mehrfach forderte eine Streife den Syrer auf die Musik leiser zu stellen. Das ignorierte er und wurde immer aggressiver. Unvermittelt versuchte er einen Beamten anzuspringen und zu schlagen. Der 28-Jährige ist bei der Polizei kein Unbekannter und war bereits u.a. wegen verschiedenster Drogendelikte ins Visier der Beamten geraten. Seine Musikanlage wurde beschlagnahmt.
    https://www.radiozwickau.de/beitrag/...ei-los-518084/

    Wegen verschiedenster Drogendelikte kein Unbekannter und immer noch auf freiem Fuß. Aber die Krönung ist die Polizei, die seine aus Syrien mitgebrachte leistungsstarke Musikanlage beschlagnahmte.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #2
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    AW: Syrischer Ruhestörer geht in Zwickauer Innenstadt auf Polizei los

    Tatsächlich aus Syrien mitgebracht? Oder eher hier "gefunden"?

  3. #3
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    AW: Syrischer Ruhestörer geht in Zwickauer Innenstadt auf Polizei los

    Zitat Zitat von Elena Markos Beitrag anzeigen
    Tatsächlich aus Syrien mitgebracht? Oder eher hier "gefunden"?

    Na, ja, nun muss der Syrer nicht nachweisen, wo er seine Anlage erworben hat, sondern Interessierte wie zum Beispiel Behörden, die aber gar nicht interessiert sind, dass dem Syrer die Anlage im eigentlichen Sinne gar nicht gehört. Zwecks Weitergabe von Daten über gestohlene Gegenstände werden sich auch kaum Personen finden lassen, die die Anlage als ihren Besitz reklamieren.

    Abgeschrieben und einem guten Zweck zugeführt.

    Alternativ könnte man natürlich auch annehmen, dass der Syrer sein Taschengeld von 150,-- Euro monatlich zusammensparte, und die Anlage davon erwarb

    oder von dem Erlös krimineller Handlungen wie Drogenvertickern

    oder er kam als reicher Mann aus Syrien. Wahlweise kann man dann annnehmen, dass er (s.o.) die Anlage auf dem Fußweg (denn oft kommen Syrer auf dem Fußweg, siehe:

    Den langen Weg von Homs bis nach Deutschland hätten sie zu Fuß zurückgelegt. 2015 kam die Familie in Deutschland an.

    https://open-speech.com/threads/7615...70#post1755770

    http://gotha.thueringer-allgemeine.d...elle-559065186
    mitnahm oder alternativ Geld von seinem Schweizer Bankkonto abhob, um bei Saturn diese Anlage zu erwerben.

    Vielleicht wurde sie ihm aber auch von einem deutschen Mit-Bürger, der sich überlegte, diese Anlage aus seinem Keller wahlweise einem Obdachlosen oder einem Syrer zu übergeben, geschenkt. (Nach reiflicher Überlegung fiel der Obdachlose aus, weil es unter der Brücke keine Steckdosen gibt*)

    *) Nachtrag: Obwohl man die ja eigentlich bei OBI kaufen kann.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

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