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Flüchtling muss aus Simbabwe zurückgeholt werden
Flüchtling muss aus Simbabwe zurückgeholt werden
Ende Oktober ist ein Mann aus Simbabwe in sein Heimatland abgeschoben worden, nun muss er nach Deutschland zurückgeholt werden. Das hat das Verwaltungsgericht Hannover entschieden. Die Abschiebung hätte aufgeschoben werden müssen, teilte das Gericht am Dienstag mit. Stattdessen brachte ihn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nach Simbabwe.BAMF: Asylantrag "offensichtlich unbegründet"
Das BAMF hatte den Asylantrag des Mannes im Mai vergangenen Jahres als "offensichtlich unbegründet" abgelehnt und seine Abschiebung angeodnet. Ein Eilantrag des Mannes hatte keinen Erfolg. Die zuständige Ausländerbehörde, der Landkreis Schaumburg, leitete die Abschiebung ein. Der Mann kam zunächst nach Äthiopien, in die Hauptstadt Addis Abeba. Dort stellte er einen Abänderungsantrag. Dabei legte er Unterlagen vor, die bestätigen sollten, dass er in Simbabwe politisch verfolgt werde. Dennoch brachte ihn das BAMF dorthin.
Rückkehr bis 1. Februar
Laut Entscheidung des Gerichts hätte die Abschiebung zu diesem Zeitpunkt aufgeschoben werden müssen. Das Bundesamt hätte den Mann bereits Ende Oktober wieder nach Deutschland zurückholen müssen. Bis zum 1. Februar muss die Abschiebung rückgängig gemacht werden, andernfalls muss das BAMF eine Zwangszahlung von 8.000 Euro leisten.
Der NDR enthält wesentliche Informationen und Details vor, dafür wird die Tendenz des GEZ-finanzierten Staatssenders deutlich, wenn in diesem Artikel selber schon der nächste eingeblendet wird, der so lautet:
Abschiebungen - menschlich durchgeführt?
08.02.2017 19:30 Uhr
Hallo Niedersachsen
Innenminister Pistorius hatte angekündigt, Abschiebungen menschlich durchzuführen. Doch nun wurde eine Familie in Lehrte mitten in der Nacht und getrennt abgeschoben. Video (04:13 min)
Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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AW: Flüchtling muss aus Simbabwe zurückgeholt werden
Natürlich muß „Recht Recht bleiben". Schließlich stellt der Steuerzahler dafür gerne einen Teil seines Verdienstes zur Verfügung, um für Versäumnisse uneinsichtiger Beamter einzustehen.
Das gilt aber nicht für Verstöße amtierender Kanzler beiderlei Geschlechts gegen geltendes Recht. Hier ist jede Ermittlung von vorneherein ausgeschlossen. Wo kämen wir denn auch hin, wenn Zweifel an der Obrigkeit erlaubt wären! Etwas Deutsches muß in diesem Land doch bewahrt bleiben.Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland
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03.01.2018, 18:12 #3
AW: Flüchtling muss aus Simbabwe zurückgeholt werden
Es ist doch alles nur noch zum kotzen! Die wenigen, die wirklich abgeschoben werden, müssen dann wieder zurückgeholt werden, weil ein linker Idiot auf dem Richterstuhl den Gutmenschen spielt.
Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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04.01.2018, 10:19 #5VIP
- Registriert seit
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AW: Flüchtling muss aus Simbabwe zurückgeholt werden
Soll das BAMF doch die 8000 Euro zahlen. Ist allemal billiger als den Trottel wieder einzufliegen!
"...und dann gewinnst Du!"
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