Und damit der Mörder, der um die 25 Jahre alt ist, ein mildes Urteil bekommen kann, wird bei ihm das Jugendstrafrecht angewandt. Damit dürfte zu erwarten sein, dass er zu 6 Jahren Knast verurteilt wird und bereits im Jahr 2021 wegen guter Führung auf freiem Fuß sein wird.

Abdul Mobin Dawodzai, der bestialische Schlächter der 15-jährigen Mia Valentin, wird in einem „Jugendstrafverfahren“ verurteilt werden – „im Namen des Volkes“.

Dies teilte das Landgericht Landau bei der Zulassung der Anklage zur Hauptverhandlung am Freitagvormittag mit. Das Gericht wird den „mutmaßlichen Tatverdächtigen im Mordfall Mia“ noch als Jugendlichen behandeln – zum Tatzeitpunkt soll er nach Mainstream-Medienangaben „15 Jahre“ alt gewesen sein.
Der angewandte „Täterschutz“ gilt mittlerweile als oberste Handlungsmaxime der deutschen Strafjustiz – insbesondere bei der Beurteilung von mutmaßlichen Tatbeständen von mutmaßlich schutzbedürftigen Sozialsystem-Gästen, die mutmaßlich noch nicht so lange hier leben – Stichwort „Haftempfindlichkeit aufgrund fehlender deutscher Sprachkenntnisse“ durch den Vorsitzenden Rupert Geußer des Landgerichts Zwickau vor gerade mal zwei Wochen.

Die nach Jugendstrafrecht geführte Hauptverhandlung gegen den nach der Tat „geflüchteten“ Afghanen Abdul Mobin wäre somit auch nicht öffentlich, zum besonderen Schutz des heranwachsenden Delinquenten. Teile des vorliegenden Sachverhalts könnten zudem 86 Prozent der System-gläubigen Bevölkerung verunsichern.

Kandel-Killer: In dubio pro reo! Abdul „soll“ eventuell getötet haben …

„Nach vorläufiger Bewertung der bisherigen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zur Altersbestimmung des Angeklagten geht die Kammer in Anwendung des Zweifelsgrundsatzes „in dubio pro reo“ davon aus, dass der Angeklagte zum Tatzeitpunkt das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte“, erklärte ein Sprecher Landgerichts Landau dazu. Die als Jugendkammer fungierende 2. Strafkammer führe zu der Frage allerdings noch weitere Ermittlungen durch. Die Termine für den Prozess sind noch nicht festgelegt.

Der aus Afghanistan stammende Angeklagte „soll“ (!!! – BILD) seine Ex-Freundin Mia (15†) am Nachmittag des 27. Dezember 2017 heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen getötet haben. Als Abdul im April 2016 nach Deutschland kam, gab er an, 14 Jahre alt zu sein. Weil er keinen genauen Geburtstag nannte, wies ihm das damals zuständige Jugendamt in Frankfurt /Main den 1. Januar 2002 als Geburtstag zu. Zum Tatzeitpunkt am 27. Dezember war Abdul demnach gerade noch „15 Jahre alt“. Timing ist alles!

Straferleichternd kommt hinzu, dass die Qualifizierungsmerkmale eines Mordes nach § 211 StGB im Jugendstrafrecht keine direkte Anwendung finden. Abdul Mobin Dawodzai wird nicht nur von führenden forensischen Altersexperten mit Sachkenntnis und gesundem Menschenverstand prima vista zwischen 22 und 26 Jahre geschätzt. Erst nach der Tat ließ die Staatsanwaltschaft die Handwurzel, das Gebiss und die Schlüsselbeine für ein umfassendes medizinisches Gutachten röntgen. Das Ergebnis ist der Staatsanwaltschaft Landau bekannt. So nahm die Staatsanwaltschaft aufgrund dieses medizinischen Gutachtens auch folgerichtig an, dass der Verdächtige zum Zeitpunkt der Tat mindestens 20 Jahre alt war.

„Ärztepräsident“ Frank Ulrich Montgomery: Altersfeststellung des Mörders für ihn unzumutbar!

Im Aufenthaltsgesetz des Bundes steht, dass bei Zweifeln „erforderliche Maßnahmen” zu treffen sind, um das Alter festzustellen – dazu gehören auch körperliche Eingriffe, „wenn keine Nachteile für die Gesundheit des Ausländers zu befürchten sind“. Doch die Jugendämter wenden zur Feststellung des Alters von Flüchtlingen grundsätzlich das Sozialgesetzbuch an – kein Witz!

Denn ob das Aufenthaltsgesetz es erlaubt, dass Flüchtlinge auch radiologisch, etwa durch eine Röntgenuntersuchung untersucht werden, wird in der Asylindustrie „kritisch betrachtet“. Der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, hielt das Röntgen des Handgelenks von Tätern, wie der Killer-Bestie von Kandel für einen erheblichen „Eingriff in die körperliche Unversehrtheit” von Geflüchteten, wie die ZEIT freudig erregt berichtete. Der mittelschwere Eingriff in die körperliche Unversehrtheit von deutschen Frauen und Mädchen wie Mia Valentin wiegt für den dubiosen „Ärztepräsidenten“ eher sekundär.

Gutmenschen-Ärzte gehen über Leichen – Und es hat BUMF !! gemacht …

Denn nicht nur in dieser Sachfrage wird die Bundesärztekammer mittlerweile von der Asyllobby dominiert. Insbesondere die „Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges (IPPNW)“, der „Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge (BUMF !!)“ und das „Deutsche Kinderhilfswerk (DKH)“ sind dadurch ebenso bestialische Mittäter und Unterstützer der Morde an deutschen Frauen jeden Alters – mittels einer exakten Altersfeststellung Abduls bei der Einreise im April 2016 würde zum Beispiel Mia „mit Sicherheit“ heute noch leben.

Die Vorschläge von AfD und „Union“ lehnten die Linksterror-Ärzte „als Symbolpolitik und gefährliche Stimmungsmache“ ab. Die Arbeitsgemeinschaft für Forensische Altersdiagnostik (AGFAD) der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin verurteilte diese Pro-Asyl-Haltung scharf: Dass die drei Asyllobby-Verbände die Forderungen nach medizinischer Altersfeststellung als „gefährliche Stimmungsmache“ bezeichnen, sei befremdlich und zeuge von einer „radikalen, politischen Gesinnung“, wie sie für einen der Asyl-Akteure, den linksradikalen Friedens- und Kinderarzt Thomas Nowotny, umfangreich dokumentiert sei. Aber auch der Massenmörder Radovan Karadžic arbeite schließlich als Friedens- und Kinderarzt bis zu seiner Festnahme.

Kuhhandel in Kandel – schnelle Resozialisierung im Vordergrund

Nach diesem forensischen Diskurs der Systemmedien und des migrations-submissiven „Präsidenten der Bundesärztekammer“ wird der Fall „Kandel“ vor der Jugendkammer verhandelt. Die Kammer wolle „allerdings noch weitere Ermittlungen dazu“ durchführen. Das Alter ist für den Prozess und das mögliche Strafmaß extrem wichtig: Auf Mord steht im Erwachsenen-Strafrecht eine „lebenslange Freiheitsstrafe“ – in der Regel 14 Jahre, die nach sieben Jahren meist im offenen Strafvollzug behandelt wird. Für Heranwachsende im Jugendstrafrecht beträgt die Höchststrafe zehn Jahre, dementsprechend nur fünf Jahre Haft unter doppelter Anrechnung der Untersuchungshaft.

Fake-News um Abduls Alter

Die sogenannten deutschen Qualitätsmedien, namentlich die „Lügdeutsche“, die „Krankfurter Verallgemeinernde“, der LÜGEL, der LOCUS, die Berliner Morgenpest und allen voran ARD und ZDF, üben sich täglich darin, vermeintliche Fake News bei den Freien Bürgerlichen Medien aufzudecken. Einzig und allein sie selbst lieferten angeblich absolut saubere, geprüfte Informationen. Dafür haben die GEZtapo-Medien extra ein Heer von „Faktenchecker“ ausgerechnet aus dem linksterroristischen AntiFa-Milieu eingestellt, allen voran Patrick Gensing, den obersten Faktenverdreher der ARD seit April 2017.

Der Mord an Mia in Kandel durch den traumatisierten Geflüchteten Abdul brachte es abermals ans Tageslicht: die deutschen „Qualitätsmedien“ sind selbst die größten Fake News-Lieferanten Europas! Sie schrieben permanent von einem 15-jährigen Täter, obwohl sie das wahre Alter gar nicht genau wussten – aber durchaus erahnen konnten, dass er nicht „15“ ist. Auch die Lügen-Berichterstattung der Mainstreammedien hat evident dazu beigetragen, dass „MUFL“ Abdul Mobin Dawodzai nun voraussichtlich alle Vorteile des deutschen Jugendstrafrechts mit einfühlsamen Streetworkern, intuitiven Jugendpsychologen und taktvollen Tanztherapeuten für zumindest fünf bis sieben Jahre genießen kann. Danach ist er ein freier „Mann“.

Das afghanische Scharia-Strafrecht hat seine eigenen Handlungsmaximen: „Die Ehre ist das oberste Prinzip des Paschtunwali“. Die Ehre von Abdul Mobin Dawodzai wurde am 27.Dezember im dm-Drogeriemarkt in Kandel mittels einer minutenlangen bestialischen Abschlachtung wieder hergestellt.

http://www.pi-news.net/2018/05/kuhha...-mias-moerder/