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    Somalier mit 180 km/h in Linienbus gerast - Bewährung trotz 23 Einträgen im polizeilichen Führungszeugnis

    Den eigenen Prozess hat er aber verschlafen:

    Frankfurt Mit 180 km/h in Linienbus gerast

    Wer die eigene Verhandlung beim Amtsgericht in Frankfurt verschläft, ist mitunter gestraft genug, weil er das Beste verpasst.
    Am Montagmorgen um 9.10 Uhr erwischt der Rechtsstaat Liban A. mit voller Wucht. Er erwischt den 23-Jährigen in Form eines Anrufs seines Verteidigers. Wo er denn bleibe, will der Anwalt wissen, alles warte schon seit einer Viertelstunde auf ihn – die Richterin, der Staatsanwalt, die Dolmetscherin, eine Schulklasse im Zuschauerraum – aber ohne Angeklagten sei das alles doch bloß der halbe Spaß.
    Es täte ihm schrecklich leid, sagt Liban A., sein Wecker sei wohl defekt, er liege noch zu Bett, ob er denn trotzdem noch erscheinen müsse. Och nö, sagt sein Verteidiger, doch nicht bei dem Wetter, ein Angeklagter sei für einen Prozess zwar schön, aber nicht zwingend vonnöten.
    Eigentlich hätte Liban A. sich heute wegen Straßenverkehrsgefährdung verantworten müssen. Und das ist noch behutsam angeklagt: Am 29. Dezember 2016, so die Anklage, rast A. mit seinem Peugeot durch Frankfurt – im Auto drei Kumpels, in der Hand eine Bierflasche, im Blut Alkohol, Kokain und Schmerztabletten.
    Gegen 4.40 Uhr heizt er schließlich über die Autobahn, auf der A661 in Höhe Heddernheim fährt er mit 180 Sachen in einen Linienbus, der laut Fahrtenschreiber durch den Unfall von 65 auf 74 km/h beschleunigt wird. A.s Auto schleudert in die Mittelplanke und fängt Feuer, ein fremder Autofahrer zieht die vier leblosen Insassen unter Lebensgefahr aus dem brennenden Wrack, alle kommen mit mehr oder minder schweren Verletzungen davon. Der Sachschaden beträgt etwa 100 000 Euro.
    Schwer traumatisiert?

    In Ermangelung seines Mandanten trägt sein Verteidiger Liban A.s traurige Vita vor. Dieser leide als Flüchtling aus Somalia unter „schwersten Traumatisierungen“, was auch die zweisteillige Fallzahl in seinem Führungszeugnis erkläre, denn wenn A. Sorgen habe, dann saufe er, und wenn er saufe, werde er aggressiv.
    Der Traumata seien viele. Zum einen die aus seiner Zeit als Kindersoldat in Somalia. Dann die interkulturellen: Kaum habe er, der Anwalt, Liban A.s Mutter und Schwestern hierhergeholt und ihnen ein Bleiberecht verschafft, habe A. feststellen müssen, dass auch die eigene Familie mitunter traumatisieren könne. Und zu schlechter Letzt sei, als A. gerade mitten in einer Alkoholtherapie steckte, auch noch sein Integrationsbeauftragter gestorben, den er als „Mentor und Vaterfigur“ geehrt habe. Dies alles habe dazu geführt, dass der junge Mann, der anfangs eine „bewundernswerte Integrationsentwicklung“ hingelegt habe, auf die schiefe Bahn geraten sei. Aber diese Bahn sei jetzt wieder so gerade wie sein Wecker kaputt.
    Selbst das Landgericht, sagt der Anwalt, habe dies eingesehen, als es sich vor wenigen Wochen vorerst letztmals mit A. befasst habe. Dieser hatte Einspruch gegen eine Freiheitsstrafe in anderer Sache eingelegt, die daraufhin zur Bewährungsstrafe gemildert wurde: Das Landgericht hielt A. aufgrund seiner „besonderen Alkoholproblematik“ verminderte Schuldfähigkeit zugute, es sei zudem sein erstes Strafverfahren als Erwachsener gewesen, der junge Mann wirke „überaus therapiebereit und verdient eine allerletzte Chance“. Man dürfe auch nicht vergessen, dass „seine Tritte und Schläge gegen die Polizeibeamten ins Leere“ gegangen seien.
    Die Besonderheit der Alkoholproblematik seines Mandanten diagnostiziert der Anwalt folgendermaßen: „Es ist ein innerer Zwang zu saufen, wenn er kein Land mehr sieht. Aber im Moment sieht er wieder Land.“
    Da möchte auch das Amtsgericht nicht im Blick stehen und verurteilt den Angeklagten in Abwesenheit zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr. Auch der Staatsanwalt plädiert auf „ein Jahr auf Bewährung, letztmalig und so weiter“. Und alle sind sich einig, dass das jetzt aber wirklich Liban A.s allerallerletzte Chance sei. Er müsse sich nun wirklich „zusammenreißen“, droht die Richterin. Und auch mal den Wecker reparieren.
    Der staunenden Schulklasse im Zuschauerraum aber erklärt der Staatsanwalt anschließend, was hier soeben geschehen ist, vor allem aber warum: „Die Hoffnung stirbt zuletzt!“, doziert er.
    http://www.fr.de/rhein-main/kriminal...rast-a-1411077
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #2
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    AW: Somalier mit 180 km/h in Linienbus gerast - Bewährung trotz 23 Einträgen im polizeilichen Führungszeugnis

    Wenn ein Schwarzer säuft, kann man nichts machen. Man muß es bzw. ihn eben laufen lassen. Das ist halt so.
    Außerdem ist es bestimmt das aller-, aller-, aller- (etc.pp) letzte Mal!
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

  3. #3

    AW: Somalier mit 180 km/h in Linienbus gerast - Bewährung trotz 23 Einträgen im polizeilichen Führungszeugnis

    Was aber im Text nicht steht ist ob er in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war/ist -- obwohl ein so traumatisierter dazu ja wohl kaum in der Lage sein dürfte und schon aus diesen Grund ist eine Bewährungsstrafe nicht möglich -- MEINE MEINUNG !!!
    „Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht!“

  4. #4
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    AW: Somalier mit 180 km/h in Linienbus gerast - Bewährung trotz 23 Einträgen im polizeilichen Führungszeugnis

    Und es geht immer so weiter. Solange solchen Typen nicht Einhalt geboten wird, ändern sie sich nicht. Warum auch? Sie haben ja nicht zu unrecht das Gefühl sich alles erlauben zu können.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  5. #5
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    AW: Somalier mit 180 km/h in Linienbus gerast - Bewährung trotz 23 Einträgen im polizeilichen Führungszeugnis

    Oh ha, das ist schon nahe dran das ich einen Rückfall am GPBOS bekomme !!!
    Nur ein Flügelschlag eines Schmetterlings kann einen Wirbelsturm auslösen

  6. #6
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    AW: Somalier mit 180 km/h in Linienbus gerast - Bewährung trotz 23 Einträgen im polizeilichen Führungszeugnis

    Wahnsinn meines Erachtens: 23 Einträge im polizeilichem Führungszeugnis und wieder nur "Du Du Du" und keine Strafe...

    Daß der munter weiter Einträge sammelt wenns keine Strafe gibt: wen wunderts ?

    So manchmal denke ich mir, es gibt nicht ohne Grund drastische Strafen in Schariagegenden: so eine öffentliche Handabhackung für Diebstahl ist schon eine Abschreckung...
    Wenn die Männer wissen, daß bei einer Vergewaltigung der Sache Frau die Rache der Familie droht da die Familienehre beschmutzt wird und das gesühnt werden muß und die da nicht zimperlich sind, dann überlegen die es sich, bevor sie sich an Glaubensbrüderns "Besitz" vergreifen.

    Wer hier ungestraft stehlen, rauben, vergewaltigen, morden darf, der hat keinerlei Lerneffekt...
    Warum sollte er sein Fehlverhalten korrigieren ?

    Klar gibts auch mit Strafen Leute die unbelehrbar sind - aber so machen wird mit Strafen eben die Lust vertrieben , sich danebenzubenehmen...

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