Ein Gerichtsurteil hat nun den Anspruch eines minderjährigen "Flüchtlings" auf Familiennachzug bestätigt. Eltern und Geschwister eines solchen "Flüchtlings" dürfen demnach herkommen. Warum dieser angebliche Flüchtling nicht zu seiner Familie zurückkehren kann, die im Herkunftsland offensichtlich unbehelligt leben können, fragt sich scheinbar niemand. Da sich selbst 30-Jährige für minderjährig ausgeben, ist dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet. Das unselige Urteil fördert die Praxis der sogenannten Ankerkinder. Diese Ankerkinder werden von ihren herzlosen Familien nach Europa geschickt in der Annahme später nachreisen zu können. Diese verbrecherischen Aktionen werden nun also belohnt.