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  1. #1
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    Gerichtsurteil: freie Bahn für Familiennachzug

    Ein Gerichtsurteil hat nun den Anspruch eines minderjährigen "Flüchtlings" auf Familiennachzug bestätigt. Eltern und Geschwister eines solchen "Flüchtlings" dürfen demnach herkommen. Warum dieser angebliche Flüchtling nicht zu seiner Familie zurückkehren kann, die im Herkunftsland offensichtlich unbehelligt leben können, fragt sich scheinbar niemand. Da sich selbst 30-Jährige für minderjährig ausgeben, ist dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet. Das unselige Urteil fördert die Praxis der sogenannten Ankerkinder. Diese Ankerkinder werden von ihren herzlosen Familien nach Europa geschickt in der Annahme später nachreisen zu können. Diese verbrecherischen Aktionen werden nun also belohnt.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  2. #2
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    AW: Gerichtsurteil: freie Bahn für Familiennachzug

    Ist doch nichts Neues. Für eine !Aufenthaltsgenehmigung mit Ohren" hat es bei dem "Knaben" wohl nicht gereicht.

  3. #3
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    AW: Gerichtsurteil: freie Bahn für Familiennachzug

    Und es findet sich kein Jurist, der dagegen angeht?
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

  4. #4
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    AW: Gerichtsurteil: freie Bahn für Familiennachzug

    Zitat Zitat von Cherusker Beitrag anzeigen
    Und es findet sich kein Jurist, der dagegen angeht?
    Die Regierung hat auf einen Revisionsantrag verzichtet.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  5. #5
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    AW: Gerichtsurteil: freie Bahn für Familiennachzug

    Ich finde vor allem den Aspekt der Erziehungsbefähigung sehr interessant, der wohl überhaupt nicht berücksichtigt wird, denn nach deutschem Recht hätten solche Eltern ihre Erziehungsberechtigung bzw. ihr Sorgerecht verwirkt und das Jugendamt würde die Vormundschaft übernehmen. Damit wäre der Familiennachzug eigentlich hinfällig.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

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