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    Offene Grenzen, offene Gesellschaft, sichere Städte: Rentnerin fast zu Tode getreten

    Waren früher die Handelswege nicht sicher, so doch die Städte, denn sie waren mit hohen Mauern umgeben und die Zugänge mit Wachposten versehen.
    Heute sind die Mauern abgetragen und die Grenzen offen und es gibt keine Wachposten mehr, nur noch Polizisten, die Fahndungsaufrufe fertigen, und so kommt es, dass fremde Sitten in die Städte Einzug halten. Zu diesen Sitten gehört es offenbar auch, alte Frauen zu schlagen oder gar totzutreten. Hier allerdings war es nur ein Versuch, denn Schonlängerhierlebende hielten den Kulturträger aus Afrika von der Vollendung seiner Tat ab:

    Versuchtes Tötungsdelikt - aktueller Ermittlungsstand und Zeugenaufruf

    NÜRNBERG. (2051) Wie mit Meldung 2050 vom 13.12.2017 berichtet, ereignete sich gestern Nachmittag (13.12.2017) in Nürnberg-St. Leonhard ein versuchtes Tötungsdelikt. Die Nürnberger Mordkommission hat die Ermittlungen übernommen und bittet um Unterstützung der Bevölkerung.

    Nach Angaben mehrerer Zeugen sowie eigener Ermittlungserkenntnisse schlug ein gestern noch unbekannter Mann gegen 15:00 Uhr auf eine Passantin massiv ein. Unter anderem soll der Tatverdächtige das Opfer mit mehreren Tritten gegen den Kopf lebensgefährlich verletzt haben. Die Seniorin war in der Michael-Ende-Straße unterwegs nach Hause.

    Mehrere umherstehende Passanten griffen couragiert ein und hielten den Mann bis zum Eintreffen der Polizei fest. Er ließ sich widerstandslos festnehmen.

    Die 73-Jährige wurde nach notärztlicher Erstversorgung in ein Krankenhaus gefahren.

    Inzwischen steht die Identität des Beschuldigten fest. Es handelt sich um einen 23-jährigen Mann aus Afrika. Er kam nach erster ärztlicher Begutachtung in eine psychiatrische Fachklinik.

    Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth wird der mutmaßliche Täter im Laufe des Tages (14.12.2017) einem Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Nürnberg zur Prüfung der Haftfrage vorgeführt. Die Nürnberger Mordkommission ermittelt derzeit wegen des Verdachts des versuchten Totschlags.

    Über die Hintergründe der Tat ist bisher nichts Näheres bekannt. Die Seniorin aus Nürnberg schwebt nach wie vor in Lebensgefahr.

    Zeugen, die den Vorfall beobachtet bzw. Film- oder Fotoaufnahmen des Geschehens gefertigt haben, werden gebeten, sich mit dem Kriminaldauerdienst Mittelfranken unter der Telefonnummer 09 11 2112 - 3333 in Verbindung zu setzen.
    https://www.polizei.bayern.de/mittel...ex.html/272042

    Fraglich ist allerdings, ob aus wirtschaftlichen Aspekten heraus überhaupt Fahndungsaufrufe ergehen sollten. Es reicht ja schon, dass die Rentnerin vermutlich Frakturen erlitten hat, die einen längeren Krankenhausaufenthalt und eine anschließende Versorgung notwendig machen. Zu erwarten ist auch, dass die Rentnerin sich in einer desolaten psychischen Verfassung befindet und eventuell auch desorientiert ist und daher nicht mehr daheim bleiben kann und möchte, sondern ihren weiteren Lebensabend sodann in einem Pflegeheim verbringen wird, der ihr, da ihre Rente und die Versicherungsleistungen der Pflegekasse nicht für die Finanzierung des teuren Aufenthalts reichen werden, fortan mit einem Taschengeld von 30,-- bis 100,-- Euro monatlich, von dem sie noch die Medikamentenzuzahlungen zu leisten hat und ihre Slipeinlagen kaufen muss, ach, ja, und ihren Friseur natürlich, versüßt wird, gezahlt selbstverständlich vom Steuerzahler, der auch einen großen Teil der Heimkosten übernehmen muss. Dazu noch der Fahndungsaufruf und, sofern er erfolgreich wird, der teure Justizapparat, der den Täter in einem langen Verfahren zu einer harten Bewährungsstrafe mit gleichzeitiger Geldbuße, die der Steuerzahler zu übernehmen hat und einem teuren Rehabilitationsprogramm, das den Steuerzahler ebenfalls finanziell belastet, verurteilt. Das wenigstens könnte man sich eigentlich sparen, denn man weiß ja, dass solche Verfahren noch nicht einmal zu einer zeitlichen Verzögerung nachfolgender Handlungen der nach Hilfe rufenden Täter führen. Daher sollte man in Zukunft einfach keine Fahndungen nach den Tätern mehr durchführen, denn sie binden Personal und sie sind teuer. Kosten, die wir uns eigentlich nicht mehr leisten können.

    Verzichten wir also auf Fahndungsaufrufe und teure Gerichtsverfahren, die am Ende den Steuerzahler doch nur belasten, denn wir müssen schließlich andere laufende Kosten bezahlen, die Diäten mit ihren Erhöhungen, den Wohnungsbau, die Kosten für die neue Infrastruktur, die Bildung, Arbeitsgelegenheiten und Qualifizierungsmaßnahmen, Gesundheitskosten und Eingliederungshilfen, Sozialhilfe und Einrichtungskosten, Taschengeld und Härtefallkommissionen.
    Geändert von Turmfalke (17.12.2017 um 13:37 Uhr)
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

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